Zusatzversicherung kündigen wegen Gesetzesänderung?

Welche Angebote gibt es und worin unterscheiden sie die einzelnen Krankenkassen?

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trollkatze
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Zusatzversicherung kündigen wegen Gesetzesänderung?

Beitrag von trollkatze » 08.03.2017, 12:19

Hallo zusammen!

Wie in den Medien berichtet wurde (http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 34979.html) gab es ja eine Gesetzesänderung, wonach die GKV nun die Brille auf Rezept wieder ermöglicht. Ich würde mit meiner Sehbehinderung davon profitieren, habe aber kürzlich (Widerrufsfrist ist leider abgelaufen) eine Zusatzversicherung für eben genau Sehhilfen abgeschlossen. Nun meine Frage: Kann ich die Zusatzversicherung aufgrund der Gesetzesänderung irgendwie außerordentlich kündigen?

Liebe Grüße

Trollkatze

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.03.2017, 13:28

Hallo,
noch ist das keine beschlossene Sache - soll kommen, ist aber noch nicht da.
Was Zusatzversicherungen angeht, so gibt es meines Wissens nach kein außerordentliches Kündigungsrecht für solche Fälle. Genau kann dir das die Versicherungsbedingungen beantworten, die du sicher damals bei Abschluss der Zusatzversicherung erhalten hast. Bei wem genau hast du denn die Versicherung abgeschlossen - könnte sich eigentlich nur um eine Privatversicherung handeln ?.
Gruss
Czauderna

trollkatze
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Beitrag von trollkatze » 08.03.2017, 14:04

Hallo,

danke für die flotte Antwort! Es handelt sich um die "Vorsorge Privat" der VKB https://www.vkb.de/content/versicherung ... g/vorsorge. Grundlage sind die AVB/VT, wobei ich denke, dass hier § 18 I.(1) greifen könnte:
Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesen können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen angepasst werden, wenn die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Ich würde das jetzt so interpretieren, dass eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse zwar nicht unbedingt eine Vertragsauflösung, aber eine Verminderung der Beiträge auf 0€ zur Folge haben müsste. Oder ist das arg falsch gedacht?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.03.2017, 14:39

trollkatze hat geschrieben:Hallo,

danke für die flotte Antwort! Es handelt sich um die "Vorsorge Privat" der VKB https://www.vkb.de/content/versicherung ... g/vorsorge. Grundlage sind die AVB/VT, wobei ich denke, dass hier § 18 I.(1) greifen könnte:
Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesen können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen den veränderten Verhältnissen angepasst werden, wenn die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen und ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Ich würde das jetzt so interpretieren, dass eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse zwar nicht unbedingt eine Vertragsauflösung, aber eine Verminderung der Beiträge auf 0€ zur Folge haben müsste. Oder ist das arg falsch gedacht?
Hallo,
nicht ganz, aber die Betonung liegt hier auf dem Wort "können", d.h. es ist kein Automatismus vorhanden der bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften automatisch ein Kündigungsrecht auslöst - die Versicherungsbedingungen können angepasst werden - also heißt es abwarten.
Gruss
Czauderna

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