Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 11.10.2015, 13:26

Zwangspause!

Vermutlich gibt es später weiter Gelegenheit, den Knick von der Recht-
sprechung zur Rechts-Verdrehung auch an anderen wichtigen Punkten der
„gewaltigen BSG-Krankengeld-Konstruktion“ – Obliegenheiten, Beratungsan-
spruch, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, Verantwortung der Ärzte statt
der Krankenkassen – ausführlich darzustellen. Mit dem Grundsatz von Treu
und Glauben ist jedenfalls unvereinbar, was sich bei näherer Betrachtung
alles zeigt.

P.S.: Ob Broemmel dann hier immer noch nach Lust und Laune stören darf, wird sich ebenfalls zeigen.

.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.10.2015, 14:44

Hallo Anton,
hier stört niemand - auch wenn sehr klein geschrieben, trotzdem unpassend
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.10.2015, 15:42

Also die ernst gemeinte Frage nach dem Sinn des Ganzen wird als störend empfunden.

Alles außer Jubelarien ist nicht erwünscht?
Solche Exklusivrechte hast Du nur in Deinem Forum. Da kannst Du ja die unerwünschten sperren.

Ärgerlich, wenn durch ernste Nachfragen der Sinn des Ganzen in Frage gestellt wird und Du darauf keine Antwort hast.

Mehr als "ich hab eine e-Mail an einen Verlag geschrieben " und "in Juraforen stimmen die mir nicht zu" kam doch nicht von Dir.

Oder Was habe Ich überlesen?

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 13.10.2015, 12:24

.
Supertoll,

dieses riesige Interesse!

Nur schade, dass es so gar nichts mit dem Thema hier zu tun hat -
kein Wort! Oder wer findet eins?

Also Broemmel: "Sozialgerichte" und - zwischenzeitlich nicht mehr
"können", sondern - "Rechtsbeugung" ist das Thema.

.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.10.2015, 13:49

Also AB.

Das Thema ist: wozu dient das Ganze.
Wo ist der Sinn dieser Schreiberei.

Rechtsbeugung? = ab zur Staatsanwaltschaft. Da muss man hier nichts schreiben. Höchstens über das Ergebnis berichten.

Zwischenzeitlich sollte es der Veröffentlichung dienen. E-Mail ging an den Verlag, über das Ergebnis herrscht Schweigen. Also kann man davon ausgehen, dass kein Interesse seitens des Verlages vorliegt.

Deine Anfragen um Zustimmung in den Juraforen wurden doch deutlich beantwortet.

Also die klare Frage: was soll das alles hier?
Die klare Antwort von Dir vermissen hier alle. Oder bist Du nicht in der Lage eine einfache und klare Antwort zu geben?

Der Gedanke kann ja aufkommen. Es ist an Dir diesen zu entkräften.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 13.10.2015, 14:26

.

Für Broemmel:

"das hier" dient wie "das hier"

http://www.swr.de/forum/read.php?2,8359 ... #msg-84325

der Information von Interessierten
und gibt Gelegenheit, sich mit dem
Text zu befassen - aber auch, dies
zu lassen.

Noch Fragen, Broemmel?

.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 13.10.2015, 15:40

Ja. Es fehlt die klare Antwort auf die klare Frage.

Das ist ein link zu einem anderen Forum. In dem Forum hältst Du einen Monolog wie hier. Das beantwortet überhaupt nichts.

Also: wo ist der Sinn?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.10.2015, 16:20

broemmel hat geschrieben:Ja. Es fehlt die klare Antwort auf die klare Frage.

Das ist ein link zu einem anderen Forum. In dem Forum hältst Du einen Monolog wie hier. Das beantwortet überhaupt nichts.

