Seite 1 von 1
Selbstständig in die Familienversicherung der Ehefrau
Verfasst: 20.01.2015, 10:15
von Sieglinde
Hallo miteinander,
ich bin neu hier und hab mich schon ein wenig eingelesen, schön dass es so ein Forum gibt.
Ich bin Angestellte in Vollzeit, mein Mann ist mit seinem Bruder in der Gdbr selbstständig und das seit 30 Jahren. Er ist jetzt 57 Jahre und arbeitet nur noch ein paar Stunden, ca. 15, den Rest ist er Hausmann. Wir leben praktisch von meinem Verdienst, das passt auch soweit. Jetzt überlege ich, meinen Mann über mich familien zu versichern.
Jetzt zu meiner Frage.
Mein Steuerberater hat jetzt die Bilanz für 2013 gemacht und da hat mein Mann gerade noch einen Gewinn von 4.500 EUR jährlich. Einen Ausdruck hat er mir für meine Krankenkasse mitgegeben, aus dem dies auch eindeutig hervorgeht. Akzeptiert die Krankenkasse so einen Ausdruck vom Steuerberater oder muss ich dann noch ca. 3 Monate abwarten bis ich den Bescheid vom Finanzamt bekomme? Das wäre ja verlorene Zeit. Er ist bis jetzt privat versichert.
Vielleicht hat ja jemand so einen Fall schon mal gehabt und hat Erfahrungen.
Vielen Dank und noch einen schönen Tag.
Sieglinde
Re: Selbstständig in die Familienversicherung der Ehefrau
Verfasst: 20.01.2015, 12:11
von Bully
Sieglinde hat geschrieben:
mein Mann ist mit seinem Bruder in der Gdbr selbstständig und das seit 30 Jahren.
Er ist jetzt 57 Jahre
Er ist bis jetzt privat versichert.
Hallo Sieglinde,
da Dein Mann 57 Jahre alt ist, sind seine Möglichkeiten, in die GKV zu kommen, leider sehr gering. Er hat meiner Meinung nach, nur dann eine Chance, wenn er in den vergangenen fünf Jahren wenigstens einen Tag lang in der GKV versichert war.
das ist nicht der Fall, ODER ???
dann kommt Deine Überlegung leider 2 Jahre zu spät
Gruß Bully
Verfasst: 20.01.2015, 12:45
von Czauderna
Hallo,
die selbständige Tätigkeit entweder ganz aufgeben oder so zurückfahren, dass weniger als 385,00 € mtl. übrig bleiben und dann in die Familienversicherung - Familienversicherung ist nicht vom Alter abhängig.
Und wenn das mit der Familienversicherung geklappt hat, dann kann er später immer in die GKV als eigenen Mitglied wechseln.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.01.2015, 13:35
von Sieglinde
Vielen Dank für die Antworten. Mein Mann arbeitet wie schon geschrieben, ca. 15 Stunden die Woche und hat dementsprechend einen sehr geringen Gewinn. (4.500 EURO p.a.). Ich will jetzt auf jeden Fall versuchen ihn in die Familienversicherung zu integrieren, ich bin mir nur nicht sicher, ob die Krankenkasse eine Bescheinigung des Gewinnes für 2013, ausgestellt vom Steuerberater akzeptiert oder ob ich auf den Einkommenssteuerbescheid warten muss, das kann sich dann noch mindestens 3 Monate hinziehen
Liebe Grüße
Sieglinde
Verfasst: 20.01.2015, 15:10
von Bully
Hallo ,
bin ich denn jetzt total auf dem Holzweg,
Sieglinde schrieb
Sieglinde hat geschrieben:
mein Mann ist mit seinem Bruder in der Gdbr selbstständig und das seit 30 Jahren.
ich kenne es nur so, das in der gewählten Rechtsform wie hier - Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts
der Grundsatz gilt
„dass alle Gesellschafter der Gesellschaft ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen,“
ich gehe davon aus, das der Bruder diese GbR als Gesellschafter noch hauptberuflich weiterführt,
dann kann ihr Mann als 2.Gesellschafter diese Tätigkeit nicht nebenberuflich ausüben.
da dürfte das Gewerbeaufsichtsamt, Ärger machen,
nicht das später mal, die schöne Familienversicherung nachträglich aufgehoben wird
Anders würde es meiner Meinung nach aussehen, wenn die Rechtsform geändert würde,
z.b. in einer UG (haftungsbeschränkt )dann könnte Ihr Mann in der Rolle eines freien Mitarbeiters
nebenberuflich tätig sein.
Gruß Bully
Verfasst: 20.01.2015, 15:33
von Sieglinde
Also laut Steuerberater ist das so in Ordnung. Die zwei Brüder wechseln sich halt ab, beide arbeiten sie nicht mehr als ca. 15 Stunden und ab Freitag bis einschließlich Sonntag ist geschlossen.
Sie haften beide und teilen sich den Gewinn.
Verfasst: 20.01.2015, 23:19
von Bully
Sieglinde hat geschrieben: Die zwei Brüder wechseln sich halt ab, beide arbeiten sie nicht mehr als ca. 15 Stunden
Hallo Sieglinde,
jo,das ist etwas anderes,
beide im Nebenerwerb !!!
im anderen Fall, einer haupt,der andere nebenberuflich tätig,
hätte ich auch Bauchschmerzen bekommen.
ich würde es, beim Gewerbeamt ummelden von haupt auf nebenberuflich,
und diese Ummeldung zusammen mit der von Deinem Steuerberater angefertigten Steuererklärung bei Eurer Krankenkasse einreichen.
anhand der veränderten Sachlage, müßte die Krankenkasse den Antrag auf Familienversicherung eigentlich sofort positiv bescheiden
Sie KANN auf der veränderten Sachlage reagieren, OHNE das der ESTB vorliegt
und immer schön, die Verdienstgrenze im Auge behalten.
ich wünsche Euch alles alles Gute
Gruß Bully
Verfasst: 27.01.2015, 07:45
von heinrich
sind auch noch andere Einnahmen wie Vermietung/Verpachtung vorhanden.
Übrigens, die Grenze beträgt nicht 385 (die war im Jahre 2013 der Fall), sondern 405 EUR monatlich (ab 1.1.2015)
Verfasst: 27.01.2015, 08:05
von Czauderna
heinrich hat geschrieben:sind auch noch andere Einnahmen wie Vermietung/Verpachtung vorhanden.
Übrigens, die Grenze beträgt nicht 385 (die war im Jahre 2013 der Fall), sondern 405 EUR monatlich (ab 1.1.2015)
Hallo Heinrich,
ja, Ordnung muss sein - wir leben im hier und heute und nicht im Jahre 2013. Danke für die Korrektur !
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.01.2015, 19:23
von Sieglinde
Nein, weitere Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen gibt es nicht.
Meine gesetzliche Krankenkasse hat jetzt die Unterlagen geprüft und haben ihr OK gegeben, jetzt warte ich nur noch auf die Bescheinigung der PKV meines Mannes. Denen haben wir jetzt die ausserordentliche Kündigung geschickt und hoffen, dass jetzt dann alles klar geht.
Liebe Grüße
Sieglinde