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				Wechsel innerhalb der PKV
				Verfasst: 03.02.2015, 09:52
				von Reisende
				Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel innerhalb der PKV in einen günstigeren Tarif.
Lt. § 204 VVG hat der Versicherte das Recht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, bei gleichen Leistungen.
Wir tun seit einiger Zeit nun mit der Versicherungsgesellschaft rum, aber der günstigere Tarif, der uns angeboten wird, hat nicht die gleichen Leistungen. Wie ist also dieser § 204 zu verstehen bzw. wie komme ich zu einem günstigeren Tarif bei gleichen Leistungen?
Hat da jemand Erfahrungen oder Tipps?
Vielen Dank.
			 
			
					
				
				Verfasst: 04.02.2015, 08:58
				von Rossi
				Nun ja, ich glaube, dass Du leider etwas verwechselst.
Nach § 204 hast Du ein Recht auf einen anderen Tarif "mit gleichartigem Versicherungsschutz "
Dort steht nicht "mit gleichen bzw. völlig identischen Leistungen"
			 
			
					
				Re: Wechsel innerhalb der PKV
				Verfasst: 15.02.2015, 11:01
				von Lighthouse
				[quote="Reisende"]Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum Wechsel innerhalb der PKV in einen günstigeren Tarif.
Lt. § 204 VVG hat der Versicherte das Recht, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, bei gleichen Leistungen.
Wir tun seit einiger Zeit nun mit der Versicherungsgesellschaft rum, aber der günstigere Tarif, der uns angeboten wird, hat nicht die gleichen Leistungen. Wie ist also dieser § 204 zu verstehen bzw. wie komme ich zu einem günstigeren Tarif bei gleichen Leistungen?
Hat da jemand Erfahrungen oder Tipps?
Vielen Dank.[/quote]
Die PKV zu ermitteln, die Dir gute Leistungen bietet ist etwas einfaches. Wenn Du mir sagen kannst, woran Du erkranken wirst, so kann man recherchieren, welche Krankenkasse für die die der ersten Wahl ist.
Ansonsten nimm die Glaskugel und verlasse Dich auf sie.
Vorab. Im Alter wirst Du die Entscheidung in der PKV zu sein verfluchen, es sei denn Du hast Bezüge wie Martin Winterkorn.
LG Rolf
			 
			
					
				
				Verfasst: 15.06.2015, 12:43
				von kreso25
				Rossi hat geschrieben:Nun ja, ich glaube, dass Du leider etwas verwechselst.
Nach § 204 hast Du ein Recht auf einen anderen Tarif "mit gleichartigem Versicherungsschutz "
Dort steht nicht "mit gleichen bzw. völlig identischen Leistungen"
.... womit sich einige Anbieter sehr elegant aus der Affäre ziehen können  

 
			
					
				
				Verfasst: 06.09.2015, 18:50
				von sojic
				Am besten bei der neuen PKV nachfragen, die hat sowas bestimmt schon oft geregelt 
