Nachzahlung Basis Bescheid 2012
Verfasst: 08.10.2014, 09:14
Hallo Zusammen,
ich habe mal quergeschaut, aber etwas aktuelles finde ich zu meinem Problem nicht:
2010 habe ich mich selbständig gemacht. Da ich 2013 ein Kind bekommen habe ich einen Einnahmeverlustantrag ausgestellt, da ich ein halbes Jahr in Elternzeit gegangen bin und dann nur noch 10 Stunde gearbeitet habe, und 510 € Einkommen hatte.
Meine Beiträge sind dann entsprechend festgelegt worden. So weit alles gut. Dann kam die Anfrage nach meinen "Einnahmen". Dort habe ich ausgefüllt, dass ich noch keine Bescheid erhalten habe und meine Einnahmen eingetragen. Vergessen habe ich aber die Stunden anzugeben und auch das Datum ab wann.
Darauf hin kam eine erneute Anfrage und auch eine Fristsetzung mit der dem Hinweis, dass sonst die Beitragsbemessungsgrenze angesetzt wird.
In meiner Panik habe ich diesmal alles ausgefüllt:
mein Einkommen für die Zukunft (1.345,00 €)
Datum ab wann
Wöchentliche Arbeitszeit
UND eine Kopie des Einkommensteuerbescheids 2012.
Heute kam dann die Info, dass ich auf Basis des Bescheids von 2012 Einnahmen von 3.011,67 habe und dasss ich 2.834,08 € nachzahlen soll. (Für die Monate Februar bis September 2014 besteht ein Beitragsrückstand in Höhe von 2.834,08 €)
Was kann und was muss ich machen. Laut KK muss ich die 2.834,08 sogar zahlen, wenn ich einen Widerspurch einlege.
Sollte ich die zahlen müssen, kann ich auch gleich Privat-Insolvenz beantragen.
Mir ist jetzt bewußt, dass ich nicht sonderlich clever war, als ich den Bescheid von 2012 mitgeschickt habe, also dazu bitte keine Vorwürfe. - Ist mir ansonsten noch zu helfen?
ich habe mal quergeschaut, aber etwas aktuelles finde ich zu meinem Problem nicht:
2010 habe ich mich selbständig gemacht. Da ich 2013 ein Kind bekommen habe ich einen Einnahmeverlustantrag ausgestellt, da ich ein halbes Jahr in Elternzeit gegangen bin und dann nur noch 10 Stunde gearbeitet habe, und 510 € Einkommen hatte.
Meine Beiträge sind dann entsprechend festgelegt worden. So weit alles gut. Dann kam die Anfrage nach meinen "Einnahmen". Dort habe ich ausgefüllt, dass ich noch keine Bescheid erhalten habe und meine Einnahmen eingetragen. Vergessen habe ich aber die Stunden anzugeben und auch das Datum ab wann.
Darauf hin kam eine erneute Anfrage und auch eine Fristsetzung mit der dem Hinweis, dass sonst die Beitragsbemessungsgrenze angesetzt wird.
In meiner Panik habe ich diesmal alles ausgefüllt:
mein Einkommen für die Zukunft (1.345,00 €)
Datum ab wann
Wöchentliche Arbeitszeit
UND eine Kopie des Einkommensteuerbescheids 2012.
Heute kam dann die Info, dass ich auf Basis des Bescheids von 2012 Einnahmen von 3.011,67 habe und dasss ich 2.834,08 € nachzahlen soll. (Für die Monate Februar bis September 2014 besteht ein Beitragsrückstand in Höhe von 2.834,08 €)
Was kann und was muss ich machen. Laut KK muss ich die 2.834,08 sogar zahlen, wenn ich einen Widerspurch einlege.
Sollte ich die zahlen müssen, kann ich auch gleich Privat-Insolvenz beantragen.
Mir ist jetzt bewußt, dass ich nicht sonderlich clever war, als ich den Bescheid von 2012 mitgeschickt habe, also dazu bitte keine Vorwürfe. - Ist mir ansonsten noch zu helfen?