Krankengeld-Falle - setzt sich Recht durch?

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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 18.05.2018, 23:04

.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Genau deshalb reicht es ja nicht aus, einfach einen Paragraphen zu lesen
und dann nach eigenem Gutdünken auszulegen. Wichtig ist es, auch weitere
Paragraphen zu kennen. Kommt es zum Rechtsstreit, ist noch der Wille des
Gesetzgebers zu hinterfragen.

Noch besser wäre es, dies alles auch noch mit dem Inhalt der Regelungen zu anderen
Sozialleistungen zum Lebensunterhalt - z. B. mit dem Arbeitslosengeld - abzugleichen
und in Bezug zu setzen.

Wenn unterschiedliche Auslegungen möglich sind, ist die für den Versicherten günstigere
zu wählen. Immerhin gibt es da den § 2 Abs. 2 SGB I. Danach
ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht
werden.


https://dejure.org/gesetze/SGB_I/2.html

Also: billy´s Wort in Gottes Ohr:
billy hat geschrieben:
Warten wir ab, ob sich jemand findet, der das durchkämpft.

Tabu hätte ich das zugetraut - freue mich aber, dass er andere Prioritäten hat.
.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.05.2018, 07:19

Anton Butz hat geschrieben:.

Also: billy´s Wort in Gottes Ohr:
billy hat geschrieben:
Warten wir ab, ob sich jemand findet, der das durchkämpft.

Tabu hätte ich das zugetraut - freue mich aber, dass er andere Prioritäten hat.
.
Selektives Lesen und dann auch selektives Zitieren ist ja deine Spezialität. Billy schrieb:
billy hat geschrieben: Aber von Erfolg gekrönt wäre er auch nach meiner Auffassung nicht. Warten wir ab, ob sich jemand findet, der das durchkämpft.
Ohne Rücksicht auf Verluste willst du andere deine Kämpfe kämpfen lassen. Ich wünsche Tabu und seiner Frau, dass sie bei ihrer Entscheidung bleiben.

Tabu
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Beitrag von Tabu » 19.05.2018, 08:58

Mein Gott, es geht doch und man kann sachlich diskutieren. :)

Gruss
Tabu

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.05.2018, 00:02

.
Millionen Widersprüche und über 350.000 Klagen an die Sozialgerichte jährlich
werden nicht mit Rücksicht auf Verluste, sondern mit Hoffnung auf Erfolg erhoben.
Dabei kann die Kläger-Position wohl kaum günstiger sein als zur Anspruchsdauer beim
Krankengeld. Die hier zuletzt diskutierten durchschnittlich 7,5 bis 9 Tage pro Anspruch /
Blockfrist sind nur Peanuts. Weit wichtiger erscheint, die enorm nachteiligen Auswirkungen
der oft nicht nachvollziehbaren Blockfristen-Bildung und der ebenfalls erörterten Verzichts- /
Vereinfachungsregelung nicht unkritisch hinzunehmen. Der gesetzliche Grundsatz lautet nämlich

Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/48.html

Wenn die Krankenkasse geltend macht, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme davon vor-
liegen, wird sie wohl die Feststellungs- und Beweislast tragen müssen, das heißt, verbleibende
Zweifel dürften zu ihrem Nachteil gehen. In solchen Fällen empfiehlt sich zudem, unter Hin-
weis auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte Speyer und Mainz die Bewilligung des
Krankengeldes per Verwaltungsakt mit Dauerwirkung sowie die fehlende Auf-
hebungsentscheidung geltend zu machen:

http://www.krankenkassenforum.de/1-vt96 ... sc&start=0
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.05.2018, 17:28

Hallo Anton,
Millionen Widersprüche und über 350.000 Klagen an die Sozialgerichte jährlich
werden nicht mit Rücksicht auf Verluste, sondern mit Hoffnung auf Erfolg erhoben.

