Änderungsvorschlag zu § 46 SGB V neu

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.06.2015, 21:21

Anton Butz hat geschrieben:Das ist belegt:

Bild
Das sind keine anderen Quellen als die bereits diskutierten. Einen Beleg konntest du nicht erbringen. Du warst der Meinung, ich soll ihn mir selbst suchen. Vielleicht findest du ihn ja jetzt und ich lasse mich überzeugen.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.06.2015, 21:31

Was genau willst du belegt haben?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.06.2015, 21:42

Anton Butz hat geschrieben:Was genau willst du belegt haben?
http://www.krankenkassenforum.de/3-vt87 ... c&start=30

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.06.2015, 22:26

Schlage vor, wir überspringen die weiteren Schritte dazu,
nachdem du hast dich damals dann doch auf meine Argumentation
eingelassen hast.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.06.2015, 22:47

Hast Du also keine Belege?

Zu einem anderen Eindruck kann man schwerlich kommen. Oder erwartest Du wie übkich, andere sollen Deine Fantasien begründen?

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 22.06.2015, 23:00

Anton Butz hat geschrieben:Zwar älteren Datums, aber trotzdem interessant,
das würdest du auch bei einer Abhandlung zum Satz des Pysthagoras kritisieren, nicht wahr?

ändert das Datum der Abhandlung irgendetwas am Inhalt?

Anton Butz hat geschrieben:insbesondere III. 4. Rechtsprechung contra legem.
du hast wirklich ein Talent im selektiven Lesen

Anton Butz hat geschrieben:Ergo:
der untrennbare Zusammenhang nur eines Karenztages mit dem Singularwortlaut des
§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V schließt gegenteiliges Richterrecht aus - das nennt sich dann
anders.

Deswegen ist es sozial- und rechtsstaatlich fatal, den künftigen § 46 Satz 2 SGB V auf
der bisherigen "Recht"sprechung aufzubauen.
das ist deine Schlussfolgerung....

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.06.2015, 09:28

Anton Butz hat geschrieben:Schlage vor, wir überspringen die weiteren Schritte dazu,
nachdem du hast dich damals dann doch auf meine Argumentation
eingelassen hast.
Nö.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 23.06.2015, 09:41

doch.

Aus morgen aktuellem Anlass zunächst zu Sigmar Gabriel und seiner SPD beim Sozialstaatsausverkauf, die E-Mail an ihn:


Betreff: GKV-VSG: Krankengeld – Soziales von Gabriel und Nahles ?
Datum: Thu, 04 Jun 2015 18:05:35 +0200
Von: ...
An: sigmar.gabriel@spd.de



Sehr geehrter Herr Gabriel,


die „ungewollten Härten“ der umstrittenen BSG-Krankengeld-Rechtsprechung sind
längst erkannt. Zunehmend deutlich werden aber auch die Hilflosigkeit der SPD und die
Gefahr eines für den sozialen Rechtsstaat und die Partei folgenschweren Fehlers.

Der aktuelle Zickzack-Kurs zu § 46 SGB V führt unmittelbar ins sozialpolitische Abseits.
Mit dem nun vorgesehenen Änderungsantrag Nr. 12 baut die Koalition auf Irrwegen einer
über Jahre gescheiterten BSG-Rechtsprechung auf (frühere Urteile der Sozialgerichte Trier,
Mainz und Speyer sowie des LSG Essen vom 17.07.2014, Beschluss des SG Speyer vom
03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER – „unlauter“, „contra legem“ ... ).

Stattdessen muss die anstehende Rechtsänderung endlich für Klarheit sorgen. Es ist
an der Zeit, das Krankengeld nun wieder in das Sozialrecht zu integrieren und mit übrigen
Sozialleistungen zum Lebensunterhalt (beispw. Arbeitslosengeld) zu harmonisieren. Immer-
hin ist das Sozialgesetzbuch die größte sozialpolitische Errungenschaft der Nachkriegszeit
und wäre mit Füßen getreten, wenn die derzeitige illegale Praxis beliebiger meist rückwir-
kender Krankengeld-Einstellungen entgegen den Errungenschaften zu „Augenhöhe und
Vertrauensschutz“ nicht beendet, sondern ausdrücklich gesetzlich legalisiert würde.

Darüber hinaus ist es ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig, speziell die Personen-
gruppe der Arbeitsunfähigen ohne Beschäftigungsverhältnis wegen banaler Formalitäten beim
Anspruch auf Krankengeld und damit in ihrer Existenz vernichtend zu sanktionieren. Stattdes-
sen muss der Staat die per Zwangsversicherung mit Zwangsbeiträgen erworbenen Ansprüche
seiner Staatsbürger einlösen.

