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Gesetzesänderung 2017 zur Halbwaisenrente

Verfasst: 14.11.2016, 21:28
von AS
Meine Tochter studiert und bezieht Halbwaisenrente. Bislang war sie im Stundententarif der gesetzl. KV versichert.Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1.1.2017 hat meine Tochter von der gesetzlichen KK die Information erhalten, dass die studentische Versicherung endet und dann aufgrund der Waisenrente versichert wird. Sie braucht aus dieser Rente keine Beiträge an die KK zahlen.
Jetzt stellt sich zu meinem Sohn folgende Frage: Er studiert ebenfalls und bezieht Halbwaisenrente, ist allerdings privat KV-Versichert, hat sich also von der gesetzlichen Versicherungspflich für sein Studium befreien lassen. Welche Konsequenzen hat die Gesetzesänderung für meinen Sohn?

Verfasst: 14.11.2016, 21:55
von urson
die Neuregelung betrifft nur Waisen, die bisher nicht privat versichert waren. dein Sohn bleibt also weiterhin in der PKV
http://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der- ... Aktuelles/

Verfasst: 22.11.2016, 09:44
von Rossi
Gibt es weitere Informationen zu dem neuen § 5 Abs. 1 Nr. 11a SGB V?

Verfasst: 22.11.2016, 19:39
von urson
in der Gesetzesänderung geht es nur um Waisenrentner.