Änderungsvorschlag zu § 46 SGB V neu

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.05.2015, 06:11

@AB und KKA

Ich habe den Eindruck, dass ihr eure eigene Vorstellung/Definition von Demokratie habt, die mit der deutschen parlamentarischen Demokratie nichts zu tun hat.

Von mir aus kann der Thread geschlossen werden, mir stößt es nur immer wieder sauer auf, wenn solche Phrasen gedroschen werden, und dann kann ich mich leider nicht zurückhalten.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.05.2015, 07:51

Naja GKV,

deswegen gibt es Diskussionsforen.

Aber wahrscheinlich ist das mit der Demokratie ähnlich wie mit der "Recht"-
sprechung - hoffentlich nicht ganz so schlimm wie mit der "Recht"sprechung zum
Krankengeld, denn das ist keine "Recht"sprechung!

Deswegen sollte der Gesetzgeber den künftigen § 46 Satz 2 SGB V nicht darauf
aufbauen.

Warum sich zurückhalten?

Schönen Gruß
Anton Butz

KKA
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Beitrag von KKA » 28.05.2015, 11:24

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:@AB und KKA

Ich habe den Eindruck, dass ihr eure eigene Vorstellung/Definition von Demokratie habt, die mit der deutschen parlamentarischen Demokratie nichts zu tun hat.

Von mir aus kann der Thread geschlossen werden, mir stößt es nur immer wieder sauer auf, wenn solche Phrasen gedroschen werden, und dann kann ich mich leider nicht zurückhalten.
Phrasen? GKV, ich habe keine eigene Vorstellung/Definition von Demokratie sondern messe den Begriff an Fakten! Ich könnte Dir etliche Beispiele aus der täglichen Arbeit des Bundestags, der Politik insgesamt geben, welche den Begriff Demokratie alternativlos in Zweifel ziehen müssen. Oder denke an die nicht eingehaltenen Vorwahlversprechen, z.B. der berühmte Satz 'Mit mir gibt es keine Maut', also ohne wenn und aber/Einschränkungsmerkmal..und nun kommt sie doch, wider dem Wählerwillen.

Tja, und letztlich ist Dein Wunsch, diesen Thread zu schließen, sicher auch kein Zeichen demokratischen Verhaltens. Niemand verlangt von Dir, Dich zurückzuhalten, im Gegenteil, ich diskutiere gerne mit Dir.

Gruß
KKA

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.05.2015, 13:21

Es geht beim Schließen um die x-te Diskussion zur vorgesehenen Gesetzesänderung. Da kann mir jetzt wirklich keiner nachsagen, ich hätte mich nicht rege an der bisherigen Diskussion beteiligt.

Wenn ihr eine Diskussion über Demokratie wollt - gerne. Aber dann am besten woanders (da wo auch der Frust-Thread steht?) und unter einem anderen Titel.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.05.2015, 18:55


Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.05.2015, 20:18

Nein GKV,

den Vorwurf, du hättest dich zur Änderung des Krankengeld-Paragrafen nicht
beteiligt, kann dir nun wirklich keiner machen.

Allerdings ist die Schließung dieses Threads vor dem maßgeblichen 11.06.2015
sicher auch nicht erforderlich. Spannendere zwei Wochen gab es zu Krankengeld-
Gesetzgebungsverfahren wohl noch nie - allerdings Engagement-reichere, damals
als es um den Karenztag ging.

Also sind wir auf die offiziellen Änderungsanträge und die Beschlussempfehlung
des Gesundheitsausschusses mal gespannt.

P.S.: einzelne User haben getan, was sie konnten, bzw. was ihnen eingefallen
ist - Versuche in Demokratie.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.05.2015, 23:37

Inzwischen mal Thomas Fischer lesen ...

... zumindest ab hier, 4. Absatz: "Man liest in der Zeitung ... "
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ie/seite-2

Nachdem sich die GroKo-Regierung bereits die "erste Schlappe der Bürokraten" im Zusammen-
hang mit der Änderung des Krankengeld-Rechts zurechnen lassen muss, läuft die GroKo exakt zum
selben Punkt offenbar blindlings in das nächste "Rudel Ohrfeigen".

Wo liegt wohl die Schmerzgrenze?

Schönen Gruß!
Anton Butz

Anton Butz
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zum unmittelbaren Vergleich - wer macht so was?