woher hast du denn diese Information ?.
Millionen Widersprüche wegen Beendigung von Krankengeldzahlungen und falscher Berechnung von Blockfristen und 350.000 Klagen wegen der gleichen Sachverhalte - kannst du das eventuell mal belegen mit Zahlen,,Daten, Fakten.
Ich meine, dass im Bundesgebiet im Jahr 350.000 Klagen bei den verschiedenen Sozialgerichten eingereicht werden, das kann ich gerade noch nachvollziehen, aber mit Sicherheit nicht nur zu den beiden Bereichen (Krankengeldfalle und Blockfristen), sondern zu allen Themenbereichen der SGB`s, aber woher du die Millionen Widersprüche zu den beiden, hier behandelten Themen herholst, das würde nicht nur mich interessieren.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.05.2018, 07:33

Moin Guenter,

dass sich die Zahlen auf Krankengeld beziehen, hat ja keiner behauptet.
Sie sollen dazu beitragen, die Hemmschwelle zu reduzieren und zum Wider-
spruch sowie zur Klage gerade auch beim Krankengeld zur Anspruchsdauer
und zur Blockfrist ermutigen. Denn klar ist: da liegt einiges im Argen!

Schönen Gruß!
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.05.2018, 11:17

Anton Butz hat geschrieben:Moin Guenter,

dass sich die Zahlen auf Krankengeld beziehen, hat ja keiner behauptet.
Sie sollen dazu beitragen, die Hemmschwelle zu reduzieren und zum Wider-
spruch sowie zur Klage gerade auch beim Krankengeld zur Anspruchsdauer
und zur Blockfrist ermutigen. Denn klar ist: da liegt einiges im Argen!

Schönen Gruß!
Anton
Hallo Anton,
siehst du, wenn man sich klar ausdrückt und begründet gibt es auch keine Irrtümer - das ist jetzt kein direkter Vorwurf an dich, sondern gilt für uns alle.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 23.05.2018, 08:56

.
Czauderna hat geschrieben:
kein direkter Vorwurf an dich, sondern gilt für uns alle

Ja Guenter,

wir sollten auch nicht beliebig mit Unterstellungen agieren ... Aber sei´s drum.

Was meinst du denn zur Sache, also zur Einschätzung, dass bei den Krankenkassen
einiges im Argen liegt, auch bei der

- Blockfristbildung (mit der Verzichts-/Vereinfachungsregelung zum Nachteil der Versicherten?)

- Anspruchsdauerminderung

Irrtum oder Willkür?

Schönen Gruß
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.05.2018, 10:56

Hallo Anton,
Du versuchst es doch immer wieder - wie war das, wir sollten auch nicht beliebig mit Unterstellungen agieren - und im nächsten Satz willst du genau, dass ich das tue ?. Egal, was ich auch immer meine, es ist eine Unterstellung wenn ich den Kassen im allgemeinen bei diesen Themen Irrtum zubillige, genau so wie Vorsatz auch eine Unterstellung wäre. Deshalb, weil ich es meine, könnte durchaus beides moeglich sein, aber da wären wir wieder bei der beliebigen Unterstellung und damit hast du ja mit deinen Lieblingsthemen genug Erfahrung - ich lass das mal lieber bleiben, weil darüber könnte man ellenlange Texte verfassen, die aber nicht wirklich hierher gehören und wahrscheinlich auch niemanden interessieren würden - Meinungen können auch in beliebige Unterstellungen münden und wenn man n diversen Beitraegen mal " zwischen den Zeilen" liest, dann passiert das, gerade in Foren sehr häufig.
Gruß
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 26.05.2018, 08:54

Moin Guenter,

"Irrtum oder Willkür" war der Bezug zur Überschrift.
Sich darüber ohne Anhörung der Krankenkassen eine Meinung zu bilden,
wäre tatsächlich ein Unterstellung - so wie bei P&G die Unterstellung der Arbeitsfähigkeit:

http://www.krankenkassenforum.de/schrie ... ght=#88536

Aber immerhin sind wir offensichtlich derselben Meinung, dass bei den Krankenkassen einiges im Argen liegt.
Gilt dies auch für meine Einschätzung zum Korrekturbedarf?

