Beitragsberechnung bei einem Wieder-Studenten
Verfasst: 20.02.2017, 22:19
Hallo,
Ich benötige bitte Auskünfte bzgl. des Themas Beitragsberechnung bei Studenten.
Zu meiner Situation: 28 Jahre alt, Student im 6 Fachsemester eines Masterstudiengangs, Bachelor hatte 8 Semester gedauert. Zwischen BA und MA habe ich ein Jahr lang Vollzeit gearbeitet, um die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter zu erlangen, und bin jetzt an der Master-Thesis dran. Ich gehe einer Beschäftigung von 12 Std. die Woche nach, und verdiene damit maximal 734,- im Monat, wobei ich nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt werde, das monatliche Einkommem schwankt also etwas. Sonst keine Einkünfte.
Problem: Jetzt kam, als Reaktion auf eine Einkommensoffenlegung eine Neuberechnung meiner monatlichen Beiträge, ich soll ca. 180,- im Monat für die Versicherung berappen. Allerdings bin ich doch noch (oder, nach dem Anerkennungspraktikum, wieder-) eingeschriebener Student unter 30 und unter dem 14. Fachsemester. Weshalb hat sich mein Beitrag jetzt plötzlich mehr als verdoppelt? Studienbescheinigungen und Einkommensnachweis hatte die KK erhalten.
1. Frage: Welche berechtigten Gründe hat die KK, einen solchen Beitrag zu fordern und welche Möglichkeiten habe ich im nächsten Gespräch, um dieses Thema konstruktiv anzusprechen und in meinem Sinne zu argumentieren? Bei Betrachtung meiner finanziellen Situation wird in meinen Augen objektiv klar, dass ich nicht befähigt bin, 180 ,- an monatlichen Beiträgen zu berappen, wenn Fixkosten für Miete, Leben und Tilgungsraten für den Studienkredit abgehen. Ich vermute, dass mit meinen Status als Student etwas im argen liegt, kann aber nur spekulieren ob es sich um diese 14 Fachsemester-Grenze handelt, die eventuell misinterpretiert wurde.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand mit Fachwissen Auskunft erteilen könnte.
Ich benötige bitte Auskünfte bzgl. des Themas Beitragsberechnung bei Studenten.
Zu meiner Situation: 28 Jahre alt, Student im 6 Fachsemester eines Masterstudiengangs, Bachelor hatte 8 Semester gedauert. Zwischen BA und MA habe ich ein Jahr lang Vollzeit gearbeitet, um die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter zu erlangen, und bin jetzt an der Master-Thesis dran. Ich gehe einer Beschäftigung von 12 Std. die Woche nach, und verdiene damit maximal 734,- im Monat, wobei ich nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt werde, das monatliche Einkommem schwankt also etwas. Sonst keine Einkünfte.
Problem: Jetzt kam, als Reaktion auf eine Einkommensoffenlegung eine Neuberechnung meiner monatlichen Beiträge, ich soll ca. 180,- im Monat für die Versicherung berappen. Allerdings bin ich doch noch (oder, nach dem Anerkennungspraktikum, wieder-) eingeschriebener Student unter 30 und unter dem 14. Fachsemester. Weshalb hat sich mein Beitrag jetzt plötzlich mehr als verdoppelt? Studienbescheinigungen und Einkommensnachweis hatte die KK erhalten.
1. Frage: Welche berechtigten Gründe hat die KK, einen solchen Beitrag zu fordern und welche Möglichkeiten habe ich im nächsten Gespräch, um dieses Thema konstruktiv anzusprechen und in meinem Sinne zu argumentieren? Bei Betrachtung meiner finanziellen Situation wird in meinen Augen objektiv klar, dass ich nicht befähigt bin, 180 ,- an monatlichen Beiträgen zu berappen, wenn Fixkosten für Miete, Leben und Tilgungsraten für den Studienkredit abgehen. Ich vermute, dass mit meinen Status als Student etwas im argen liegt, kann aber nur spekulieren ob es sich um diese 14 Fachsemester-Grenze handelt, die eventuell misinterpretiert wurde.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand mit Fachwissen Auskunft erteilen könnte.