Immerhin haben die SPD-Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestages vor zwei
Jahren einem sozialrechtlich lobenswerten Antrag der GRÜNEN zugestimmt. Dieser Linie sollten
Sie auch in der GroKo treu bleiben, zumal die angebliche Problematik – ähnlich wie im Falle zu
später Abgabe der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung – auf dem angemessenen rechtlichen
Weg des tageweisen Ruhens zu lösen ist und keiner Anspruch-Vernichtung bedarf.

Es ist schon bedauerlich genug, dass die SPD einige Jahre lang nicht bemerkte oder sogar
billigend in Kauf nahm, wie mit der Überzeugung ihrer Vorfahren anlässlich engagierter Diskus-
sion in den Jahren 1960 / 1961 und 1988 zum Krankengeld umgegangen wurde. Die Rede ist vom
Karenztag. Der - eine - Karenztag für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit wurde entgegen
eindeutiger gesetzlicher Regelung vom BSG im Jahr 2007 stillschweigend auch für auf jede
Folge-Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgedehnt, illegal vervielfacht.

Im Interesse des sozialen Rechtsstaates und der dafür einstehenden SPD hoffe ich auf eine
Korrektur zur vorgesehenen Krankengeld-Neuregelung. Und sicher stehe ich damit nicht
allein.


Mit freundlichen Grüßen

.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.06.2015, 10:20

Anton Butz hat geschrieben:doch.
Du kannst also immer noch keine Quelle nennen. Und kapierst nicht, wie absurd deine Argumentation ist und dass du für diesen Schmarrn keine Quelle finden wirst.
Anton Butz hat geschrieben: Aus morgen aktuellem Anlass zunächst zu Sigmar Gabriel und seiner SPD beim Sozialstaatsausverkauf, die E-Mail an ihn:


Betreff: GKV-VSG: Krankengeld – Soziales von Gabriel und Nahles ?
Datum: Thu, 04 Jun 2015 18:05:35 +0200
Von: ...
An: sigmar.gabriel@spd.de



Sehr geehrter Herr Gabriel,


die „ungewollten Härten“ der umstrittenen BSG-Krankengeld-Rechtsprechung sind
längst erkannt. Zunehmend deutlich werden aber auch die Hilflosigkeit der SPD und die
Gefahr eines für den sozialen Rechtsstaat und die Partei folgenschweren Fehlers.

Der aktuelle Zickzack-Kurs zu § 46 SGB V führt unmittelbar ins sozialpolitische Abseits.
Mit dem nun vorgesehenen Änderungsantrag Nr. 12 baut die Koalition auf Irrwegen einer
über Jahre gescheiterten BSG-Rechtsprechung auf (frühere Urteile der Sozialgerichte Trier,
Mainz und Speyer sowie des LSG Essen vom 17.07.2014, Beschluss des SG Speyer vom
03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER – „unlauter“, „contra legem“ ... ).

Stattdessen muss die anstehende Rechtsänderung endlich für Klarheit sorgen. Es ist
an der Zeit, das Krankengeld nun wieder in das Sozialrecht zu integrieren und mit übrigen
Sozialleistungen zum Lebensunterhalt (beispw. Arbeitslosengeld) zu harmonisieren. Immer-
hin ist das Sozialgesetzbuch die größte sozialpolitische Errungenschaft der Nachkriegszeit
und wäre mit Füßen getreten, wenn die derzeitige illegale Praxis beliebiger meist rückwir-
kender Krankengeld-Einstellungen entgegen den Errungenschaften zu „Augenhöhe und
Vertrauensschutz“ nicht beendet, sondern ausdrücklich gesetzlich legalisiert würde.

Darüber hinaus ist es ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig, speziell die Personen-
gruppe der Arbeitsunfähigen ohne Beschäftigungsverhältnis wegen banaler Formalitäten beim
Anspruch auf Krankengeld und damit in ihrer Existenz vernichtend zu sanktionieren. Stattdes-
sen muss der Staat die per Zwangsversicherung mit Zwangsbeiträgen erworbenen Ansprüche
seiner Staatsbürger einlösen.

Immerhin haben die SPD-Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestages vor zwei
Jahren einem sozialrechtlich lobenswerten Antrag der GRÜNEN zugestimmt. Dieser Linie sollten
Sie auch in der GroKo treu bleiben, zumal die angebliche Problematik – ähnlich wie im Falle zu
später Abgabe der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung – auf dem angemessenen rechtlichen
Weg des tageweisen Ruhens zu lösen ist und keiner Anspruch-Vernichtung bedarf.