Schönes Wochenende
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.05.2018, 10:10

Hallo Anton,
wo etwas schief läuft gibt es immer Korrekturbedarf - das wird wohl auch niemand bezweifeln - wir haben aktuell doch den Fall mit dem BAMF-Bremen - dort lief gehörig etwas schief, aber damit kann man doch allen anderen BAMF in Deutschland nicht unterstellen, dass dort genau so, entweder mit Vorsatz oder grob fahrlässig die gleichen Praktiken durchgeführt wurden - und genau so ist es auch bei den Krankenkassen, meine ich jedenfalls. Da, wo Mist gebaut wird, muss korrigiert werden und natürlich darf das auch angeprangert werden, aber pauschal zu behaupten, dass es bei den Krankenkassen Korrekturbedarf geben soll zu dem Thema Krankengeld, Blockfristen & Co. - das geht eben nicht, auch das ist meine Meinung.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.05.2018, 07:46

Ja Guenter,

der BAMF-Skandal ist ein sehr interessanter Vergleich;
wir sollten das vertiefen ...

Aber erst mal schönen Sonntag
Anton

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.05.2018, 11:00

Czauderna hat geschrieben: wo etwas schief läuft gibt es immer Korrekturbedarf -
das wird wohl auch niemand bezweifeln ...

Da, wo Mist gebaut wird, muss korrigiert werden und
natürlich darf das auch angeprangert werden ...
Ja Guenter,

wir müssten uns zunächst darüber verständigen, was "schief" oder "Mist" ist,
beispielsweise http://www.krankenkassenforum.de/hier-k ... html#88601
und im dort verlinkten Fall, zu Krankengeld-Einstellungen ohne rechtliche Basis, ...

Verzichts- und Vereinfachungsregelungen zum Thema Krankengeld, Blockfristen & Co.
könnten die Brücke zum BAMF-Skandal bilden. Ich jedenfalls bin der Meinung, das es bei
den Krankenkassen Korrekturbedarf gibt und halte den heutigen Gang von Seehofer und
Cordt auch für Gröhe / Spahn und Pfeiffer - zum Sozialausschuss des Bundestages -
längst für überfällig.

Schönen Gruß
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.05.2018, 11:16

Hallo Anton,
da wirst du aber eine exklusive Meinung haben, von wegen Gang zum Sozialausschuss. Das Thema BAMF hat nun mal einen ganz anderen Stellenwert in den Medien und damit in der Öffentlichkeit, als "Einzelfälle" aus dem Bereich des SGB. Wir dürfen nicht vergessen, dass diese "BAMF-Sache", wohl mehr ein politischer, und damit medialer Renner ist als ein , zusammengefasst,schwerwiegender Korruptionsfall, bzw. Verdacht auf einen solchen- schließlich heißt der zuständige Minister Seehofer und in Bayern sind Landtagswahlen und da ist eben das Thema Flüchtlinge und da ist noch die AFD und hatte ich schon geschrieben, dass in Bayern Landtagswahlen sind ?.
Ich meine, dein Ansinnen in allen Ehren, aber wenn da nicht mehr kommt, also wirklicher Druck, dann bleibt das alles an dir hängen.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.05.2018, 11:22

Czauderna hat geschrieben: ... in Bayern sind Landtagswahlen und da ist
eben das Thema Flüchtlinge und da ist noch die
AFD und hatte ich schon geschrieben, dass in
Bayern Landtagswahlen sind?

Dass in Bayern Landtagswahlen sind, wissen wir nun -
bald sind in Deutschland wieder Bundestagswahlen ...

Vielleicht interessiert sich in dem Zusammenhang
jemand dafür, warum gesetzliche Ansprüche
der Versicherten "ignoriert" werden?

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