Durch 1mal Rentennachzahlung über Beitragsbemessungsgrenze
Verfasst: 01.07.2015, 12:02
Hallo Forum, ich habe eine leider lange Beitragsfrage,
Ich betreue einen 88-jährigen Heimbewohner, der Mitglied in der Pflichtversicherung der Rentner ist. Sein Wohnort ist NRW, wo er auch immer gearbeitet hat.
Der Senior bezieht eine Altersrente von 650 Euro brutto im Monat und eine Witwerrente von 325 Euro brutto. Dazu bezieht er eine Betriebsrente von 1.770 Euro brutto, für die er die Krankenversicherungsbeiträge alleine trägt.
Alle Renten zusammen betragen monatlich 2.745 Euro brutto und liegen damit unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Nun ist es bei der Betriebsrente zu einer Rentennachzahlung gekommen. Gezahlt wurde für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.06.2015 (42 Monate) Der nachgezahlte Rentenbetrag beträgt einmalig 2.190 Euro brutto.
Die Renten zusammen mit dem Einmalbetrag der Nachzahlung ergeben den Betrag von 4.935 Euro brutto. Dieser wurde bei der Zahlung im Juni 2015 voll verbeitragt (reiner Krankenkassenbeitrag rund 740 Euro).
Die Hauptfrage für den Senior ist, ob Teile der Nachzahlung in der Krankenversicherung beitragsfrei bleiben können, da die monatl. Bemessungsgrenze durch die Einmalzahlung überschritten wurde.
((Die Nebenfrage betrifft die Tatsache, dass durch eine "Schwankung" im Zahltakt die Betriebsrente für den Monat Mai ebenfalls im Juni ausgezahlt wurde. Durch diese Ballung wurden im Juni insgesamt 6.705 Euro verbeitragt. Ich selbst nehme an, dass diese Schwankungsverschiebung ohne Bedeutung ist. Nur wie erklärt man das einem Renter, der verwundert auf rund 1.000 Euro allein an Krankenkassenbeiträgen im Juni schaut ?))
Vielen Dank an alle, die sich dieser Frage annehmen !
Ich betreue einen 88-jährigen Heimbewohner, der Mitglied in der Pflichtversicherung der Rentner ist. Sein Wohnort ist NRW, wo er auch immer gearbeitet hat.
Der Senior bezieht eine Altersrente von 650 Euro brutto im Monat und eine Witwerrente von 325 Euro brutto. Dazu bezieht er eine Betriebsrente von 1.770 Euro brutto, für die er die Krankenversicherungsbeiträge alleine trägt.
Alle Renten zusammen betragen monatlich 2.745 Euro brutto und liegen damit unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Nun ist es bei der Betriebsrente zu einer Rentennachzahlung gekommen. Gezahlt wurde für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.06.2015 (42 Monate) Der nachgezahlte Rentenbetrag beträgt einmalig 2.190 Euro brutto.
Die Renten zusammen mit dem Einmalbetrag der Nachzahlung ergeben den Betrag von 4.935 Euro brutto. Dieser wurde bei der Zahlung im Juni 2015 voll verbeitragt (reiner Krankenkassenbeitrag rund 740 Euro).
Die Hauptfrage für den Senior ist, ob Teile der Nachzahlung in der Krankenversicherung beitragsfrei bleiben können, da die monatl. Bemessungsgrenze durch die Einmalzahlung überschritten wurde.
((Die Nebenfrage betrifft die Tatsache, dass durch eine "Schwankung" im Zahltakt die Betriebsrente für den Monat Mai ebenfalls im Juni ausgezahlt wurde. Durch diese Ballung wurden im Juni insgesamt 6.705 Euro verbeitragt. Ich selbst nehme an, dass diese Schwankungsverschiebung ohne Bedeutung ist. Nur wie erklärt man das einem Renter, der verwundert auf rund 1.000 Euro allein an Krankenkassenbeiträgen im Juni schaut ?))
Vielen Dank an alle, die sich dieser Frage annehmen !