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Kombinationsleistung Pflegeversicherung

Verfasst: 01.04.2015, 21:31
von jordon
Hallo,
könnt Ihr mir evtl. weiterhelfen und mitteilen, ob die Pflegekasse noch eine anteilige Geldzahlung für den Februar veranlasst.
Im Januar wurde noch das Pflegegeld in Höhe von 445 EUR nach der Pflegestufe 2 für den Februar angewiesen.
Im Februar dann Änderung in Kombinationsleistung und Antrag auf Pflegestufe 3, dem Antrag wurde statt gegeben.
Für den Februar hat der Pflegedienst 497,13 EUR abgerechnet, das sind zusammen mit den Pflegegeld 942,13 EUR.
Bei der Pflegestufe 3 gibt es ja eine Leistung von 1612 EUR.
Überweist unter diesen Umständen die Pflegekasse noch etwas?

Re: Kombinationsleistung Pflegeversicherung

Verfasst: 02.04.2015, 00:05
von Czauderna
jordon hat geschrieben:Hallo,
könnt Ihr mir evtl. weiterhelfen und mitteilen, ob die Pflegekasse noch eine anteilige Geldzahlung für den Februar veranlasst.
Im Januar wurde noch das Pflegegeld in Höhe von 445 EUR nach der Pflegestufe 2 für den Februar angewiesen.
Im Februar dann Änderung in Kombinationsleistung und Antrag auf Pflegestufe 3, dem Antrag wurde statt gegeben.
Für den Februar hat der Pflegedienst 497,13 EUR abgerechnet, das sind zusammen mit den Pflegegeld 942,13 EUR.
Bei der Pflegestufe 3 gibt es ja eine Leistung von 1612 EUR.
Überweist unter diesen Umständen die Pflegekasse noch etwas?
Hallo,
na, dann wollen wir mal rechnen:

497,13 € entsprechen 30,84 % der Sachleistungen in der Pflegestufe 3
bleiben übrig
69,16% vom Pflegegeld der Stufe III (728,00€), das wären dann
503,48 €
Zusammen demnach 1000,61 €
Ich hoffe, ich habe zu so später Stunde richtig gerechnet.
Demnach muesste die Kasse noch 58,48 € nach meiner Rechnung
nachzahlen - das alles, wie immer ohne Gewähr.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.04.2015, 12:05
von jordon
Besten Dank.
Wie lange kann denn es dauern, bis die Überweisung erfolgt?
Kann man sagen ab welchen abgerechneten Betrag keine anteiliges Pflegegeld mehr bekommt?

Dann hätte ich noch eine Frage zu den Betreuungsleistungen, bei der Pflegestufe 2 hatte Sie die höchste Einstufung, nun bei der Pflegestufe 3, da Sie Bettlägerig ist, nur den Grundbetrag.
Dazu habe ich eine Anhörung erhalten, das beabsichtigt wird, die Betreuungsleistung auf den Grundbetrag zu reduzieren.
Ist es immer noch so, das nur nach dem Antworten auf die 13 Fragen darüber entschieden wird, oder gibt es eine Möglichkeit, das der Erhöte Betrag erhalten Bleiben kann.

Dann hätte ich nur eine Frage bezüglich der wirtschaftlichen Aufzahlung, am Telefon wurde mit vom Vertragspartner der Krankenkasse nichts darüber mitgeteilt, aber nach der Lieferung kam die Rechnung, die Krankenkasse hat sich bis jetzt noch nicht über meine Nachfrage zur wirtschaftlichen Aufzahung geäußert.

Könnt Ihr mir evtl. anhand der PZN sagen, ob bei den Artikel, ein Hilfsmittel eine Wirtschaftliche Aufzahlung vorgesehen ist?
Es kommt wohl auch auf die Krankenkasse und den Vertragspater darauf an, bei einen andren Vertragspartner musste ich keine Wirtschaftliche Aufzahlung für den selben Artikel leisten.

Entschuldigung für die vielen Fragen, aber im Moment ist das noch relatives Neuland für mich.

Verfasst: 08.04.2015, 15:04
von jordon
Hallo,
oder könnt Ihr mit vielleicht einmal die Formel zur Ausrechnung des Betrags mitteilen?
Ich bin der Bevollmächtigte und würde das Geld gerne auf alle Helfer aufteilen.

Wie ist denn der Fall, wenn die Krankenkasse eine Verordnete Krankenpflege in Form von Verbandswechseln nicht mehr bezahlen möchte, einen entsprechenden Anruf der Krankenkasse hat der ausführende Pflegedienst erhalten.
Wie ist denn da das vorgehen der Kasse, bzw. kann man etwas dagegen tun?

