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Frage zum Datenschutz bei Krankenkassen

Verfasst: 27.02.2017, 20:33
von Pichilemu
Hallo,

es geht um folgendes: anscheinend hat mein Vater bei der Krankenkasse sämtliche Abrechnungsdaten über mich beantragt. Er soll das damit begründet haben, dass er meine Fahrtkosten in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltendmachen möchte. So, jetzt hat die KK tatsächlich 26 Seiten an ihn geschickt wo alles penibel aufgelistet ist, also wann ich bei welchem Arzt war, was der Arzt bei mir gemacht hat einschließlich EBM-Eintrag und welche Diagnosen die Ärzte über mich gestellt haben, dazu noch bei welchen Apotheken ich war und welche Medikamente ich dort erworben habe.

Meine Frage: dürfen die einfach so sensible Daten wie Diagnosen an meinen Vater ausplaudern? Steht da nicht der Datenschutz entgegen.

Re: Frage zum Datenschutz bei Krankenkassen

Verfasst: 27.02.2017, 22:15
von Czauderna
Pichilemu hat geschrieben:Hallo,

es geht um folgendes: anscheinend hat mein Vater bei der Krankenkasse sämtliche Abrechnungsdaten über mich beantragt. Er soll das damit begründet haben, dass er meine Fahrtkosten in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltendmachen möchte. So, jetzt hat die KK tatsächlich 26 Seiten an ihn geschickt wo alles penibel aufgelistet ist, also wann ich bei welchem Arzt war, was der Arzt bei mir gemacht hat einschließlich EBM-Eintrag und welche Diagnosen die Ärzte über mich gestellt haben, dazu noch bei welchen Apotheken ich war und welche Medikamente ich dort erworben habe.

Meine Frage: dürfen die einfach so sensible Daten wie Diagnosen an meinen Vater ausplaudern? Steht da nicht der Datenschutz entgegen.
Hallo,
Ich nehme an, dass du volljährig bist und dein Vater keine Betreuungsvollmacht für dich hat ?
Wenn das so ist, dann darf die Kasse das natürlich nicht machen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 27.02.2017, 23:03
von Pichilemu
Ich bin schon lange volljährig und er hat auch keinerlei Rechte über mich. Aber er hat jetzt eben sämtliche Patientendaten von mir rückwirkend von 2012 bis heute.

Lohnt es sich, das dem Bundesdatenschutzbeauftragten zu melden? Oder ist das vergebene Liebesmühe?

Verfasst: 27.02.2017, 23:43
von Czauderna
Pichilemu hat geschrieben:Ich bin schon lange volljährig und er hat auch keinerlei Rechte über mich. Aber er hat jetzt eben sämtliche Patientendaten von mir rückwirkend von 2012 bis heute.

Lohnt es sich, das dem Bundesdatenschutzbeauftragten zu melden? Oder ist das vergebene Liebesmühe?
Hallo,
Vergebene Liebesmuehe ? - ich hoffe mal nicht, denn das ist schon ein Hammer. Wenn du es meldest, nachgehen wird man der Sache auf jeden Fall.
Ich hatte selbst mal mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten (indirekt) zu tun, und da war der Anlass eine Lapalie gegen das was bei dir gelaufen ist.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 01.03.2017, 19:41
von vlac
Hallo,

NEIN! Das darf die Krankenkasse nicht; damit wird nicht nur der Datenschutz verletzt: Es ist auch eine Straftat; maßgeblich ist hier § 203 Absatz 1 Punkt 6 Strafgesetzbuch. Augenscheinlich wurde hier eine Datenauskunft gemäß § 83 SGB X an Deinen Vater übersandt; auf eine solche Datenauskunft hätte Dein Vater aber auch dann kein grundsätzliches Recht, wenn Du unter Betreuung stündest, oder noch minderjährig wärst. Hier kommt es auf den Einzelfall an: Bei Betreuungen sind die Aufgabenkreise gerichtlich fest gelegt; nur wenn eine Betreuung in Fragen der Gesundheitssorge bestimmt worden ist, dürfen medizinische Daten, wozu auch Unterlagen der Krankenkasse zählen, aus denen hervor geht, ob, wann oder gar welche Behandlungen durch geführt wurden, zählen. Bei Minderjährigen gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGb ebenso; das Gesetz macht hier keinen Unterschied. In aller Regel werden Kinder mit ihren Eltern in der Praxis vorstellig, weshalb sich die Frage nach der Verschwiegenheitspflicht nicht stellt. Anders sieht es aber aus, wenn ein Jugendlicher ohne Begleitung der Eltern in der Praxis vorstellig wird; der Arzt darf dann nicht ohne weiteres die Eltern informieren, wenn Einsichtsfähigkeit erkennbar wird.

