VAC Wundbehandlung
Verfasst: 03.02.2017, 13:32
Hallo,
heute habe ich mal eine Frage an die Krankenkassen-Praktiker im Leistungsbreich. Es geht um die VAC-Wundbehandlung, speziall um die Überletung vom stationären bereich in den ambulanten Bereich.
Sachverhalt:
Patient musste sich wegen einer Darm-Geschichte bereits an die 20 Operationen unterziehen. Nach der letzten OP. wurde die VAC-Methode eingesetzt während der stationären Behandlung - Hier gibt es offenbar, was die Kosten angeht keine Probleme mit der Kasse. Nund ergibt sich folgende Situation - das Krankenhaus sagt, dass die VAC-Behandlung auch dann weitergeführt werden könne wenn der Patient aus der staionären in die ambulante Behandlung entlassen würde, was immerhin ca. 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermeiden würde. Für die ambulante Behandlung muss allerdings eine Kostenübernahmebewilligung durch die Kasse erfolgen.
Die notwendigen Unterlagen incl. eines Kostenanschlags wurden der Kasse bzw. dem MDK zugesandt. In seinem Gutachten (nach Aktenlage) sieht der MDK. nun keine sozialmedizinischen und demzufolge auch keine medizinischen Gründe um der Kasse eine Kostenübernahmeempfehlung
auszusprechen. er nennt im Gutachten auch keine Vertragsalternativen sondern verwendet den Beriff "lege artis", als nach allen Regeln der ärztlichen Kunst als Schlussfolgerung.
Natürlich wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bzw. (noch sind wir) der Anhörung auf eine Widerspruchsbegutachtung bestanden und auch das Krankenhaus wird eine medizinische Stellungnahme abgeben.
Mir geht es bei meiner Frage um Eure Erfahrungen, was die Bewilligung
dieser Methode im ambulanten Bereich angeht.
Danke im voraus und Gruss
Czauderna
heute habe ich mal eine Frage an die Krankenkassen-Praktiker im Leistungsbreich. Es geht um die VAC-Wundbehandlung, speziall um die Überletung vom stationären bereich in den ambulanten Bereich.
Sachverhalt:
Patient musste sich wegen einer Darm-Geschichte bereits an die 20 Operationen unterziehen. Nach der letzten OP. wurde die VAC-Methode eingesetzt während der stationären Behandlung - Hier gibt es offenbar, was die Kosten angeht keine Probleme mit der Kasse. Nund ergibt sich folgende Situation - das Krankenhaus sagt, dass die VAC-Behandlung auch dann weitergeführt werden könne wenn der Patient aus der staionären in die ambulante Behandlung entlassen würde, was immerhin ca. 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermeiden würde. Für die ambulante Behandlung muss allerdings eine Kostenübernahmebewilligung durch die Kasse erfolgen.
Die notwendigen Unterlagen incl. eines Kostenanschlags wurden der Kasse bzw. dem MDK zugesandt. In seinem Gutachten (nach Aktenlage) sieht der MDK. nun keine sozialmedizinischen und demzufolge auch keine medizinischen Gründe um der Kasse eine Kostenübernahmeempfehlung
auszusprechen. er nennt im Gutachten auch keine Vertragsalternativen sondern verwendet den Beriff "lege artis", als nach allen Regeln der ärztlichen Kunst als Schlussfolgerung.
Natürlich wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bzw. (noch sind wir) der Anhörung auf eine Widerspruchsbegutachtung bestanden und auch das Krankenhaus wird eine medizinische Stellungnahme abgeben.
Mir geht es bei meiner Frage um Eure Erfahrungen, was die Bewilligung
dieser Methode im ambulanten Bereich angeht.
Danke im voraus und Gruss
Czauderna