Familienversicherung
Verfasst: 15.11.2017, 12:40
Hallo Forum,
da ich zum Jahresende aus dem Berufsleben ausscheiden werde, gehe ich in diesen Tagen in dem Zusammenhang mein Vorhaben der Familienversicherung über meine berufstätige Ehefrau an. Nach einiger Recherche dazu bleiben momentan noch zwei Fragen offen. Es wäre prima, wenn mir dazu jemand hier Antworten geben könnte, um mit diesem dann gestärkten Wissen telefonisch an meine Krankenkasse herantreten zu können, was ja nie schaden kann.
1) Neben der Abfindung, deren Auszahlung für Januar 2018 vorgesehen ist und für die Aufnahme in die Familienversicherung unerheblich sein sollte (?), erwarte ich voraussichtlich im März 2018 noch aus meiner derzeitigen Tätigkeit eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von ca. €3.000 brutto, die ja vermutlich in Form einer „normalen Gehaltsabrechnung“ bei mir ankommen sollte. Würde ich, vorausgesetzt die Aufnahme in die Familienversicherung klappt ansonsten, für diesen einen Monat wieder in die eigene Versicherungspflicht zurück fallen, um danach wieder familienversichert zu sein oder wie wird das gehandhabt?
2) Aktuell bin ich bereits arbeitslos gemeldet. Mein Anspruch auf ALG I ist schon festgestellt und wurde mir postalisch per Bescheid mitgeteilt. Ich habe vor, mich aus steuerlichen Gründen im Januar 2018 nach ein paar Tagen wieder abzumelden. Voraussichtlich würde das dann aber zu einer Überschneidung bei der Krankenversicherung für wenige Tage (Familienversicherung und über AA) führen. Wie läuft so etwas in der Praxis, wie soll ich das regeln oder läuft das unter den beteiligten Parteien automatisch?
Danke vorab für hilfreiche Antworten!
Gruß
da ich zum Jahresende aus dem Berufsleben ausscheiden werde, gehe ich in diesen Tagen in dem Zusammenhang mein Vorhaben der Familienversicherung über meine berufstätige Ehefrau an. Nach einiger Recherche dazu bleiben momentan noch zwei Fragen offen. Es wäre prima, wenn mir dazu jemand hier Antworten geben könnte, um mit diesem dann gestärkten Wissen telefonisch an meine Krankenkasse herantreten zu können, was ja nie schaden kann.
1) Neben der Abfindung, deren Auszahlung für Januar 2018 vorgesehen ist und für die Aufnahme in die Familienversicherung unerheblich sein sollte (?), erwarte ich voraussichtlich im März 2018 noch aus meiner derzeitigen Tätigkeit eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von ca. €3.000 brutto, die ja vermutlich in Form einer „normalen Gehaltsabrechnung“ bei mir ankommen sollte. Würde ich, vorausgesetzt die Aufnahme in die Familienversicherung klappt ansonsten, für diesen einen Monat wieder in die eigene Versicherungspflicht zurück fallen, um danach wieder familienversichert zu sein oder wie wird das gehandhabt?
2) Aktuell bin ich bereits arbeitslos gemeldet. Mein Anspruch auf ALG I ist schon festgestellt und wurde mir postalisch per Bescheid mitgeteilt. Ich habe vor, mich aus steuerlichen Gründen im Januar 2018 nach ein paar Tagen wieder abzumelden. Voraussichtlich würde das dann aber zu einer Überschneidung bei der Krankenversicherung für wenige Tage (Familienversicherung und über AA) führen. Wie läuft so etwas in der Praxis, wie soll ich das regeln oder läuft das unter den beteiligten Parteien automatisch?
Danke vorab für hilfreiche Antworten!
Gruß