Beitrag von Anton Butz » 29.05.2015, 10:39

.
Hier die Ergebnisse vom Spiel hinter den Kulissen


GroKo-Regierungsvorschlag vom 17.12.2014:

Bild


GroKo-Fraktions-Entwurf, Stand 20.05.2015:

Bild


Sind nur Laien am Werk oder wer ist die treibende Kraft, die ca. 630 Bundestags-Abgeordnete
hinter´s Licht führen will?


.

GerneKrankenVersichert
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Re: zum unmittelbaren Vergleich - wer macht so was?

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.05.2015, 11:29

Anton Butz hat geschrieben: Hier die Ergebnisse vom Spiel hinter den Kulissen
Hinter welchen Kulissen? Ist doch alles veröffentlicht, auch wessen Änderungsvorschläge berücksichtigt wurden. Die Änderungen dienen doch der Verhinderung von weiteren Unsicherheiten (Samstag/Werktag/jeweils).
Anton Butz hat geschrieben: Sind nur Laien am Werk oder wer ist die treibende Kraft, die ca. 630 Bundestags-Abgeordnete
hinter´s Licht führen will?


Warum werden die Bundestagsabgeordneten hinter's Licht geführt? Da waren ganz sicher keine Laien am Werk, es kann sich also nur um die ganz große Verschwörung handeln (Achtung Ironie).

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.05.2015, 14:46

Ja klar: alles transparent! :(

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss war vor über zwei Monaten,
die 2. und 3. Lesung ist in weniger als zwei Wochen - aber bisher sind
die 57 Änderungsanträge nicht offiziell, jedenfalls nicht in DIP dokumen-
tiert.

Und die Gesetzes-Begründungen zu den vorgesehenen Änderungen sprechen
für den Vorschlag vom 17.12.2014 ebenso wie zum jetzigen Entwurf für sich:
kein Wort zu den weitergehenden Zusammenhängen.*

Übrigens: jetzt passen die Sprüche zum früheren Vorschlag nicht mehr -
aber LB könnte mal wieder ihren Autobahn-Witz auftischen - der passt
immer.

* das muss aber nicht böswillig sein - auch Inkompetenz wäre eine
mögliche Erklärung!

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.05.2015, 15:12

Entwürfe_ÄAe_GKV-VSG_Stand_20.05.2015_14.00

Weil die in Forumsbeiträgen und Mails vielfach verwendete Verlinkung inzwischen
abgehängt wurde, hier das Dokument aus dem Cache:

s. Änderungs-Formulierung Nr. 12 auf Seiten 1 und 26/27:

Bild

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.05.2015, 17:05

Anton Butz hat geschrieben:Ja klar: alles transparent! :(

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss war vor über zwei Monaten,
die 2. und 3. Lesung ist in weniger als zwei Wochen - aber bisher sind
die 57 Änderungsanträge nicht offiziell, jedenfalls nicht in DIP dokumen-
tiert.

Und die Gesetzes-Begründungen zu den vorgesehenen Änderungen sprechen
für den Vorschlag vom 17.12.2014 ebenso wie zum jetzigen Entwurf für sich:
kein Wort zu den weitergehenden Zusammenhängen.*

Übrigens: jetzt passen die Sprüche zum früheren Vorschlag nicht mehr -
aber LB könnte mal wieder ihren Autobahn-Witz auftischen - der passt
immer.

* das muss aber nicht böswillig sein - auch Inkompetenz wäre eine
mögliche Erklärung!
Oder aber es ist kein Wort zu den weitergehenden Zusammenhängen erforderlich, da sie allen Beteiligten klar sind und von ihnen akzeptiert werden.

Mit den jetztigen Begründungen ist der Wille des Gesetzgebers ganz klar dokumentiert - die abschnittsweise Bewilligung des Anspruchs auf Krankengeld und nicht die AB-Wunschvorstellung von einem ewig währenden Anspruch auf Krankengeld nach der erstmaligen ärztlichen Feststellung..

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.05.2015, 17:18

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Oder aber es ist kein Wort zu den weitergehenden Zusammenhängen
erforderlich, da sie allen Beteiligten klar sind und von ihnen akzeptiert
werden.

Mit den jetztigen Begründungen ist der Wille des Gesetzgebers ganz klar
dokumentiert - die abschnittsweise Bewilligung des Anspruchs auf Kranken-
geld und nicht die AB-Wunschvorstellung von einem ewig währenden Anspruch
auf Krankengeld nach der erstmaligen ärztlichen Feststellung..
Mal schau´n GKV,

ob das alle so sehen, die eine E-Mail ähnlich dieser erhalten haben, denn
von "abschnittsweise" steht auf Seite 27 schon mal nichts:



Sehr geehrte .....,

unter den Sozialleistungen zum Lebensunterhalt hat das Kranken-
geld einen Sonderstatus – außerhalb der SGB I und X. Obwohl diese
Erkenntnis vorrangig den Bereich Gesundheit betrifft, sind dafür auch
Sie „zuständig“.