Krankenkassen dürfen dementsprechend nach Ansicht der Datenschutzbeauftragen auch ohne Weiteres keine Daten an die Eltern herausgeben: Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob hier möglicherweise die Verschwiegenheitspflicht gebrochen werden könnte. Denn es gibt durchaus Situationen, in denen es kritisch werden kann, weil beispielsweise Elternteile die Adresse des Kindes nicht erfahren sollen. Zudem kann es vorkommen, dass Jugendliche nicht wollen, dass die Eltern von bestimmten Behandlungen oder Verschreibungen erfahren. Die Krankenkasse weiß zunächst einmal nicht, ob in der Arztpraxis ein dahin gehender Wille geäußert wurde.

Leider ist es so, dass manche Krankenkasse augenscheinlich keinerlei Mechanismen am Laufen hat, um zu verhindern, dass Patientenquittungen in die "falschen Hände" geraten.

Das, was hier beschrieben wurde, gibt der Vermutung Nahrung, dass hier eine Straftat begangen wurde - entweder von Deinem Vater, oder von den Mitarbeitern der Krankenkasse.

Ansprechpartner ist entweder die Polizei, oder aber der Datenschutzbeauftragte; das Ergebnis wird im Großen und Ganzen das Gleiche sein. Falls Du Dich an den Datrenschutzbeauftragten wenden wollen, musst Du beachten, dass die Bundesdatenschutzbeauftrage nur für bundesweit geöffnete Krankenkassen zuständig ist. Bei Krankenkassen , die nur in einzelnen Ländern tätig sind, sind indes die Datenschutzbeauftragten des Landes zuständig, in dem die Krankenkasse ihren Sitz hat.

Überdies haben Krankenkassen eigene Datenschutzbeauftragte, die parallel über den Vorgang informiert werden sollten.

Verfasst: 01.03.2017, 19:42
von vlac
Und, kleiner Nachtrag: Die Datenschutzbeauftragen verstehen, selbst wenn keine Verletzung des § 203 StGB festgestellt werden sollte, überhaupt keinen Spaß bei solchen Sachen.

Verfasst: 21.04.2017, 14:07
von Pichilemu
Wollte nur eine Rückmeldung geben, mein Sachbearbeiter hat sich telefonisch bei mir tiefstens entschuldigt und hat hoch und heilig versprochen, dass so etwas nicht wieder passiert. Er sagte noch, dass das in der Verwaltung nochmal besprochen wird, dass Krankenakten und ähnliche Dokumente nicht mehr an meinen Vater, sondern an mich gehen sollen.

Vom Datenschutzbeauftragten kam noch nichts. Ob denen die Entschuldigung reicht, kann ich nicht sagen.

Verfasst: 09.10.2017, 21:22
von Pichilemu
Die ganze Entschuldigungs-Nummer war offensichtlich nur vorgeschoben. Die KK schickt nämlich fleißig weiter medizinische Daten an meinen Vater. Die Begründung von denen lautet jetzt, sie dürften das doch, denn mein Vater ist ja mein Betreuer und deshalb dürfen sie meine medizinischen Daten an ihn weiterleiten. Diese Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffen und ich habe keine Ahnung, wo zum Teufel die das her haben, es gab nie ein derartiges Betreuungsverfahren.

So langsam bin ich mit meinem Latein am Ende, das ist ja ein Theater mit denen. Wenn ich könnte, hätte ich längst gewechselt.

Verfasst: 09.10.2017, 21:26
von Czauderna
Hallo,
Ich kenne es so - ohne dass eine schriftliche Vollmacht des Versicherten vorlag oder eine Kopie des amtlichen Betreuerausweises gab es keinerlei Auskuenfte über sensible Daten oder gar schriftliche Aushaendigung irgendwelcher Dokumente.
Mein Rat - fordere doch mal eine Kopie deiner Einwilligung oder des Beleges an, der die Kasse berechtigt Auskuenfte und aunterlagen an deinen Vater zu geben.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.10.2017, 08:17
von Bully
Pichilemu hat geschrieben:

Vom Datenschutzbeauftragten kam noch nichts.
Guten Morgen,

Nunja wie auch, Du hast Ihn auch noch nicht eingeschaltet.

Wende Dich mal an Ihm, dann wirst Du sehen das ein interner Datenschutzbeauftragter, im Grunde genommen, ein zahnloser Tiger ist.

Interessant ist es auch, wenn Du Dich an die Aufsichtsbehörde Deiner KK wendest, nach einigen Wochen forderst Du dann von der Behörde die abgegebene Stellungnahme Deiner KK an.

