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Verfasst: 03.05.2016, 13:43
von Bully
arianna67 hat geschrieben:
Die Behandlung war teuer.

Wir haben die Rechnung vom Zahnarzt bekommen und bezahlt.

Ich will doch gar kein Geld.

Hallo,

nunja, nachdem ich hier nochmals gelesen hatte, ist mir das aufgefallen.

Ihr bezahlt komentarlos eine Rechnung, und Du / Ihr versucht nicht einmal,nachdem vom SG die Mitgliedschaft festgestellt wurde, diese Beträge einzufordern.

für mich ist das in keinster Weise nachvollziebar, wegen 2 Monate (Mitgliedschaft )ein eventuelles SG -Verfahren ja, aber die Rechnung oder zumindest ein Teil der Rechnung, wird nicht geltend gemacht b.z.w. hier angesprochen.

WER macht soetwas, wer fordert dann die gezahlten
Beträge nicht ein ????????????

darum fehlt mir jetzt so ein wenig der Glaube, an Deinen Schilderungen.

Ich wünsche Dir alles alles Gute,

Gruß Bully

Verfasst: 03.05.2016, 14:03
von broemmel
Ich gehe Popcorn holen :roll:

Verfasst: 03.05.2016, 17:28
von broemmel
arianna67 hat geschrieben:Aber die GKV B verweigert mir rechtswidrig für den April und Mai den Versicherungsschutz. Ich will keinen Versicherungsschutz von der GKV A.
Ist das jetzt eigentlich ein Bescheid, den ich da bekommen habe?
Habe ich keinen Anspruch auf einen widerspruchsfähigen Bescheid / Verwaltungsakt? Es geht ja auch um Vertrauensschutz.
Nur als Ergänzung. B verweigert den Versicherungsschutz und von A will er/sie ihn nicht.

Also was denn nun? :lol:

ups. Cola ist alle. Ich geh einkaufen

Verfasst: 03.05.2016, 18:29
von GerneKrankenVersichert
Hab ich doch glatt überlesen. Jetzt ist Arianna auch noch die Judikative, die feststellt, dass GKV B rechtswidrig handelt. Meine Lesefähigkeiten scheinen hier im Thread rapide abzunehmen.

Brömmel, wie wäre es Morgenabend vorm Vatertag mit einem Bierchen?

Verfasst: 04.05.2016, 14:20
von arianna67
Vielen Dank noch einmal für Eure Hilfestellung und Eure zahlreichen Kommentare.

Ich werde die letzten Antworten zum Anlass nehmen, den HKP und die Arztrechnung genau zu prüfen. Da sah ich bisher noch nicht ganz richtig durch. Vielleicht ist das die wichtigere Baustelle als das Thema Krankenkassenwechsel.

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Wenn ich mir den bisherigen Diskussionsverlauf anschaue, scheint wohl das Thema ausdiskutiert zu sein.

Wenn etwas "Bahnbrechendes" zu diesem Thema in den kommenden Monaten oder Jahren passieren sollte, gebe ich Euch Bescheid.

Vielen Dank noch einmal für Euren Input!

Verfasst: 04.05.2016, 19:23
von arianna67
Nunmehr liegt eine schriftliche Reaktion der GKV A vor.

Die GKV A entschuldigt sich. Damit ist das Thema für mich erledigt.

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...

Verfasst: 05.05.2016, 17:50
von Czauderna
Hallo,
also Ende der Mitgliedschaft zum 31.05.2016 ???!!!! - und das war es dann - oh Mann !!.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.05.2016, 08:16
von Bully
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also Ende der Mitgliedschaft zum 31.05.2016 ???!!!! - und das war es dann - oh Mann !!.
Gruss
Czauderna
Hallo,

NÖÖÖ,
das kann es NOCH nicht gewesen sein,

da Sie durchgehend seit dem 01.01.2010 versichert war, wie Ihre KK schriftlich bestätigt, darf Ihre KK ersteinmal
die Arztrechnung begleichen,bei der Sie in Vorkasse getreten ist.

Kann mann ja NICHT unter dem Tisch fallen lassen,
so däm..... kann doch keiner sein

also präsentiere der KK die Rechnung :)

Gruß Bully

Verfasst: 06.05.2016, 17:04
von arianna67
Aufgrund der Entschuldigung werde ich meine Beschwerde beim BVA und dem Bundesdatenschutzbeauftragten zurückziehen.

Die Thematik Heilkostenplan und Arztrechnung werde ich aber separat prüfen.

Ich hoffe, dass die meisten Forenteilnehmer jetzt verstehen, dass ich mir den Sachverhalt nicht komplett aus den Haaren herbeigezogen habe.

Verfasst: 06.05.2016, 19:03
von broemmel
arianna67 hat geschrieben:
Die Thematik Heilkostenplan und Arztrechnung werde ich aber separat prüfen.
Na ich hoffe doch. Popcorn ist noch nicht alle.
Bin gespannt wann der Arzt verklagt wird.

Dieser Aufwand für nix. Grosses Kino :idea:

Verfasst: 09.06.2016, 19:32
von vlac
Hallo,

was für ein Finale. Großes Drama. Versöhnliche Gesten. Unter stummer Wiederholung allseitiger Umarmungen fällt der Vorhang.