Verfasst: 08.04.2015, 19:57
von Czauderna
Hallo
Welche Formel meinst du ?.
Ein Verbandwechsel ist keine pflegerische Leistung, also keine Leistung der Pflegeversicherung sondern eine Leistung der Krankenkasse, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht werden muss , in der Regel durch einen Pflegedienst. Mit welcher Begruendung lehnt die Kasse ab ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 08.04.2015, 21:17
von jordon
Hallo,
Eine Begründung liegt mir noch nicht vor, nur der Pflegedienst erhielt gestern einen Anruf von der Krankenkasse, das die Leistung nicht mehr bezahlt wird, oder beabsichtigt wird nicht mehr zu zahlen, genaues konnte mit die Mitarbeiterin des Pflegedienstes nicht sagen.
Es würde evtl. noch jemand von der Krankenkasse vorbei kommen, ich nehme an, dann vom MDK, hier war aber bereits vor 2 Wochen jemand, wegen der Erhöhung der Pflegestufe, da wurde nichts beanstandet.
Alles ein bisschen Merkwürdig.

Mit der Formel meinte ich, wie man bei Inanspruchnahme der Kombileistung ausrechnen kann, ob und wie viel Pflegegeld noch durch die Pflegeversicherung zu zahlen ist, da ich dieses Geld unter den 3 Pflegepersonen aufteilen möchte.

Verfasst: 09.04.2015, 13:53
von Czauderna
Hallo,
Ich glaube nicht , dass die Krankenkasse wegen eines beantragten Verbandswechsels einen MDK-Mitarbeiter zu einem Hausbesuch beauftragt, das könnte ggf. Mehr kosten als die Leistung selbst.
Was die Errechnung betrifft, schau mal meine Rechnung weiter oben.
Wenn also die Sachleistung keine 100% erreicht, dann wird von der Geldleistung die fehlende %-Summe dazu gezählt.
Wie dann diese Pflegegeld geteilt wird ist dann Sache des zu Pflegenden, um also ganz korrekt zu sein, bedarf es der Zustimmung des zu Pflegenden ob du das Geld so einfach verteilen darfst, aber das nur am Rande, nur um zu verdeutlichen wer der Leistungsempfaenger ist.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.04.2015, 13:30
von jordon
Danke.
Ja, das Geld bekommt meine Oma auf Ihr Konto.
Meistens kann ich den andren Pflegepersonen nichts auszahlen (icb habe eine Notarielle Vollmacht) da nichts übrig bleibt.

Das mit dem Verband weiß ich auch nicht, was das sollte, der Verordnete Arzt hat jedenfalls auch keine Information erhalten.

Verfasst: 14.04.2015, 15:23
von jordon
@ Czauderna
Entschuldigung, ich glaube ich bin zu blöde zum rechnen.
Kannst du mir bitte noch einmal etwas ausrechnen?

Im März hat der Pflegedienst 895,22 EUR abgerechnet, Pflegegeld hat die zu Pflegende Person in Höhe von 282,22 EUR erhalten.

Egal wie ich rechne, ich komme nicht auf dem Wert.

Verfasst: 14.04.2015, 16:48
von Czauderna
jordon hat geschrieben:@ Czauderna
Entschuldigung, ich glaube ich bin zu blöde zum rechnen.
Kannst du mir bitte noch einmal etwas ausrechnen?

Im März hat der Pflegedienst 895,22 EUR abgerechnet, Pflegegeld hat die zu Pflegende Person in Höhe von 282,22 EUR erhalten.

Egal wie ich rechne, ich komme nicht auf dem Wert.
Hallo,
also - 895,22 € = 55,53% von 1612,00 € (Höchstsatz Sachleistung in Pflegestufe III) - verbleiben 44,47 % von 728,00 € (Pflegegeld) -
das wären dann nach meiner Rechnung 323,74 €, demnach hat die Kasse zu wenig gezahlt - da solltest du dir den Rechenweg der Kasse nochmals erläutern lassen. Ich bin da auch gespannt, wie die auf den betrag kommen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.04.2015, 17:19
von jordon
Danke, die 323,74 EUR hatte ich auch errechnet.
Ich habe schon an mir gezweifelt.
Schreibe die Krankenkasse einmal an und bitte um Erläuterung des Rechenweges.

Verfasst: 18.04.2015, 17:15
von jordon
@ Czauderna
Hallo,
habe heute die Antwort von der Krankenkasse erhalten

Es ist wohl meine Schuld, im Januar wurden für Februar 545 EUR Pflegegeld gezahlt.
Die Rechnung der Krankenkasse für Februar 2015 497,13 EUR Abrechnung Pflegedienst = 30,84 %
Anspruch Pflegegeld 503,48, gezahlt wurden 545 EUR.

Die Rechnung für März 2015 895,22 EUR Abrechnung Pflegedienst = 55,53 % Anspruch Pflegegeld 323,47 EUR, da wurde die Überzahlung vom Januar 2015 abgezogen.
Somit stimmt die Rechnung.
Richtig?

Ich muß mich entschuldigen, hatte immer nur 445 EUR Pflegegeld vom Januar in Kopf.