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Gesetzeslücke bezüglich Krankenversicherungpflicht ?

Verfasst: 20.09.2017, 13:18
von Apolon
Hallo GKV-Experten,

letzte Woche stellte ich bei einem Kunden fest, dass einer seiner Söhne bei uns noch privat krankenversichert ist und gleichzeitig bereits seit ein paar Jahren auch in der GKV pflichtversichert ist.

Ein Anruf bei der GKV ergab, dass die GKV die Vorversicherung nicht prüft, wenn ein Arbeitnehmer als Vorversicherung die PKV angibt.

Somit könnte doch jeder Arbeitnehmer der GKV-Pflichtig wird und davor keine Krankenversicherung hatte einfach angeben ich war bisher privat versichert und schon ist er wieder in der GKV und bräuchte keine Beiträge nach zu zahlen.

Wie seht ihr dies?

Gruß Apolon

Verfasst: 20.09.2017, 13:44
von Czauderna
Hallo,
ja, es handelt sich um eine schriftliche Erklärung des Betreffenden und bei PKV-Versicherung besteht keine Nachweispflicht (meines Wissens nach) - wenn die Kasse das so akzeptiert ist (erst mal) alles okay. Wenn es aber mal rauskommt, dass er bzw. sie eine falsche Erklärung abgegeben hat, dann kann es Ärger geben, kommt eben auf die Kasse an. Das ist dann ungefähr so, wenn ein PKV-Antragsteller seine Vorerkrankungen verschweigt gegenüber der PKV, das kann gutgehen muss es aber nicht.
Gruss
Czauderna