Der Regierungsentwurf vom 17.12.2014 zum GKV-VSG sieht in Art. I Nr. 15
(Seiten 14/15, 80/81 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804095.pdf)
Änderungen zum Krankengeld-Recht (§ 46 SGB V) vor, die aus der Begründung nicht
ersichtliche und mit Ihrem Sozialrechtsverständnis sicher unvereinbare Auswirkungen
haben.

Zwar scheint die bisherige Kritik dagegen angekommen zu sein. Jedenfalls soll von
den angekündigten 57 Änderungsanträgen der CDU/CSU, SPD auch die Krankengeld-
Änderung betroffen sein (Nr. 12, Seiten 1 und 26/27
http://www.bwkg.de/index.php?eID=tx_naw ... gen_01.pdf )

Damit würde die bisherige Gesetzeslage aber zum Nachteil der Versicherten wesentlich
verschlechtert. Der bisherige § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V ist voll in Ordnung - aber eben nicht,
was das BSG seit 2007 durch rechts- und verfassungswidrige Auslegung daraus gemacht
hat:

Trotz Singular-Wortlaut und untrennbarem Gesetzes-Zusammenhang von nur einem
Karenztag mit nur einem Krankengeld-Anspruch ging das BSG entgegen der Gesetzeslage
bisher von mehreren Karenztagen und mehreren Krankengeld-Ansprüchen jeweils für
die Dauer der bescheinigten AU aus, womit die "Augenhöhe- und Vertrauensschutz-
Vorschriften" des SGB X umgangen wurden.

Insoweit bedeutet der vorgesehene CDU/CSU-SPD-Änderungsantrag zum Regierungs-
entwurf vom 17.12.2014 einen Wechsel von "Pest zu Cholera", den die Mehrheit der
630 Abgeordneten abnicken soll, damit § 46 SGB V als Gesetzgeber-Regelung künftig
auf rechts- und verfassungswidriger BSG-"Recht"sprechung aufbauen und diese
nachträglich - legalisieren - würde.

Das Thema ist sehr komplex und inzwischen heiß; das dargestellte Ergebnis kann nicht
in Ihrem Sinne sein.

Dies nur zur Information, denn die Entscheidung liegt bei Ihnen und anderen Haupt-
verantwortlichen.


Mit freundlichen Grüßen


Und dass allen Beteiligten klar ist, worum es mit der Änderung seit dem
Entwurf vom 17.12.2014 geht, glaubst du wohl auch kaum - oder? Ver-
mutlich kann fast niemand zwischen dem kommentarlosen Wechsel von
"Anspruchseinheit zur Anspruchs-Vielzahl" unterscheiden. Ähnlich
wie du offenbar nicht zwischen abschnittsweisem Krankengeld-
Anspruch und abschnittsweiser Bewilligung unterscheiden kannst. :(

P.S.:
Willst du mit deinem "ewig währenden Anspruch auf Krankengeld nach
der erstmaligen ärztlichen Feststellung
" ebenfalls 630 Bundestags-
Abgeordnete "hinter´s Licht führen"?
.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.05.2015, 21:07

So langsam frage ich mich, ob bei dir Böswilligkeit oder einfach Inkompetenz und die Unfähigkeit zum sinnentnehmenden Lesen die Ursache des Nichtverstehens ist.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 29.05.2015, 21:34

Nun ja, GKV, diese Frage habe ich mir auch gestellt.

Anton versucht die BSG-Krankengeldfalle mit biegen und brechen zu bekämpfen. Jenes mag ja alles schön und gut sein.

Die Gretchenfrage ist natürlich, wie man dies macht?

Hier im Forum wird er dies mit Sicherheit nicht erreichen. Dort bin ich mir ganz sicher.

Vielleicht nimmt er mal Kontakt mit einem der 5 Richter aus dem 1. Senat auf und erzählt aus seiner Sicht!!! Ob er überhaupt an einem Richter herangkommt, muss natürlich offen bleiben.

Aber es gibt viele Richter vom BSG, die Seminare anbieten. In diesen Seminaren plaudern die Richter aus dem Nähkästchen und man versteht vielleicht was dort hintersteckt.

Ich persönlich habe schon an 3 Seminaren unterschiedlicher Richter vom BSG teilgenommen. In den Pausen kommt man dort einfach ins Gespräch.

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