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				Familienversicherung für Scheidungskind
				Verfasst: 23.02.2017, 21:58
				von 8812
				Hallo zusammen,
wir sind seid vielen Jahren geschieden und auch keine Lebenspartner, haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn (16). Der wohnt bisher bei seiner Mutter und ist bei ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.
Im Sommer zieht er zu mir (Vater). Ich bin privat versichert. Meine Frage ist: 
Kann er dann weiter bei seiner Mutter in der Familienversicherung bleiben?
Es kursiert die Ansicht, dass das Kind bei dem Elternteil versichert muss, bei dem es lebt. Wenn ich aber §10 SGB V richtig lese, kann er unabhängig davon, wo er wohnt, bei seiner Mutter in der Familienversicherung bleiben. Ist das so richtig?
Viele Grüße von Forenmitglied Nr. 8812  

 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2017, 22:22
				von Joebo
				Hallo 8812,
dein Kind kann weiterhin über die Mutter versichert sein. 
Gruß
Joebo
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2017, 22:22
				von Czauderna
				Hallo,
Nein, der Wohnort ist nicht entscheidend - er könnte auch eine eigene Wohnung haben ohne das sich änder Familienversicherung etwas ändern würde.
Gruß
Czauderna
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2017, 22:29
				von 8812
				Danke Joebo und Czauderna!
Grüße, 8812
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2017, 23:22
				von urson
				maßgeblich entscheidend ist, ob er bei der Mutter oder bei dir versichert werden muss, wer den überwiegenden Unterhalt für ihn trägt. wer also hauptsächlich für Kost und Logi für ihn aufkommt. das wirst wohl du sein, oder?!
			 
			
					
				Re: Familienversicherung für Scheidungskind
				Verfasst: 23.02.2017, 23:25
				von Pichilemu
				8812 hat geschrieben:Es kursiert die Ansicht, dass das Kind bei dem Elternteil versichert muss, bei dem es lebt.
Das gilt nur beim Kindergeld. Kindergeld kann nur der Elternteil bekommen, bei dem das Kind lebt, resp. wer den höchsten Unterhalt zahlt, wenn das Kind bereits alleine lebt.
Bei der Familienversicherung gilt das nicht.
 
			
					
				
				Verfasst: 23.02.2017, 23:27
				von Czauderna
				urson hat geschrieben:maßgeblich entscheidend ist, ob er bei der Mutter oder bei dir versichert werden muss, wer den überwiegenden Unterhalt für ihn trägt. wer also hauptsächlich für Kost und Logi für ihn aufkommt. das wirst wohl du sein, oder?!
Hallo,
echt, hast du dafür auch eine Rechtsgrundlage - das mit dem überwiegenden Unterhalt kenne ich nicht in Verbindung mit leiblichen Kindern.
Gruß
Czauderna
 
			
					
				
				Verfasst: 24.02.2017, 09:04
				von 8812
				Mit der Suche "überwiegender unterhalt familienversicherung" stoße ich nur auf Treffer bzgl. Stief- und Enkelkinder.
Gruß, 8812
			 
			
					
				
				Verfasst: 24.02.2017, 11:41
				von Czauderna
				8812 hat geschrieben:Mit der Suche "überwiegender unterhalt familienversicherung" stoße ich nur auf Treffer bzgl. Stief- und Enkelkinder.
Gruß, 8812
Hallo,
sag ich doch.
Gruss
Czauderna
 
			
					
				
				Verfasst: 24.02.2017, 22:42
				von Joebo
				Überwiegender Unterhalt muss nur bei Stief- und teilweise bei Enkelkindern geprüft werden. In dem Fall ist die Fami ohne Probleme möglich.
			 
			
					
				
				Verfasst: 24.02.2017, 23:25
				von broemmel
				urson hat geschrieben:maßgeblich entscheidend ist, ob er bei der Mutter oder bei dir versichert werden muss, wer den überwiegenden Unterhalt für ihn trägt. wer also hauptsächlich für Kost und Logi für ihn aufkommt. das wirst wohl du sein, oder?!
Oha. Das ist aber eine ganz frühe Version  
 
 
Das ist schon lange abgeschafft
 
			
					
				
				Verfasst: 25.02.2017, 00:50
				von Rossi
				Völlig richtig broemmel. Jenes ist eine frühere Version der gesetzlichen Bestimmungen. 
Leider aber teilweise noch der Alltag!!! Denn dies Argument höre ich ehrlich gesagt nicht zum ersten mal!!
			 
			
					
				
				Verfasst: 27.02.2017, 16:15
				von broemmel
				Naja. Die Zeiten als bei jedem Leistungsfall geprüft werden musste wer den höheren Beitrag gezahlt hat sind ja gottseidank vorbei.
Alltag dürfte das wirklich nicht sein. Das sind wohl eher Eigeninterpretationen von Leuten die nix mit der Familienversicherung zu tun haben.
			 
			
					
				
				Verfasst: 27.02.2017, 16:44
				von Czauderna
				broemmel hat geschrieben:Naja. Die Zeiten als bei jedem Leistungsfall geprüft werden musste wer den höheren Beitrag gezahlt hat sind ja gottseidank vorbei.
Alltag dürfte das wirklich nicht sein. Das sind wohl eher Eigeninterpretationen von Leuten die nix mit der Familienversicherung zu tun haben.
Hallo,
Wäre auch schlimm wenn das noch alltägliche Praxis bei den Kassen sein sollte, dass noch solche Sachen gemacht würden.
Gruß
Czauderna