Renten- allgemeiner Beitragssatz trotz Krankengeldausschluss
Verfasst: 08.02.2017, 09:10
Wie passt das zusammen?
In der passiven Phase der Altersteilzeit erfolgt von gesetzes wegen eine Bemessung der KK-Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz (14% statt 14,6%), da ja kein Krankengeldanspruch mehr entstehen kann.
Sobald danach in die Rente eingetreten wird, gilt wieder der allgemeine Beitragssatz von 14,6% obwohl auch weiterhin kein Krankengeldanspruch entstehen kann!
Jeder Rentner, der den Status KVdR hat, kann sich frei für eine GKV entscheiden. Lässt die GKV es aber auch zu, sich als Rentenbezieher für den ermäßigten Beitragssatz entscheiden zu können, da ja Krankengeldforderungen ausgeschlossen sind?
In der passiven Phase der Altersteilzeit erfolgt von gesetzes wegen eine Bemessung der KK-Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz (14% statt 14,6%), da ja kein Krankengeldanspruch mehr entstehen kann.
Sobald danach in die Rente eingetreten wird, gilt wieder der allgemeine Beitragssatz von 14,6% obwohl auch weiterhin kein Krankengeldanspruch entstehen kann!
Jeder Rentner, der den Status KVdR hat, kann sich frei für eine GKV entscheiden. Lässt die GKV es aber auch zu, sich als Rentenbezieher für den ermäßigten Beitragssatz entscheiden zu können, da ja Krankengeldforderungen ausgeschlossen sind?