Familienversicherung - GKV
Verfasst: 08.05.2017, 16:49
liebe GKV-Experten,
ich benötige Hilfe zu einem speziellen Fall.
Ehemann, Beamten-Anwärter - freie Heilfürsorge und PKV-versichert.
Ehefrau ohne Arbeit 20 Jahre alt, ist noch in der Familienversicherung der Eltern - lt. Auskunft der GKV - möglich bis zum 23. Lebensjahr.
Ein Kind ist vorhanden und lt. Auskunft seiner Mutter könnte dies in der Familienversicherung der Großeltern versichert werden.
Verschiedene Anrufe bei der GKV brachten unterschiedliche Ergebnisse.
Einige sind der Ansicht, das Kind kann nur bei den Großeltern versichert werden, wenn das Kind bei diesen wohnt, bzw. diese das Kind überwiegend verpflegen.
Einige sind der Meinung - GKV ist gar nicht möglich, Kind muss beim Vater mitversichert werden, ansonsten freiwillig in der GKV.
Einige sind der Meinung - GKV ist möglich und zwar bis zum 23. Lebensjahr der Mutter ohne Auflagen.
Was stimmt jetzt?
Gruß Apolon
ich benötige Hilfe zu einem speziellen Fall.
Ehemann, Beamten-Anwärter - freie Heilfürsorge und PKV-versichert.
Ehefrau ohne Arbeit 20 Jahre alt, ist noch in der Familienversicherung der Eltern - lt. Auskunft der GKV - möglich bis zum 23. Lebensjahr.
Ein Kind ist vorhanden und lt. Auskunft seiner Mutter könnte dies in der Familienversicherung der Großeltern versichert werden.
Verschiedene Anrufe bei der GKV brachten unterschiedliche Ergebnisse.
Einige sind der Ansicht, das Kind kann nur bei den Großeltern versichert werden, wenn das Kind bei diesen wohnt, bzw. diese das Kind überwiegend verpflegen.
Einige sind der Meinung - GKV ist gar nicht möglich, Kind muss beim Vater mitversichert werden, ansonsten freiwillig in der GKV.
Einige sind der Meinung - GKV ist möglich und zwar bis zum 23. Lebensjahr der Mutter ohne Auflagen.
Was stimmt jetzt?
Gruß Apolon