Selbständige Tätigkeit aufgeben
Verfasst: 20.01.2016, 10:01
Hallo Krankenkassenforum,
Ich erziele Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Vermietung und aus Kapitaleinkünften. Ich bin freiwillig in der GKV versichert (ohne Krankengeld) und zahle Höchstbeiträge.
Ich plane die selbständige Tätigkeit in kürze aufgeben. Als Einnahmen habe ich dann noch die Kapitaleinkünfte (ca. 20.000, stark schwankend) und Vermietung (ca 10.000 pro Jahr).
Ich versuche nun zu verstehen, welche Auswirkungen das auf die Krankenversicherung hat.
Mein Verständnis dazu ist:
1. Ich bin weiterhin freiwillig versichert, aber nicht mehr hauptberuflich selbständig.
2. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich weiterhin nach der Summe aller Einkünfte (also Kapital und VuV). Unterschied ist nur, dass nicht die Mindestbemessungsgrundlage von 2178 gilt, sondern die allgemeine von 968 EUR.
3. Sobald ich eine Beschäftigung (> 450 EUR) annehme, werde ich pflichtversichert und die Beiträge werden nur noch auf Basis dieses Beschäftigungs-Einkommens berechnet.
Ist das soweit richtig verstanden?
Vielen Dank
Ich erziele Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Vermietung und aus Kapitaleinkünften. Ich bin freiwillig in der GKV versichert (ohne Krankengeld) und zahle Höchstbeiträge.
Ich plane die selbständige Tätigkeit in kürze aufgeben. Als Einnahmen habe ich dann noch die Kapitaleinkünfte (ca. 20.000, stark schwankend) und Vermietung (ca 10.000 pro Jahr).
Ich versuche nun zu verstehen, welche Auswirkungen das auf die Krankenversicherung hat.
Mein Verständnis dazu ist:
1. Ich bin weiterhin freiwillig versichert, aber nicht mehr hauptberuflich selbständig.
2. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich weiterhin nach der Summe aller Einkünfte (also Kapital und VuV). Unterschied ist nur, dass nicht die Mindestbemessungsgrundlage von 2178 gilt, sondern die allgemeine von 968 EUR.
3. Sobald ich eine Beschäftigung (> 450 EUR) annehme, werde ich pflichtversichert und die Beiträge werden nur noch auf Basis dieses Beschäftigungs-Einkommens berechnet.
Ist das soweit richtig verstanden?
Vielen Dank