Krankengeld-Falle - setzt sich Recht durch?
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mögliche Schlagzeile:
Illegale BSG-Krankengeld-Falle
BSG-Richter/innen des 3. Senats inspizieren die über viele Jahre
fortentwickelte fragwürdige Konstruktion ihrer Kollegen vom 1. Senat
Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn der seit 01.01.2015 nach vielen Jahren wieder für Krankengeld zuständige 3. Senat hat sich für seine ersten Entscheidungen aus diesem Bereich viel Zeit genommen.
Kein Wunder bei dieser Ausgangssituation:
- die bisherige sog. Krankengeld-„Recht“sprechung des BSG ist rechtlich nicht nachvollziehbar
- dies ist nicht nur dem 16. Senat des LSG NRW (vier Entscheidungen vom 17.07.2014), sondern insbesondere auch den Sozialgerichten Speyer und Mainz aufgefallen
- die par ordre du mufti-Antworten des 1. BSG-Senates vom 16.12.2014 trugen nicht zur Klärung bei
- seit 23.07.2015 ist § 46 SGB V geändert und klargestellt, dass dessen Satz 2 nur im Zusammenhang mit einem „bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit“ relevant ist https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html; der Bezug zur „Endbescheinigung“ ist unverkennbar
So werden die Termine am 11.05.2017 mit der Antwort auf die Frage
Auf einer ganz anderen Ebene wird es interessant, auf die persönliche Belange der "Entscheidungsträger" zu gaffen.
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mögliche Schlagzeile:
Illegale BSG-Krankengeld-Falle
BSG-Richter/innen des 3. Senats inspizieren die über viele Jahre
fortentwickelte fragwürdige Konstruktion ihrer Kollegen vom 1. Senat
Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn der seit 01.01.2015 nach vielen Jahren wieder für Krankengeld zuständige 3. Senat hat sich für seine ersten Entscheidungen aus diesem Bereich viel Zeit genommen.
Kein Wunder bei dieser Ausgangssituation:
- die bisherige sog. Krankengeld-„Recht“sprechung des BSG ist rechtlich nicht nachvollziehbar
- dies ist nicht nur dem 16. Senat des LSG NRW (vier Entscheidungen vom 17.07.2014), sondern insbesondere auch den Sozialgerichten Speyer und Mainz aufgefallen
- die par ordre du mufti-Antworten des 1. BSG-Senates vom 16.12.2014 trugen nicht zur Klärung bei
- seit 23.07.2015 ist § 46 SGB V geändert und klargestellt, dass dessen Satz 2 nur im Zusammenhang mit einem „bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit“ relevant ist https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html; der Bezug zur „Endbescheinigung“ ist unverkennbar
So werden die Termine am 11.05.2017 mit der Antwort auf die Frage
Gradmesser für den "sozialen Rechtsstaat".Ist die neuzeitliche Guillotine zur Trennung der (ohne Beschäftigungsverhältnis ohnehin schon benachteiligten) Versicherten von ihren durch Zwangsbeiträge erworbenen Versicherungsansprüchen aus beliebigen formalen Gründen recht- und verhältnismäßig?
Auf einer ganz anderen Ebene wird es interessant, auf die persönliche Belange der "Entscheidungsträger" zu gaffen.
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Mit BILD liegt man in diesem Fall sicher nicht falsch!
Aber GKV oder KT als Orakel macht heute wirklich keinen
Sinn, jedenfalls nicht jenseits dieser Pressemitteilung des BSG
vom 04.05.2017:
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publi ... 17_18.html
P.S.: die Terminvorschau steht nach wie vor aus.
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Mit BILD liegt man in diesem Fall sicher nicht falsch!
Aber GKV oder KT als Orakel macht heute wirklich keinen
Sinn, jedenfalls nicht jenseits dieser Pressemitteilung des BSG
vom 04.05.2017:
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publi ... 17_18.html
P.S.: die Terminvorschau steht nach wie vor aus.
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Hallo,Anton Butz hat geschrieben:.
Mit BILD liegt man in diesem Fall sicher nicht falsch!