Dann wirst Du einschätzen können, wie seriös Deine KK arbeitet und warum viele Eingaben der Versicherten sich in Luft auflösen

Wenn Du bei der Behörde dann am Ball bleibst, wirst Du erleben das Sie immer auf Ihre noch nicht abgeschlossene aufsichtsrechtliche Prüfung verweist, darüber hinaus wirst Du keinerlei Auskünfte erhalten.

Wenn Du dann nach mehreren Monaten die Nachricht dieser Prüfung erhälst, dann bekommst Du eine kleine Vorstellung davon wie eine

" aufsichtsrechtliche Prüfung " aussieht

Gruß Bully

Verfasst: 10.10.2017, 10:39
von vlac
Hallo,

ich denke als Allererstes müssen wir die Situation klären, um eine möglichst hilfreiche Aussage treffen zu können: Du hast ja bereits geschrieben, dass Du volljährig bist. Du hast auch geschrieben, dass keine Betreuung vorliegt, und auch nie ein Betreuungsverfahren durchgeführt wurde. Dem entgegen steht, dass Du irgendwann im Eloforum geschrieben hattest, dass Deine Bankunterlagen an Deinen Vater geschickt werden, und nun auch, dass Dein Vater Unterlagen von der Krankenkasse anfordert.

Zunächst einmal ein grober Überblick über die Situation:

Grundsätzlich ist es so, dass mit dem 18. Geburtstag grundsätzlich die Volljährigkeit eintritt, und, falls der oder die nun Volljährige, nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen allein zu treffen, ein Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht durchzuführen ist. In diesem Verfahren ist der oder die Betroffene bis auf jene Fälle, in denen erhebliche Nachteile für die Gesundheit zu befürchten sind, persönlich anzuhören.

Die Betreuungsvollmacht soll volljährigen Menschen Zugang zu Hilfen in den Bereichen ermöglichen, in denen Entscheidungen nicht, oder nur eingeschränkt getroffen werden können. Dementsprechend sind Betreuungsvollmachten auch auf die Bereiche zu beschränken, in denen Betreuung erforderlich ist.

Wichtig ist, dass der Betreuer den Willen des oder der Betreuten zu beachten hat, und vor allem auch die Betreuungsvollmacht nur für Zwecke nutzen darf, die notwendig sind, um das Ziel der Betreuung zu erreichen.

Wichtig ist auch, dass die Betreuung allein keine Aufhebung der Geschäftsfähigkeit bedeutet. Erst wenn das Gericht auch den Einwilligungsvorbehalt festgestellt hat, sind Rechtsgeschäfte von der Einwilligung des Betreuers abhängig.

Grundsätzlich darf ein Betreuer die Vollmacht nur für Handlungen nutzen, die für die Betreuung erforderlich sind. So zählt beispielsweise die Anforderung von Unterlagen bei der Krankenkasse für die eigene Steuererklärung nicht zu den erforderlichen Handlungen; die mögliche Weitergabe dieser Unterlagen an Steuerberater oder Finanzamt stellt sogar eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht dar.

Nun gibt es aber auch, parallel dazu, eine andere Spielart, nämlich die Bevollmächtigung: Dabei wird eine Vollmacht unterzeichnet, die eigentlich für den Fall gedacht ist, dass man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Glechzeitig kann eine solche Vollmacht, die unter Umständen notariell beglaubigt werden muss, sehr viel weiter als eine Betreuung reichen.

Was hier Sache ist, lässt sich aus der Ferne heraus nicht sagen, zumal wir hier auch nicht wissen, ob und falls ja wie weit Du im Alltag beeinträchtigt bist.

Ein großes Problem, dass ich hier sehe ist, dass erkennbar wird, dass die Handlungen Deines Vaters nicht Deinem Willen entsprechen, und ich frage mich, ob Du in dieser Sache schon einmal ein Gespräch mit ihm geführt, ihn gebeten hast, zu erläutern, was da genau die Situation ist.

Sollte eine Vollmacht vorliegen, kann man diese, zumindest theoretisch, ohne große Probleme widerrufen - theoretisch, weil dies von der anderen Seite, hier der Vater, durchaus auch als Vertrauensentzug gewertet werden kann.

Sollte tatsächlich eine Betreuung vorliegen, wäre es hingegen notwendig, sich an das Gericht zu wenden, um eine Prüfung zu erreichen, ob und falls ja in welchem Umfang eine Betreuung überhaupt notwendig ist. Ich persönlich plädiere beui jungen Menschen stets für Zurückhaltung bei der Bestellung von Angehörigen; es sorgt für zu viele Probleme.

