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Einkommen des Ehegatten

Verfasst: 06.10.2016, 14:16
von hartmut123
Hallo beisammen,

weiß jemand, ob bei der Beitragsermittlung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (Pflichtversicherung) das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt wird und wenn ja in welcher Höhe?

Wie werden Lebensversicherungen des Ehepartners berücksichtigt?

Vielen Dank für eine Antwort

Re: Einkommen des Ehegatten

Verfasst: 06.10.2016, 14:49
von Czauderna
hartmut123 hat geschrieben:Hallo beisammen,

weiß jemand, ob bei der Beitragsermittlung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (Pflichtversicherung) das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt wird und wenn ja in welcher Höhe?

Wie werden Lebensversicherungen des Ehepartners berücksichtigt?

Vielen Dank für eine Antwort
Hallo,
da bist du in der falschen Abteilung gelandet - macht aber nix.
Bei einem pflichtversicherten Rentner spielt für die Beitragsermittlung das Einkommen des Ehegatten keine Rolle.
Der pflichtversicherte Rentner zahlt seine Beiträge nach seiner eigenen Rente und ggf. noch für seine Versorgungsbezüge. Eine aktive Selbständigkeit nebenher schließe ich mal aus.
Aber auch bei einem freiwillig versicherten Rentner spielt für die Bemessung des Beitrags das Einkommen des Ehegatten grundsätzlich keine Rolle.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.10.2016, 17:11
von ratte1
Hallo,

geht es um den Anspruch auf Familienversicherung für den Ehepartner?

MfG

ratte1

Einkommen des Ehegatten

Verfasst: 12.10.2016, 12:55
von hartmut123
Hallo beisammen,
zuerst will ich mich für die Beiträge bedanken!

Ich habe vermutlich nicht alle notwendigen Informationen gegeben:
Die Situation: Ich bin mit der Antragstellung auf die gesetzliche Rente in der Krankenkasse der Rentner pflichtversichert. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt.
Mein Ehepartner ist privat versichert, was einen Anspruch auf Familienversicherung ausschließt.

Meine Krankenkasse hat mir inzwischen ein Formular zugesandt, in dem akribisch nach sämtlichen Einkünften von mir und meinem Ehegatten gefragt wird, wobei die Versicherungsverhältnisse der Kasse seit Jahren bekannt sind.

Im Internet bin ich auf ein Urteil des BSG gestoßen, in welchem bei einem "freiwillig" versicherten Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, dessen Ehepartner privat versichert ist, dessen Einkommen zur Beitragsfestsetzung des freiwillig versicherten Ehepartners mit herangezogen wird, d. h. beide Einkommen werden addiert und die Hälfte wird dem freiwillig versicherten Partner als Einkommen zugerechnet. Ausbezahlte Lebensversicherungen des Partners werden ebenfalls in dieser Weise erfasst.

Ich wollte nun wissen, ob bei pflichtversicherten Mitgliedern als Rentner genau so verfahren wird.

MfG
Hartmut123

Verfasst: 12.10.2016, 14:19
von Czauderna
Hallo,
nein, das Einkommen deines Ehepartners spielt hier keine Rolle.
Gruss
Czauderna

Einkommen des Ehegatten

Verfasst: 12.10.2016, 18:16
von hartmut123
Hallo Czauderna,

danke für die klare Aussage. Das ist ja positiv und ich hoffe, es bleibt auch in Zukunft so.

Gruß Hartmut123

Verfasst: 14.10.2016, 21:10
von KariMe
Ehegatten sollten in der Krankenkasse eigentlich gar nicht berücksichtigt werden. Du bist ja für Dich selbst versichert, nicht für den Partner, es sei denn, dass ihr über eine solche Partnerversicherung verfügt.

Verfasst: 14.10.2016, 21:13
von Czauderna
KariMe hat geschrieben:Ehegatten sollten in der Krankenkasse eigentlich gar nicht berücksichtigt werden. Du bist ja für Dich selbst versichert, nicht für den Partner, es sei denn, dass ihr über eine solche Partnerversicherung verfügt.
Hallo,
kennst du die Begründung in den Fällen, bei denen das Einkommen des Ehegatten bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielt ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.10.2016, 10:16
von Joebo
Hallo Hartmut, als Rentenantragsteller wirst du zwar beitragstechnisch wie ein freiwilliges Mitglied behandelt, die Regelung mit dem privatversicherten Ehegatten gilt hier nicht. Nur wenn du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllst und die freiwillig versichern kannst/musst, wird ggf. das Einkommen deines Ehegatten mit angerechnet.