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				§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?
				Verfasst: 26.04.2015, 12:34
				von mausibär41
				Wenn ein Grusibezieher nach  § 264 SGB V (nur Betreute ) ,zum Pflegefall wird ,wer übernimmt dann die  Pflege ? Wo beantragt man die  Pflegestuften ? 
Sind  die  von den Pflegestufen  ausgeschlossen ?
			 
			
					
				
				Verfasst: 26.04.2015, 13:06
				von ratte1
				Hallo,
die Betreuung im Auftrag des Grundsicherungsamtes nach § 264 SGB V (SGB V = Krankenversicherungsrecht) deckt nur den Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall ab. 
Einen entsprechende Möglichkeit der Bauftragung gibt es im Pflegeversicherungsrecht nicht. Daher werden die Leistungen im Pflegefall direkt vom Grundsicherungsamt/Sozialamt bezahlt. Somit ist der Antrag dort direkt zu stellen.
MfG
ratte1
			 
			
					
				§ 264 SGB V Pflegeversicherung ausgeschlossen ?
				Verfasst: 26.04.2015, 13:10
				von mausibär41
				Danke  ratte 1 , gibt es dazu einen  § wo das genau drin steht ? Was ist wenn man Pflegestufte 0 beantragen muß ,dann auch über das Grusiamt ?
			 
			
					
				
				Verfasst: 26.04.2015, 13:35
				von ratte1