Aber GKV oder KT als Orakel macht heute wirklich keinen
Sinn, jedenfalls nicht jenseits dieser Pressemitteilung des BSG
vom 04.05.2017:
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publi ... 17_18.html
P.S.: die Terminvorschau steht nach wie vor aus.
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das ist endlich mal ein Beitrag bzw. ein Link, mit dem man auch wirklich etwas anfangen kann und sogar auch als Laie in Sachen
Krankengeldanspruch, deshalb würde es hier von mir den Daumen hoch geben.
Ich stelle mir hier die Frage welche Maßstäbe das BSG hier in diesen Fällen zugrunde legen wird - die Rechtsprechung und Gesetzgebung von 2014 oder wird das Urteil evtl. nach der Gesetzgebung von heute gefällt.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
nochmal Anton, es gab 2014 sehr wohl eine Gesetzgebung und auch schon Urteile diverser Sozialgerichte zum Thema Krankengeldanspruch, wie du es siehst oder beurteilst, das wird auch am 11.5. kein BSG. Interessieren, und wenn es denn so kommt wie es kommen könnte, dann Hefte es dir ans Revers und gut ist es, aber wenn es anders kommt, dann bin ich mal gespannt oder vielleicht auch nicht.
Gruß
Guenter
nochmal Anton, es gab 2014 sehr wohl eine Gesetzgebung und auch schon Urteile diverser Sozialgerichte zum Thema Krankengeldanspruch, wie du es siehst oder beurteilst, das wird auch am 11.5. kein BSG. Interessieren, und wenn es denn so kommt wie es kommen könnte, dann Hefte es dir ans Revers und gut ist es, aber wenn es anders kommt, dann bin ich mal gespannt oder vielleicht auch nicht.
Gruß
Guenter
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Nun Günter,
durch vielfaches Wiederholen wird der Singular-Wortlaut
des damaligen Gesetzestextes nicht "pluraler" und die Willkür-
Argumentation des 1. BSG-Senates nicht sachlicher!
Allerdings bemerkt die Willfährigkeit des 1. BSG-Senates wohl
nur, wer einen "Grundkurs Recht" absolviert hat - vielleicht
also die Mitglieder des 3. BSG-Senates.
Warten wir mal die Termin-Info ab.
Schönen Gruß!
Anton
Nun Günter,
durch vielfaches Wiederholen wird der Singular-Wortlaut
des damaligen Gesetzestextes nicht "pluraler" und die Willkür-
Argumentation des 1. BSG-Senates nicht sachlicher!
Allerdings bemerkt die Willfährigkeit des 1. BSG-Senates wohl
nur, wer einen "Grundkurs Recht" absolviert hat - vielleicht
also die Mitglieder des 3. BSG-Senates.
Warten wir mal die Termin-Info ab.
Schönen Gruß!
Anton
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Alleine zu einem Gerichtstermin - als Krankengeld-"Recht"sprechungs-Kritiker?
Du spinnst wohl! Meinst du ich möchte spurlos von dieser Welt verschwinden?
Wo 10 Jahre lang eine "BSG-Krankengeld-Falle" möglich ist, muss man auch
mit Anderem auf gleicher Ebene rechnen.
Vorsorglich habe ich mal bei Thomas Fischer und anderen in seinem Kolumnen-
Forum angefragt.
Leider: Thomas Fischer hat mir abgesagt, er meint, wir beide kriegen das nicht
hin - so ist er halt:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-05 ... d-12837133
Außerdem käme natürlich
einige wichtige "Notizen zur Zeitgeschichte".
Wenn Norbert Blüm am 11.05.2017 mitkäme, ließe sich vielleicht auch Thomas
Fischer nicht "lumpen":
Allgemeine Versöhnung anlässlich der Verschrottung der "illegalen BSG-Kran-
kengeld-Falle" durch den 3. BSG-Senat als Vorbild für Frieden in Europa und
auf der "übrigen" Welt - eine schöne Illusion.
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Alleine zu einem Gerichtstermin - als Krankengeld-"Recht"sprechungs-Kritiker?
Du spinnst wohl! Meinst du ich möchte spurlos von dieser Welt verschwinden?
Wo 10 Jahre lang eine "BSG-Krankengeld-Falle" möglich ist, muss man auch
mit Anderem auf gleicher Ebene rechnen.
