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Beitragssatz bei freiwilliger Versicherung
Verfasst: 25.08.2016, 09:32
von Hansi4000
Ich bin bei der AOK freiwillig versichert. Normalerweise wird ja der zu zahlende Beitrag am Einkommen festgemacht. Man sagte mir, dass es einen Minimalbeitrag gibt, den jeder freiwillig Versicherte zahlen muss auch wenn ich aufgrund meines geringen Einkommens weniger zahlen müsste. Diese liegt bei mir bei ca. 170€/Monat, d. h. weniger geht nicht. Ein Online-Beitragsrechner spuckte nun aber einen deutlich geringeren Betrag aus. Was ist nun richtig, gibt es diesen Mindestsatz oder wurde ich da veräppelt bzw. zahle ich vielleicht bei anderen gesetzlichen Versicherungen weniger??
Bereits im voraus besten Dank.
Verfasst: 25.08.2016, 13:22
von Czauderna
Hallo,
das mit den ca. 170,00 € (incl. Pflegeversicherung) kann schon hinhauen - kommt eben darauf an wie viel Zusatzbeitrag die entsprechende Kasse nimmt. Tatsache ist, dass für sonst. freiwillig Versicherte eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 968,33 €.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.08.2016, 10:41
von dani2
Hallo Czauderna,
habe gerade Deinen Hinweis zur Mindestbeitragsbemessunggrenze von 968,33 gelesen. Ich werde mich wahrscheinlich demnächst auch eine Weile freiwillig versichern. Werde in diesem Zeitraum aber kein Einkommen mehr haben.
Habe es jetzt so verstanden, das in diesem Fall dann angenommen wird ich verdiene 968,33, obwohl ich nichts verdiene?
Wie ist das mit Miteinnahmen für eine Garage von ca. 100€, sind die dann in dem Betrag enthalten oder erhöhen die dann meinen Beitrag.
Vielen Dank im Voraus.
Verfasst: 30.08.2016, 12:30
von Czauderna
dani2 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
habe gerade Deinen Hinweis zur Mindestbeitragsbemessunggrenze von 968,33 gelesen. Ich werde mich wahrscheinlich demnächst auch eine Weile freiwillig versichern. Werde in diesem Zeitraum aber kein Einkommen mehr haben.
Habe es jetzt so verstanden, das in diesem Fall dann angenommen wird ich verdiene 968,33, obwohl ich nichts verdiene?
Wie ist das mit Miteinnahmen für eine Garage von ca. 100€, sind die dann in dem Betrag enthalten oder erhöhen die dann meinen Beitrag.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
nein, die sind eingeschlossen, also keinen höheren Beitrag
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.08.2016, 17:11
von dani2
Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hätte noch eine Frage zu dem Thema, wenn ich dieses Jahr in Festgeld od. einen Fond etwas anlege und im nächsten Jahr dann Zinsen erhalte Wie wäre es in dem Fall, wird das dann als zusätzlich Einnahme gewertet oder nur wenn es die 968,33 übersteigt?
Nochmal vielen. vielen Dank.
dani
Verfasst: 30.08.2016, 19:09
von Czauderna
dani2 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hätte noch eine Frage zu dem Thema, wenn ich dieses Jahr in Festgeld od. einen Fond etwas anlege und im nächsten Jahr dann Zinsen erhalte Wie wäre es in dem Fall, wird das dann als zusätzlich Einnahme gewertet oder nur wenn es die 968,33 übersteigt?
Nochmal vielen. vielen Dank.
dani
Hallo,
nur wenn die Mindestbeitragsbemessungsgrenze dadurch überschritten wird.
Gruss
Czauderna