Wartezeiten beim gesetzlichen Krankengeld
Verfasst: 30.10.2014, 17:04
Hallo in die Runde,
im Mai 2013 habe ich meiner KK (Barmer-GEK, ich bin freiwillig versichert als Freiberufler) mitgeteilt, dass ich Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben möchte.
Daraufhin wurde mein Beitrag entsprechend angepasst (von 14,9 auf 15,5%).
Im Juli wurde ich dann schwer Krank und beantragte das Krankengeld nach dem 42.Tag. Von der KK wurde ich abgewimmelt, weil ich die Wartezeit von 3 Monate nicht eingehalten hatte.
Nun sagte mir ein Bekannter, dass nach seiner Meinung für das gesetzliche Krankengeld keine Wartezeit vorgesehen ist.
Auf der Webseite del Barmer-GEK (http://is.gd/fPpb02) lese ích:
Beginn des Anspruchs auf Krankengeld - Karenzzeiten
Üben Sie die Tätigkeit bereits länger aus und wählen Sie erst später einen Krankengeldtarif, haben sie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die innerhalb der ersten drei Monate im Wahltarif eintritt, keinen Anspruch auf Krankengeld aus dem Wahltarif. Selbstverständlich entfällt die Karenzzeit von drei Monaten bei einem Unfall. Die Karenzzeit entfällt auch, wenn Sie Ihre Tätigkeit erstmalig aufnehmen und Sie innerhalb von 14 Tagen einen Krankengeldtarif wählen. Beim gesetzlichen Krankengeld gibt es übrigens keine Karenzzeit.
Mich mach dieses "Beim gesetzlichen Krankengeld gibt ein übrigens keine Karenzzeit" stützig.
Was bedeutet das?
Was ist hier mit "Karenzzeit gemeint" (es können kaum die 42 Tage Wartezeit gemeint sein).
Habe ich doch Anspruch auf Krankengeld gehabt?
Ich konnte im Internet bisher keine Antwort finden.
Danke für eure Antworten!
Enzo Amato
im Mai 2013 habe ich meiner KK (Barmer-GEK, ich bin freiwillig versichert als Freiberufler) mitgeteilt, dass ich Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben möchte.
Daraufhin wurde mein Beitrag entsprechend angepasst (von 14,9 auf 15,5%).
Im Juli wurde ich dann schwer Krank und beantragte das Krankengeld nach dem 42.Tag. Von der KK wurde ich abgewimmelt, weil ich die Wartezeit von 3 Monate nicht eingehalten hatte.
Nun sagte mir ein Bekannter, dass nach seiner Meinung für das gesetzliche Krankengeld keine Wartezeit vorgesehen ist.
Auf der Webseite del Barmer-GEK (http://is.gd/fPpb02) lese ích:
Beginn des Anspruchs auf Krankengeld - Karenzzeiten
Üben Sie die Tätigkeit bereits länger aus und wählen Sie erst später einen Krankengeldtarif, haben sie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die innerhalb der ersten drei Monate im Wahltarif eintritt, keinen Anspruch auf Krankengeld aus dem Wahltarif. Selbstverständlich entfällt die Karenzzeit von drei Monaten bei einem Unfall. Die Karenzzeit entfällt auch, wenn Sie Ihre Tätigkeit erstmalig aufnehmen und Sie innerhalb von 14 Tagen einen Krankengeldtarif wählen. Beim gesetzlichen Krankengeld gibt es übrigens keine Karenzzeit.
Mich mach dieses "Beim gesetzlichen Krankengeld gibt ein übrigens keine Karenzzeit" stützig.
Was bedeutet das?
Was ist hier mit "Karenzzeit gemeint" (es können kaum die 42 Tage Wartezeit gemeint sein).
Habe ich doch Anspruch auf Krankengeld gehabt?
Ich konnte im Internet bisher keine Antwort finden.
Danke für eure Antworten!
Enzo Amato