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Angeblich Krankmeldung zu spät eingereicht - Krankengeld weg

Verfasst: 11.11.2017, 01:01
von Castielle
Hallo zusammen ,

heute hat meine chronisch und psychisch erkrankte Frau einen Anruf ihrer KK bekommen , das sie nun kein Krankengeld mehr bekommen würde , da die Krankmeldung verspätet eingegangen sei .
Dies stimmt definitiv nicht , da meine Frau die Meldung rechtzeitig abgegeben wurde .
Hab mich ein wenig eingelesen und wie es aussieht kann man da wohl nix machen . Was für uns aber gravierende Folgen hat .

1. Fliegt meine Frau nun aus der Krankenkasse und muss sich eine neue Krankenkasse suchen und sich arbeitslos melden ?

2. Bekommt meine Frau nun nie mehr Krankengeld von der Kasse ? Oder falls doch , ab wann wieder ?

3. Gibt es irgendwelche Winkel Züge oder Tricks die man nutzen kann um doch noch das Krankengeld zu bekommen ? Eigentlich nicht unsere Art , aber die KK macht es ja nicht anders bzw noch schlimmer , da die Kasse gelogen hat und wir es leider nicht beweisen können .

Meine Frau bekommt alle 3 Wochen Infusionen beim Onkologen , welche mehrere Tausend Euro kosten . Dazu noch andere Krankheiten. Da greift die Kasse dann zu so einem Mittel um unliebsame Klienten loszuwerden...

Traurig ....

Ich hoffe hier ein paar Tipps zu bekommen

Vielen Dank im voraus :)

Verfasst: 11.11.2017, 02:09
von Anton Butz
Verstehe ich nicht -
in diesem Fall kann der Anspruch
für die Dauer der Verspätung ruhen,
aber nicht weg sein,
meine ich.
.

Verfasst: 11.11.2017, 11:17
von Castielle
Also . Meine Frau hat keine Lücke in der Krankmeldung, lediglich der verspätete Eingang der Krankmeldung seitens der KK wird moniert . Heißt das das sie weiterhin Krankengeld bekommen würde ?

Wäre super wenn wir wüssten wie es weiter geht . Meine Frau ist fix und fertig .

Danke :)

Verfasst: 11.11.2017, 11:41
von GerneKrankenVersichert
Bei einer verspäteten Meldung ruht der Krankengeldanspruch lediglich, bis die Krankmeldung eingeht.

Wie und wann wurde die Krankmeldung denn der Kasse zugeleitet? Und wann ist sie laut Kasse angekommen? Da könnte man evtl. ansetzen, wenn es Organisationsmängel bei der Kasse gibt (z. B. man wirft die Meldung vor Ort ein, dort wird der Eingangsstempel vergessen und die Meldung an ein Scanzentrum geschickt, wo sie später eingescannt wird).

Alles Gute und gute Besserung an deine Frau.

Verfasst: 11.11.2017, 14:51
von Czauderna
Hallo,
und hinzufügen will ich noch, dass deine Ehegattin nicht aus der Kasse "rausfliegen" kann, unabhängig vom vorliegenden Sachverhalt, wenn eine Krankenversicherungspflicht endet (z.B. durch Ende des Krankengeldbezugs), dann endet zwar erst mal auch die Mitgliedschaft, aber wenn keine andere Krankenversicherung nachgewiesen wird, muss die bishertige Kasse nahtlos eine Weiterversicherung durchführen und damit natürlich auch die entsprechenden Leistungen (ggf. ausgenommen Krankengeld) übernehmen - mach es so, wie Gernekrankenversichert es dir geraten hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.11.2017, 15:59
von Castielle
Erstmal Danke für die schnellen Antworten. Also die Krankmeldung sollte bis 26. Oktober bei der KK eingehen . Am 8 November rief die KK an und sagte das erst am diesem 8. November die Krankmeldung eingegangen sei . Was genau sind den nun die Folgen für uns ?

Vielen Dank für euer Infos

Verfasst: 11.11.2017, 16:14
von Czauderna
Hallo,
wenn es denn tatsächlich so war, dann muss die Kasse erst ab 8.11. wieder zahlen , aber war es denn wirklich so - 13 Tage Postweg ?.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.11.2017, 02:12
von Castielle
Hallo nochmal .

Ja , es war so . Es waren auch noch Feiertage dazwischen. Das die KK erst ab dem 8. Noveember zahlen muss ist verschmerzbar, da es sich Seitens der KK erst so anhörte , als sei es viel schlimmer ....