Höchstalter Werkstudent
Verfasst: 01.12.2015, 23:33
Hallo liebe Forenteilnehmer!
Ich habe eine Frage an euch, es geht um den Versicherungsstatus als Student ab 30 Jahren.
Kurz meine Situation erklärt:
Ich bin derzeit 30 Jahre alt und ordentlicher Studierender, bis zum 14.08. habe ich bei Arbeitgeber A als Werkstudent gearbeitet. Zum 15.08. habe ich den Job gewechselt, ich bin jetzt bei Arbeitgeber B. Zum Zeitpunkt des Wechsels und den ganzen Zeitraum bei Arbeitgeber A war ich im Absolvententarif einer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser gilt ja bis zu sechs Monate nach Vollendung des 30. Lebensjahres. Bei Arbeitgeber B habe ich alle meine Daten zur Versicherung eingereicht sowie eine Studienbescheinigung. Nebenbei habe ich mich um eine private Krankenversicherung für Studierende gekümmert, diese gilt seit dem 01.11.15. Am 23. September bekam ich Post von meiner gesetzlichen Krankenkasse, meine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung sei zum 14.08. gekündigt worden aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei einem Telefonat mit der Versicherung sagte man mir ich solle mich bei meinem Arbeitgeber melden. Das tat ich auch. Nach einigem hin und her (Die Lohnabteilung ist an einem anderen Standort) schien alles wieder richtig zu laufen. Im Oktober teilte ich dann dem Unternehmen mit, dass sich zum 01.11.15 meine Krankenversicherung ändern würde. Nach ca. vier Wochen bekam ich dann eine Email, dass die private Krankenversicherung "für das Unternehmen egal sei". Auch sei es nicht möglich mich als Werkstudent anzumelden, da ich über 30 Jahre alt sei. Nach meinem Hinweis das ich bei Arbeitgeber A doch auch als Werkstudent gemeldet war und meine Recherche keine Ergebnisse bezüglich der "Ab 30 Jahren kein Werkstudent mehr" These lieferte bekam ich als Antwort, dass man sich als Arbeitgeber an ein Rundschreiben der Bundesverbände der Krankenkassen vom 21.06.2006 hält. Aus diesem Rundschreiben, wenn ich denn wirklich das Richtige erwischt habe, werde ich nicht schlau(er). Meine Frage ob ich jetzt (also seit dem 01.11.) doppelt Kranken- und Pflegeversicherung bezahle blieb leider unbeantwortet.
Die Frage an euch ist jetzt, gibt es wirklich eine Regel, die besagt, dass man ab 30 Jahren kein Werkstudent mehr sein darf bzw. die irgendwie mit meinem Fall in Verbindung gebracht werden kann? War da irgend ein unglücklicher Zustand der mir das alles eingebrockt hat oder ist die Lohnabteilung einfach falsch informiert?
Ich wünsche einen schönen Abend und hoffe ihr könnt mir helfen.
Grüße, Rigouh
Ich habe eine Frage an euch, es geht um den Versicherungsstatus als Student ab 30 Jahren.
Kurz meine Situation erklärt:
Ich bin derzeit 30 Jahre alt und ordentlicher Studierender, bis zum 14.08. habe ich bei Arbeitgeber A als Werkstudent gearbeitet. Zum 15.08. habe ich den Job gewechselt, ich bin jetzt bei Arbeitgeber B. Zum Zeitpunkt des Wechsels und den ganzen Zeitraum bei Arbeitgeber A war ich im Absolvententarif einer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser gilt ja bis zu sechs Monate nach Vollendung des 30. Lebensjahres. Bei Arbeitgeber B habe ich alle meine Daten zur Versicherung eingereicht sowie eine Studienbescheinigung. Nebenbei habe ich mich um eine private Krankenversicherung für Studierende gekümmert, diese gilt seit dem 01.11.15. Am 23. September bekam ich Post von meiner gesetzlichen Krankenkasse, meine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung sei zum 14.08. gekündigt worden aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Bei einem Telefonat mit der Versicherung sagte man mir ich solle mich bei meinem Arbeitgeber melden. Das tat ich auch. Nach einigem hin und her (Die Lohnabteilung ist an einem anderen Standort) schien alles wieder richtig zu laufen. Im Oktober teilte ich dann dem Unternehmen mit, dass sich zum 01.11.15 meine Krankenversicherung ändern würde. Nach ca. vier Wochen bekam ich dann eine Email, dass die private Krankenversicherung "für das Unternehmen egal sei". Auch sei es nicht möglich mich als Werkstudent anzumelden, da ich über 30 Jahre alt sei. Nach meinem Hinweis das ich bei Arbeitgeber A doch auch als Werkstudent gemeldet war und meine Recherche keine Ergebnisse bezüglich der "Ab 30 Jahren kein Werkstudent mehr" These lieferte bekam ich als Antwort, dass man sich als Arbeitgeber an ein Rundschreiben der Bundesverbände der Krankenkassen vom 21.06.2006 hält. Aus diesem Rundschreiben, wenn ich denn wirklich das Richtige erwischt habe, werde ich nicht schlau(er). Meine Frage ob ich jetzt (also seit dem 01.11.) doppelt Kranken- und Pflegeversicherung bezahle blieb leider unbeantwortet.
Die Frage an euch ist jetzt, gibt es wirklich eine Regel, die besagt, dass man ab 30 Jahren kein Werkstudent mehr sein darf bzw. die irgendwie mit meinem Fall in Verbindung gebracht werden kann? War da irgend ein unglücklicher Zustand der mir das alles eingebrockt hat oder ist die Lohnabteilung einfach falsch informiert?
Ich wünsche einen schönen Abend und hoffe ihr könnt mir helfen.
Grüße, Rigouh