erstmal eine kleine Vorgeschichte

Ich wurde nach 41 Jahren betriebsbedingt gekündigt, habe mich brav arbeitslos gemeldet. Natürlich ist es so, das man nach 41 Jahren auch Körperlich und Psychisch fertig ist, habe trotzdem bis zu Schluss durchgehalten, kein Krankenschein.
Nun bin ich arbeitslos und musste zum MDK des Arbeitsamtes da der Sachbearbeiter der Meinung ist das die meine Leistungsfähigkeit testen wollen. Der MDK vom Arbeitsamt hat mich untersucht und festgestellt das ich nur 3 Stunden am Tag arbeiten kann.
Ich sollte eine Rentenantrag stellen.
Mir sagte nun ein bekannter das nun das Arbeitsamt mir kein Geld zahlen wird, da ich nicht vermittelbar bin, da ich nicht über 3 Stunden arbeiten kann.
Da ich nicht ausgesteuert bin zahlt das Arbeitsamt auch die sogenannte nahtlosigkeitsregelung nicht.
Sobald mir das Arbeitsamt die Leistung kurz, zahlt mir auch die Krankenkasse kein Geld, auch wen ich Krank geschrieben werde.
Ich sollte wohl vorher zum Arzt gehen, bevor dies Passiert
Ist das wirklich so, das die Krankenkasse im nachhinein kein Krankengeld geben wurde, wen das Arbeitsamt die Zahlungen einstellt da ich nicht Vermittelbar bin. Auch wen ich mich krankschreiben lasse.
Da bin ich gespannt