Also: wo ist der Sinn?
Hallo,
ja, ziemlich genau die gleichen Texte wie hier und in seinem Forum - wahrscheinlich folgen noch andere Foren - ziemlich mühsam und meiner Meinung nach auch nicht zielführend für seine Argumentation, aber das hatten wir ja schon - weniger wäre mehr. Vielleicht wäre die Buchform doch die bessere Variante - solche "Fachliteratur" ist aber sehr, sehr teuer - die bekommt man nicht auf dem Wühltisch für 1,99 € - das kann schon mal 80,00 € pro Buch sein.
Ich denke auch nicht, dass es Ziel ist Antworten zu geben sondern eher den Gesetzgeber herauszufordern nach dem Motto "Irgendein Staatsanwalt wird sich doch finden, der sich seiner Sache annimmt" - und dann hätte er es geschafft.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 13.10.2015, 17:38

.
Das kommt der Sache - Information - nahe, bei mehreren 100 Aufrufen im
Schnitt pro Beitrag, auch wenn "dies hier" und in den anderen Foren nichts mit
Staatsanwalt und noch weniger mit Gesetzgeber zu tun hat. Dafür gibt es andere
Wege.

Gustl Mollath hat die Öffentlichkeit auch nicht von heute auf morgen so
erreicht wie "vorgestern". :wink:
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.10.2015, 20:36

Anton Butz hat geschrieben:.
Das kommt der Sache - Information - nahe, bei mehreren 100 Aufrufen im
Schnitt pro Beitrag, auch wenn "dies hier" und in den anderen Foren nichts mit
Staatsanwalt und noch weniger mit Gesetzgeber zu tun hat. Dafür gibt es andere
Wege.

Gustl Mollath hat die Öffentlichkeit auch nicht von heute auf morgen so
erreicht wie "vorgestern". :wink:
.
Hallo Anton,
na ja - ich denke der Vergleich mit Mollath ist dann doch etwas gewagt.
Ich will es mal drastisch formulieren - sein Fall war und ist klar und er konnte auch erst aufarbeiten als er rehabilitiert war (wenn ich das so richtig verfolgt habe). dein Anliegen hatte vielleicht nur ganz am Anfang etwas mit dir persönlich zu tun und ist in der Thematik doch viel komplizierter.
Was wären denn die anderen Wege, wenn dieser nicht ans Ziel führen sollte ?.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 13.10.2015, 21:36

Hallo Czauderna,

noch gewagter: zwei so komplexe Themen auf zwei Sätze zu reduzieren -
das wird einfacher, wenn du dich auf "Recht und Öffentlichkeit" beschränkst,
jeweils nach Ablauf von 5 Jahren. Dann findest du vielleicht mehrere Parallelen,
womit wir wieder direkt bei der (Sozial-) Gerichtsbarkeit und bei Rechtsbeugung
wären.

Also was meinst du inhaltlich, außer: "weniger wäre mehr"?

Gruß!
Anton

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 13.10.2015, 22:24

.
Aktueller Stand (Seiten 1 bis 34):

Bild

Weitere Teile „Obliegenheiten“, „Beratungsanspruch“, „Sozialrechtlicher Her-
stellungsanspruch“, „Verantwortung der Ärzte statt der Krankenkassen“ sowie
zum „Systembruch im Zusammenhang mit unbefristeten Arbeitsunfähigkeits-
Feststellungen/-Bescheinigungen“ sind vorgesehen.

.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.10.2015, 22:28

Hallo Anton,
was denn jetzt - Festschrift oder Strafanzeige ?.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 13.10.2015, 22:31

.

Strafanzeige oder Festschrift?
Oder beides in einem?

Danke Czauderna, die Frage ist prima!

Hier natürlich Festschrift!

Das muss ein Lapsus sein - soll ich das
Wort ändern?

Gruß!
Anton

.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.10.2015, 23:03

Hallo,
na, wenn wir mal davon ausgehen, dass ich als Leser deiner "Festschrift" oder auch "Strafanzeige" ziemlich einsam hier bin (was glaubst du wo die vielen Klicks herkommen), mich stört es nicht - du musst doch wissen was du meinst.
Gruss
Czauderna

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