Beitragsforderung auf Darlehensrückzahlung
Verfasst: 26.09.2016, 11:48
Hallo Experten und Mitstreiter,
zum Sachverhalt:
Als freiwillig Pflichtversicherter und gegenwärtiger Arbeitslosigkeit lebe ich von meinen Ersparnissen und zahle meine Beiträge zur KV somit selbst. Hartz 4 steht mir gegenwärtig nicht zu. Einnahmen habe ich gegenwärtig keine. Auch keine Zinsen auf Kapitalerträge.
Als Mitglied einer Wohngemeinschaft habe ich einem anderen Mitglied der WG ein privates Darlehen gewährt. Das Darlehen habe ich in bar ausgezahlt und schriftlich per Vertrag fixiert.
Nun zur Frage: Wenn der Darlehensnehmer mir bspw. 400 € auf mein Konto überweist, besteht dann die Gefahr, dass meine Krankenkasse die Rückzahlung als Einnahme verbucht und darauf KV-Beiträge erhebt? Es wäre mir schon wichtig, dass die Rückzahlung des Darlehens auf mein Konto erfolgt.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
zum Sachverhalt:
Als freiwillig Pflichtversicherter und gegenwärtiger Arbeitslosigkeit lebe ich von meinen Ersparnissen und zahle meine Beiträge zur KV somit selbst. Hartz 4 steht mir gegenwärtig nicht zu. Einnahmen habe ich gegenwärtig keine. Auch keine Zinsen auf Kapitalerträge.
Als Mitglied einer Wohngemeinschaft habe ich einem anderen Mitglied der WG ein privates Darlehen gewährt. Das Darlehen habe ich in bar ausgezahlt und schriftlich per Vertrag fixiert.
Nun zur Frage: Wenn der Darlehensnehmer mir bspw. 400 € auf mein Konto überweist, besteht dann die Gefahr, dass meine Krankenkasse die Rückzahlung als Einnahme verbucht und darauf KV-Beiträge erhebt? Es wäre mir schon wichtig, dass die Rückzahlung des Darlehens auf mein Konto erfolgt.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.