Am Einfachsten wäre es natürlich, wenn Du Deinen Vater fragen würdest, was da die Sache ist, und dann auch mit ihm besprichst, dass Du das so nicht willst.

Sollte das nicht möglich sein, besteht sowieso keine Grundlage für eine Betreuung durch Deinen Vater.

Ich würdein diesem Fall nun einmal zunächst die Krankenkasse anschreiben, mitteilen, dass kein Betreuungsverfahren durchgeführt wurde, und sie auffordern, die Betreuungsvollmacht vorzulegen.

Gleichzeitig würde ich mich aber an die Amtsgerichte an den Orten wenden, an denen Du und / oder Dein Vater seit Deinem 18. Lebensjahr gelebt hast, und dort nachfragen, ob Betreuungsverfahren durchgeführt wurden.

Sollte ein solches Verfahren durchgeführt worden sein, wirst Du die Betreuung wohl anfechten müssen. Dies kann dazu führen, dass die Betreuung ganz aufgehoben wird, oder ein anderer Betreuer bestellt wird.

Sollte kein Verfahren durchgeführt worden sein, und sollten Dir auch Krankenkasse (aber auch deine Bank) nicht nachweisen können, das eine Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe besteht, würde ich zunächst einmal schriftlich auf diese Situation hinweisen, die Datenweitergabe verbieten.

Sollte das nicht fruchten, wirst Du um fachkundigen Bestand nicht herum kommen, denn wir müssen uns immer vor Augen halten: Wer einmal den Stempel aufgedrückt bekommen hat, wird oft nicht mehr ernst genommen.

Zu den datenschutzrechtlichen Verfahren: Solche Verfahren können sehr lange dauern, weil stets die entsprechende behörde um Stellungnahme gebeten wird, dafür eine Frist gesetzt wird. Wenn dann auch noch Rückfragen erforderlich sind, oder die Frist einfach missachtet wird, können viele Monate vergehen, bis ein Egebnis vorliegt.

Verfasst: 10.10.2017, 12:10
von vlac
Hallo nochmal,

ich habe nun noch ein bisschen mehr gelesen, und dabei heraus gefunden, dass es wohl ein Betreuungsverfahren gab, und zumindest im Jahr 2016 eine gesetzliche Betreuerin bestellt war. Ich habe dabei auch heraus gelesen, dass es zumindest damals sehr erhebliche Vorbehalte gegen den Vater gab, und hier lese ich heraus, dass dem auch immer noch so ist.

Hier im Foum lässt sich nachlesen, dass wohl bis Anfang 2016 eine Familienversicherung über den Vater bestand; im Januar ging es hier dann darum, ob die Familienversicherung herzustellen ist. Das Ganze endete dann damit, dass die Pflichtversicherung hergestellt wurde.

Die Frage ist nun, ob weiterhin eine Betreuung besteht, und wer die Betreuung innhat. Diese Person wäre auch Ansprechpartner für die Klärung dieses Sachverhaltes.

Sollte dies nicht weiterhelfen, würde ich an dieser Stelle ersatzweise an einen Anwalt oder eine Beratungsstelle verweisen.

Verfasst: 10.10.2017, 13:08
von Pichilemu
Die Sache hat sich inzwischen (mal wieder) zum Guten geklärt.

Die Sache war wohl die, dass der Brief mal wieder falsch addressiert war und zwar an meinen Vater. Dadurch ergab sich der Eindruck, dass er mit dem Brief angesprochen werden sollte. Eigentlich wollte die KK nur von mir wissen, ob die Betreuung vom Jahr 2016 noch besteht (die wurde schon im November aufgehoben, das ist aber scheinbar bei der KK nie angekommen). So aber musste der Brief den Eindruck erwecken, die KK verträte die Auffassung, er sei zum Betreuer bestellt worden. Die Formulierung war extrem missverständlich (der Brief bestand aus einem Einzeiler "Bitte teilen Sie uns Veränderungen bezüglich der Betreuung mit.")

Die KK hat auch mitgeteilt, dass mehrmals Briefe an die damalige Betreuerin versandt wurden in der Auffassung, sie wäre immer noch zur Betreuerin bestellt. Das könnte natürlich erklären, wie damals der Streit mit der Familienversicherung zustandegekommen ist - die ganze Fragen zur Einkommenssituation etc. pp. gingen einfach an sie. Dass sie aber offenbar keinen Anlass sah entweder mich zu benachrichtigen oder die Situation mit der KK einfach selbst zu klären ist eindeutig Betreuerverschulden, kein Wunder dass die abbestellt wurde.