Vorsorglich habe ich mal bei Thomas Fischer und anderen in seinem Kolumnen-
Forum angefragt.
Leider: Thomas Fischer hat mir abgesagt, er meint, wir beide kriegen das nicht
hin - so ist er halt:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-05 ... d-12837133
Außerdem käme natürlich
als kompetenter Begleiter in Betracht; in der Verhandlung geht es immerhin umder kleine, kurzatmige, halssteife Mann, der einfache Scherze und kurze
Sätze liebt, von der Welt immer überrascht ist und aus der Fähigkeit, früh-
kindliche Ahnungslosigkeit zu simulieren, das Beste gemacht hat
einige wichtige "Notizen zur Zeitgeschichte".
Wenn Norbert Blüm am 11.05.2017 mitkäme, ließe sich vielleicht auch Thomas
Fischer nicht "lumpen":
Allgemeine Versöhnung anlässlich der Verschrottung der "illegalen BSG-Kran-
kengeld-Falle" durch den 3. BSG-Senat als Vorbild für Frieden in Europa und
auf der "übrigen" Welt - eine schöne Illusion.
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Ja, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!!!Anton Butz hat geschrieben:.
Alleine zu einem Gerichtstermin - als Krankengeld-"Recht"sprechungs-Kritiker?
Du spinnst wohl! Meinst du ich möchte spurlos von dieser Welt verschwinden?
Die Presse ist voll von Berichten über Menschen die das BSG kritisiert haben und danach nie wieder aufgetaucht sind.
Es wäre doch DIE Gelegenheit Deine Rechtsansichten von Angesicht zu Angesicht mit den Entscheidungsträgern auszutauschen und sie darauf hinzuweisen wie falsch sie mit ihren Entscheidungen immer gelegen haben.
Vielleicht wirst Du ja auch als Berater engagiert.
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Bisheriger Eindruck:
Bisheriger Eindruck:
- Die Rechtsprechung des 1. BSG-Senates zur "strikten" Anwendung der "BSG-Krankengeld-Falle“ und zu "restriktiven Ausnahmen" steht auf dem Prüfstand des 3. BSG-Senates.
- Das BSG hat in der Vergangenheit über vergleichbare Sachverhalte abschließend zum Nachteil der Versicherten entschieden; alle relevanten Argumente liegen auf dem Tisch.
- Der 3. Senat ist nicht an die Rechtsprechung des 1. Senats gebunden. Dem § 41 SGG (Großer Senat) dürfte – auch hinsichtlich der grundsätzlichen Bedeutung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Abs. 4) – keine Bedeutung beikommen: https://dejure.org/gesetze/SGG/41.html
- Es ist bereits erkennbar, dass die anstehenden Entscheidungen nicht - mehr - völlig unabhängig vom Gesetzes-Wortlaut getroffen werden sollen.
- Die Ergebnisse dürfen mit Spannung erwartet werden: insgesamt können die Versicherten nur gewinnen, die Krankenkassen nur verlieren - unabhängig von den zur Entscheidung anstehenden „Einzelfällen“.
Hallo,broemmel hat geschrieben:Ja, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste!!!Anton Butz hat geschrieben:.
Alleine zu einem Gerichtstermin - als Krankengeld-"Recht"sprechungs-Kritiker?
Du spinnst wohl! Meinst du ich möchte spurlos von dieser Welt verschwinden?
Die Presse ist voll von Berichten über Menschen die das BSG kritisiert haben und danach nie wieder aufgetaucht sind.
Es wäre doch DIE Gelegenheit Deine Rechtsansichten von Angesicht zu Angesicht mit den Entscheidungsträgern auszutauschen und sie darauf hinzuweisen wie falsch sie mit ihren Entscheidungen immer gelegen haben.
Vielleicht wirst Du ja auch als Berater engagiert.
das wird nicht passieren - "wenn du deinen Feind nicht besiegen kannst, dann musst du dich mit ihm verbünden" - hat mal irgendwer geschrieben.
Trifft hier nicht zu - hat was mit Qualität und Format zu tun - sicher wird das Anton nicht in Erwägung ziehen - das BSG aber auch nicht - also bleibt es beim Status Quo
Gruss
Czauderna