Freiwillig gesetzl. versichert u. kurzfristig selbstständig
Verfasst: 08.11.2016, 12:05
Guten Tag,
ich bin geschieden, erwerbslos und erhalte nachehelichen Unterhalt von meinem Exmann in Höhe von 670,-- € mtl., sowie geringe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 748,--€ im Jahr 2015. Kein ALG, Hartz IV oder dergl.
Im Oktober 2015 habe ich einmalig für 8 Tage eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt und dafür 900,-- € erhalten. Steuerlich ist das kein Problem für mich, da ich unter dem Freibetrag bleibe. Aber die Krankenkasse rechnet diesen Betrag nun auf den Monat um und addiert den Unterhalt, so dass ich als "hauptberuflich selbstständig Tätige" die Höchstbemessungsgrenze erreiche. Dieser Krankenkassenbeitrag wird dann zwar auf die 8 Tage reduziert, trotzdem ist der anteilige Beitrag 165,-- €, was im Ende für mich eine Nachzahlung von 127,--€ bedeutet.
Wenn ich in der Lage bin, in 8 Tagen 900,--€ zu verdienen, so bedeutet dies doch nicht, dass ich auch in der Lage wäre in einem Monat 3400,-- € zu verdienen.
Bei der Tätigkeit handelt es sich um die Ausübung meines Hobbies und ich bin als Reise-bzw. Seminarleiterin tätig.
Sorgen mache ich mir nun, wie das im Jahr 2016 aussieht. Ich habe mehrmals in verschiedenen Monaten diesen Job an lediglich 3 oder 4 Tagen ausgeübt. Die Einkünfte pro Event zwischen 150,-- und 250,-- €. d.h. doch, dass ich in jedem Monat, in dem ich 3 Tage selbstständig war als hauptberuflich Selbstständige (die Krankenkasse sieht es jedenfalls so) gelte und der Betrag wiederum auf den Monat hochgerechnet wird. Nochmals: wenn ich in der Lage bin in 3 Tage 150,-- € zu verdienen, so bedeutet dies doch keineswegs, dass ich im Monat in der Lage bin 1500,-- € zu verdienen. Wenn ich es richtig verstanden habe wird dann ja sogar die Mindestbemessungsgrenze herangezogen, die bei 2.178,75 € liegt.
Ist das alles rechtens? Was kann ich tun?. Ich erhalte keinerlei staatliche Zahlungen und versuche mit meinem geringen Einkommen klar zu kommen. Wenn ich nun versuche mir ein kleines Taschengeld zu verdienen, warum werde ich dafür bestraft?
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Auskünfte.
ich bin geschieden, erwerbslos und erhalte nachehelichen Unterhalt von meinem Exmann in Höhe von 670,-- € mtl., sowie geringe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 748,--€ im Jahr 2015. Kein ALG, Hartz IV oder dergl.
Im Oktober 2015 habe ich einmalig für 8 Tage eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt und dafür 900,-- € erhalten. Steuerlich ist das kein Problem für mich, da ich unter dem Freibetrag bleibe. Aber die Krankenkasse rechnet diesen Betrag nun auf den Monat um und addiert den Unterhalt, so dass ich als "hauptberuflich selbstständig Tätige" die Höchstbemessungsgrenze erreiche. Dieser Krankenkassenbeitrag wird dann zwar auf die 8 Tage reduziert, trotzdem ist der anteilige Beitrag 165,-- €, was im Ende für mich eine Nachzahlung von 127,--€ bedeutet.
Wenn ich in der Lage bin, in 8 Tagen 900,--€ zu verdienen, so bedeutet dies doch nicht, dass ich auch in der Lage wäre in einem Monat 3400,-- € zu verdienen.
Bei der Tätigkeit handelt es sich um die Ausübung meines Hobbies und ich bin als Reise-bzw. Seminarleiterin tätig.
Sorgen mache ich mir nun, wie das im Jahr 2016 aussieht. Ich habe mehrmals in verschiedenen Monaten diesen Job an lediglich 3 oder 4 Tagen ausgeübt. Die Einkünfte pro Event zwischen 150,-- und 250,-- €. d.h. doch, dass ich in jedem Monat, in dem ich 3 Tage selbstständig war als hauptberuflich Selbstständige (die Krankenkasse sieht es jedenfalls so) gelte und der Betrag wiederum auf den Monat hochgerechnet wird. Nochmals: wenn ich in der Lage bin in 3 Tage 150,-- € zu verdienen, so bedeutet dies doch keineswegs, dass ich im Monat in der Lage bin 1500,-- € zu verdienen. Wenn ich es richtig verstanden habe wird dann ja sogar die Mindestbemessungsgrenze herangezogen, die bei 2.178,75 € liegt.
Ist das alles rechtens? Was kann ich tun?. Ich erhalte keinerlei staatliche Zahlungen und versuche mit meinem geringen Einkommen klar zu kommen. Wenn ich nun versuche mir ein kleines Taschengeld zu verdienen, warum werde ich dafür bestraft?
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Auskünfte.