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Riester-Rente und Familienversicherung

Verfasst: 23.09.2017, 13:59
von Tooni
Hallo zusammen,

meine Frau ist bei mir in der Familienversicherung mitversichert. Aktuell hat sie jedes Jahr etwas unter 400€ an Kapitaleinkünften, so dass das immer noch passt.
Ab nächstes Jahr wird sie nun vermutlich ihre Riester-Rente bekommen (Höhe noch unklar). Werden diese zusätzlichen Einkünfte bei der Familienversicherung ebenfalls berücksichtigt, so dass diese zukünftig nicht mehr möglich wäre?

Gruß, Tooni

Verfasst: 23.09.2017, 15:46
von Czauderna
Hallo,
ja, wird angerechnet und dadurch ggf. die Familienversicherung beendet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.09.2017, 12:56
von Tooni
Vielen Dank für die schnelle und klare Aussage.

Gerade diese Klarheit irritiert mich jetzt allerdings ein wenig. Ich habe eigentlich eine Differenzierung nach Durchführungsweg (Pensionskasse, Fondsgeb. Bankplan, etc.) oder je nachdem, ob die Einzahlungen vom AG abgeführt oder vollständig aus privaten Mitteln bestritten wurden, erwartet.

Gab es da nicht auch einige Gerichtsurteile dazu?

Gruß, Tooni

Verfasst: 25.09.2017, 13:40
von Czauderna
Tooni hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle und klare Aussage.

Gerade diese Klarheit irritiert mich jetzt allerdings ein wenig. Ich habe eigentlich eine Differenzierung nach Durchführungsweg (Pensionskasse, Fondsgeb. Bankplan, etc.) oder je nachdem, ob die Einzahlungen vom AG abgeführt oder vollständig aus privaten Mitteln bestritten wurden, erwartet.

Gab es da nicht auch einige Gerichtsurteile dazu?

Gruß, Tooni
Hallo,
danach war aber nicht gefragt sondern es ging allein um die Anrechnung auf das Gesamteinkommen im Rahmen der Familienversicherung.
Die andere Frage wäre dann, wie dieser "Versorgungsbezug" u.a. beitragsrechtlich zu bewerten ist. Dazu sollte eher ein Praktiker der GKV etwas schreiben. Ich weiß nur, dass es bei einer Einmalzahlung durchaus unterschiedliche Beurteilungen gibt und dass dies dann auch Auswirkungen auf die Familienversicherung haben kann, aber grundsätzlich nicht, weil es sich um eine Einmalzahlung handelt und keinen laufende, regelmäßigen Bezug - Gesetze und ggf. Urteile - wie gesagt, da sollten die Praktiker etwas dazu schreiben.
Gruss
Czauderna