Berechnung Zuzahlungsbefreiung
Verfasst: 27.02.2017, 12:29
Hallo,
Rentner ( R ) bezieht Rente aus der ges. RV. In den Jahren 2010 ( Gehaltsumwandlung) und 2015 ( AG-Leistung) wurden Auszahlungen aus Direktversicherungen, Abschlüsse jeweils zwischen 1980 und 1990 fällig. Im Jahr 2013 erfolgte eine Kapitalauszahlung aus einer U-Kasse.
Zur Berechnung der Höhe des Eigenanteils für Zuzahlungen an die KK wurde jeweils 1/10 der Auszahlungssumme aller Versicherungen als Einkünfte für das lfd. Jahr angerechnet.
Ist diese Vorgehensweise richtig?
Dass inzwischen durch eine Gesetzesänderung für alle Versicherungen KK-Beiträge fällig werden, ist bekannt. Aber ist es richtig, dass die Auszahlungssumme für Versicherungen, die von vorne herein als Kapitalversicherungen abgeschlossen wurden, verteilt auf 10 Jahre als Einkommen gelten?
Für die Kapitalauszahlung der U-Kasse kann ich dies noch nachvollziehen, da diese eigentlich als Rentenversicherung gedacht war. Evtl. auch noch die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
Aber gilt dies auch für die Gehaltsumwandlungen?
Danke
winnie
Rentner ( R ) bezieht Rente aus der ges. RV. In den Jahren 2010 ( Gehaltsumwandlung) und 2015 ( AG-Leistung) wurden Auszahlungen aus Direktversicherungen, Abschlüsse jeweils zwischen 1980 und 1990 fällig. Im Jahr 2013 erfolgte eine Kapitalauszahlung aus einer U-Kasse.
Zur Berechnung der Höhe des Eigenanteils für Zuzahlungen an die KK wurde jeweils 1/10 der Auszahlungssumme aller Versicherungen als Einkünfte für das lfd. Jahr angerechnet.
Ist diese Vorgehensweise richtig?
Dass inzwischen durch eine Gesetzesänderung für alle Versicherungen KK-Beiträge fällig werden, ist bekannt. Aber ist es richtig, dass die Auszahlungssumme für Versicherungen, die von vorne herein als Kapitalversicherungen abgeschlossen wurden, verteilt auf 10 Jahre als Einkommen gelten?
Für die Kapitalauszahlung der U-Kasse kann ich dies noch nachvollziehen, da diese eigentlich als Rentenversicherung gedacht war. Evtl. auch noch die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.
Aber gilt dies auch für die Gehaltsumwandlungen?
Danke
winnie