Es ist schon bedauerlich genug, dass die SPD einige Jahre lang nicht bemerkte oder sogar
billigend in Kauf nahm, wie mit der Überzeugung ihrer Vorfahren anlässlich engagierter Diskus-
sion in den Jahren 1960 / 1961 und 1988 zum Krankengeld umgegangen wurde. Die Rede ist vom
Karenztag. Der - eine - Karenztag für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit wurde entgegen
eindeutiger gesetzlicher Regelung vom BSG im Jahr 2007 stillschweigend auch für auf jede
Folge-Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgedehnt, illegal vervielfacht.

Im Interesse des sozialen Rechtsstaates und der dafür einstehenden SPD hoffe ich auf eine
Korrektur zur vorgesehenen Krankengeld-Neuregelung. Und sicher stehe ich damit nicht
allein.


Mit freundlichen Grüßen
Ich gehe davon aus, dass die dich alle schon kennen und dass du eine mehr oder weniger nett formulierte, nichtssagende Antwort erhalten wirst. Denn dort sitzen die Profis, die dich genauso schnell wie die Profis in den Juraforen durchschauen. Die können dir nur nicht so unverblümt mitteilen, was sie von deinen Ergüssen halten.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.06.2015, 11:23

Weil Du verworrene e-mails verschicken musst kannst Du keine Nachweise nennen?

Deine Unglaubwürdigkeit beweist Du immer mehr.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 23.06.2015, 13:05

.
Ihr habt tatsächlich nicht bemerkt, dass die SPD selbst die beste Quelle ist?

Und tatsächlich war die Antwort nett formuliert - sogar mit einer Zusage, die bei banal eingeschätztem Schriftwechsel (bzw. bei "verblümten Antworten auf
Ergüsse") überflüssig wäre und deswegen dann üblicherweise unterbleibt.

Bild

Wäre die Stellungnahme der SPD ein ausreichender "Beleg" oder bräuchten wir dafür den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages - obwohl
ihr die Richtigkeit der Aussage bisher - wiederum - gar nicht bestritten habt?
.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.06.2015, 13:17

Anton Butz hat geschrieben:.
Ihr habt tatsächlich nicht bemerkt, dass die SPD selbst die beste Quelle ist?

Und tatsächlich war die Antwort nett formuliert - sogar mit einer Zusage, die bei banal eingeschätztem Schriftwechsel (bzw. bei "verblümten Antworten auf
Ergüsse") überflüssig wäre und deswegen dann üblicherweise unterbleibt.

Bild

Wäre die Stellungnahme der SPD ein ausreichender "Beleg" oder bräuchten wir dafür den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages - obwohl
ihr die Richtigkeit der Aussage bisher - wiederum - gar nicht bestritten habt?
.
Ein ausreichender Beleg für die Richtigkeit deiner Aussagen? Die SPD will deine Anregungen also "in zukünftige Diskussionen einbeziehen". Aha. Hätten deine Aussagen irgendeinen wahren Kern und Hintergrund, müsste sie das Gesetzgebungsverfahren stoppen.

Aber du liest ja aus allem sowieso nur raus, was du lesen möchtest. Und damit haben die Kommunikationsfachleute im Willy-Brandt-Haus das Ziel ihrer wachsweich formulierten Mail erreicht. Das sind eben Profis.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 23.06.2015, 13:32

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Die SPD will deine Anregungen also "in zukünftige Diskussionen einbeziehen".
Aha. Hätten deine Aussagen irgendeinen wahren Kern und Hintergrund, müsste
sie das Gesetzgebungsverfahren stoppen.

Du meinst also auch, ich sei aus dem Willy-Brandt-Haus vom SPD-Parteivorstand "verschaukelt" worden?
Das "Gefühl" habe ich auch und versuche gerade, dies zu klären:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post19908

.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.06.2015, 14:42

Ich lese doch nicht in deinem Forum.

Naja, sie hätten auch ähnlich wie im Rechtsforum: Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld schreiben können, aber sie sind ja lieb und nett und wollten dich wahrscheinlich nicht vor den Kopf stoßen. Und keinen Endlosschriftwechsel produzieren, denn ein kurzes Googeln offenbart ja deine Beratungsresistenz.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 23.06.2015, 15:20

mit anderen Worten:

zu der E-Mail vom 04.06.2015 bedeutet die Antwort

Ihre Rückmeldung ist uns wichtig, wir werden Ihre Anregungen daher
in zukünftige Diskussionen einbeziehen.

deiner Meinung nach nur: "... Sie mich auch .... - so wie die übrigen
80 Millionen!
" ?

Na denn, danke!

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