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Okay, jetzt haben wir mal Rechtsgrundlagen. Und inwiefern hat die Krankenkasse gegen die entsprechenden Paragraphen verstoßen? Als Methode bietet sich die Subsumtion an.Lady Butterfly hat geschrieben:ein "Antrag" ist eine Willenserklärung im Sinne des BGB - hier kannst du mehr dazu nachlesen: http://pub.uni-bielefeld.de/luur/downlo ... Id=2313190GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Bei einem arbeitsunfähigen Versicherten wird ein "ganz normaler" Reha-Antrag bei der Rentenversicherung standardmäßig als Eilfall behandelt. Ist das korrekt? Oder muss die Rentenversicherung den Versicherten informieren: "Ach wissen Sie, normalerweise brauchen wir mit der Bewilligung und Terminvergabe so 3 Monate, da Sie arbeitsunfähig sind, beschleunigen wir das Ganze. Sind Sie damit einverstanden? Übrigens, Ihre Krankenkasse hat zusätzlich darauf hingewiesen, dass Sie arbeitsunfähig sind, damit das bei uns bei der Postverteilung nicht durchrutscht. Wollen Sie die Kasse verklagen?" Kranken- und Rentenversicherung kommen ihrem gesetzlichen Auftrag, zusammenzuarbeiten und Rehamaßnahmen zügig zur Verfügung zu stellen, nach. Eine Information an den Versicherten wäre sicherlich von Vorteil gewesen. Aber auch mit dieser Information hat der Versicherte doch keinen Einfluss darauf, wie schnell über seinen Antrag entschieden wird und wann ihm ein Termin zugeteilt wird. Und wenn dann ein Termin feststeht, stellt sich erst die Frage, ob dieser aus welchen Gründen auch immer verschoben wird oder nicht. Ich habe es bisher noch nie erlebt, dass die Rentenversicherung bereits bei Antragstellung nachfragt, wann denn einem Versicherten die Rehamaßnahme zeitlich passt.Lady Butterfly hat geschrieben: Es geht hier darum, dass ohne Wissen und über den Kopf eines Versicherten ein ganz normaler Reha-Antrag in einen "Eilfall" umgewandelt wurde und ob dies korrekt ist.
Ja bitte, alle drei, und dann noch die Begründung, inwiefern die Krankenkasse gegen den entsprechenden Paragraphen verstoßen hat. Danke.Lady Butterfly hat geschrieben: für was genau willst du denn Paragrafen wissen?
willst du wissen, wo steht, wer Anträge auf Sozialleistungen stellen/ändern/ergänzen darf?
willst du wissen, wo die sachliche Zuständigkeit bei Reha-Anträgen geregelt ist?
willst du wissen, wo steht, dass bei einer "Kann-Vorschrift" die Kasse Ermessen ausüben und daher die Belange der Versicherten beachten muss?
ich zitiere daraus: "ein Antrag im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze ist eine Willenserklärung, welche an die Verwaltungsentscheidende Behörde gerichtet ist. Eine solche Willenserklärung kann nicht von jener Behörde selbst stammen, sie rührt vielmehr notwendig von einem Dritten her."
zur Klärung der Zuständigkeit kannst du hier nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/14.html
und hier zum Ermessen § 2 SGB I:Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__2.htmlDie nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
was ist Ermessen? hier ein Artikel aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen übrigens auch mit der Angabe von Literatur und Urteilen