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GKV-Beiträge beim Wechsel von freiwilliger nach Pflichtvers.

Verfasst: 15.08.2017, 11:25
von Hanomag
Ein zum Mindestsatz freiwillig Versicherter nimmt gelegentlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis auf.

Kann er für den Monat der Beschäftigungsaufnahme mit einer Erstattung der gesamten Beiträge rechen?

Muss er bei Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses für den Rest des Monats anteilige Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft entrichten?

Vielen Dank den Rechtskundigen verbunden mit der Hoffnung auf eine Antwort.

Verfasst: 15.08.2017, 12:50
von D-S-E
Hallo Hanomag,

besteht in dem Beschäftigungsverhältnis Versicherungspflicht oder handelt es sich um einen Minijob bzw. kurzfristige Beschäftigungen?

Viele Grüße
D-S-E

Verfasst: 16.08.2017, 14:22
von Hanomag
In der Regel ein regulärer sozialversicherungspflichtiger Job.

Verfasst: 18.08.2017, 21:29
von D-S-E
Für jeden Tag des Monats, an dem kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht, muss ein anteiliger Beitrag zur freiwilligen Versicherung gezahlt werden.