Nicht ganz. Bei mir als einem Krankenkassen-Außenseiter wirft das Schreiben nicht nur deshalb Fragen auf, weil so überhaupt nicht darauf eingegangen wird, was den Fragesteller so arg in Wallung gebracht hat, dass er sogar Jahre lang prozessieren wollte.

Was bei mir Fragen aufwirft ist der Absatz "zu 4.", in dem es um den Auskunftsanspruch geht, und in dem einige erstaunliche Kausalzusammenhänge geschaffen werden, die sich zumindest mir nicht erschließen. So werden Anfragen nach § 68 SGB X in Zusammenhang mit Standardauskunftsersuchen genannt. Für alle, die es nicht im Kopf haben: In dem Pargraphen geht es um die Übermittlung von Daten an Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden der Gefahrenabwehr. Im Paragraphen ist explizit von "im Einzelfall" die Rede, wird davon gesprochen, dass die Behörde sich die Informationen nicht auf anderem Wege beschaffen können muss, und zudem schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Man kann also durchaus davon ausgehen, dass es sich hierbei nicht um ein Standardauskunftsersuchen handelt, und die Krankenkasse schon allein deshalb den Übermittlungsvorgang, und die Erörterungen, die dazu geführt haben, aufzeichnen muss, weil sie sich unter Umständen auch für eine fälschlicherweise erfolgte Übermittlung würde rechtfertigen müssen. Der Verweis auf die "aktenarme Verwaltung" erscheint im Zeitalter der Digitalisierung ziemlich weit hergeholt.

Interessant ist auch die Behauptung, es bestehe keine Verpflichtung, Datenübermittlungen an Dritte aufzuzeichnen, nur um einem Antrag auf Auskunft zu entsprechen. Wäre dem so, würde dem Bürger jede Möglichkeit genommen, nach zu vollziehen, wer was an wen weiter gegeben hat, und seine Rechte geltend zu machen.

Insbesondere die telefonischen Anfragen von Arztpraxen fallen mir hier ein: Ich rätsele schon seit Langem darüber, wie Krankenkassen sicher stellen, dass ein Anrufer, der behauptet im Auftrag einer Arztpraxis anzurufen, auch tatsächlich für diese Praxis anruft, und ob der Anrufer ein berechtigtes Interesse daran hat, eine bestimmte Information zu erhalten. Ich habe in einem Fall erlebt, dass auf diesem Wege die Adressdaten einer Person für Zwecke beschafft wurden, die nicht mit einer Behandlung in Zusammenhang standen. Es ist kaum vorstellbar, dass solche Anfragen nicht irgendwo erfasst werden.

Lustig ist dann der Schwenk zur Vorratsdatenspeicherung, die nun überhaupt nichts mit der Sozialgesetzgebung zu tun hat, der dann in der steilen These gipfelt, eine Speicherung könne gegen die Interessen der Betroffenen in Strafverfahren oder bei Unterhaltsschulden verstoßen.

Der Schutz vor Strafverfahren oder der Beitreibung von Unterhaltsschulden ist keinesfalls Aufgabe der Krankenkasse. Wann Datenübermittlungen nicht beauskunftet werden dürfen, ist in § 83 SGB X ziemlich eindeutig geregelt, während § 68 wiederum regelt, was, wann und wie an Strafverfolgungsbehörden und Justiz weiter gegeben werden darf.

Dementsprechend scheint mir dieser Absatz ziemlich wild zusammen geschwurbelt, und ich stelle mir die Frage, ob dies tatsächlich so einer "Leiterin Widersprüche / Recht" entsprungen sein könnte.

Eigentümlich finde ich auch, dass der Fragesteller sich große Mühe gemacht hat, Informationen zu schwärzen, dies aber ausgesprochen selektiv tut - so wurde mehrmals "vergessen", den Namen der Krankenkasse im Text zu schwärzen, und im Fußfeld wurde so wenig geschwärzt, dass man sich fragt, ob das Bildbearbeitungsprogramm das schwarz nach Menge berechnet.

Verfasst: 13.06.2016, 12:05
von arianna67
Dementsprechend scheint mir dieser Absatz ziemlich wild zusammen geschwurbelt, und ich stelle mir die Frage, ob dies tatsächlich so einer "Leiterin Widersprüche / Recht" entsprungen sein könnte.
Vermuten Sie evt., dass ich dieser Brief ein Fake sei?
Der Brief ist echt.

Verfasst: 13.06.2016, 19:58
von vlac
Der Gedanke war mir gekommen, ja.

Verfasst: 14.06.2016, 22:44
von arianna67
Wie kann ich diese Befürchtung, dass der Brief ein Fake sei, ausräumen?

Verfasst: 14.06.2016, 23:20
von Czauderna
Hallo,
ich bin auch der Meinung dass der Brief inhaltlich, sagen wir mal etwas seltsam daher kommt, aber ich halte ihn nicht für ein Fake. Ich habe in meiner Praxis schon zig solcher Schreiben gelesen, nicht nur von Krankenkassen, wo man sich fragte was einige Aussagen dort zu suchen hatten, die nichts mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun hatten.
Und wenn ich mich richtig erinnere, dann sehen Schreiben der HKK, rein von der Optik, nicht vom Inhalt, so aus, also für mich kein Fake.
Gruss
Czauderna