Übernahme Kosten ss Abbruch
Verfasst: 14.12.2017, 14:26
Hallo,
heute morgen war ich bei der Geschäftsstelle meiner Krankenkasse, um einen Antrag zur Übernahme für einen Schwangerschaftsabbruch zu holen. Da der nette Mitarbeiter etwas überfordert war, schickt er mir diesen nun per Post zu. Ich habe aber schon mal etwas gegoogelt und habe gelesen, dass die Kosten nur dann übernommen werden wenn mein VERFÜGBARES Nettoeinkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Nun bin ich etwas verwirrt, bedeutet VERFÜGBARES Nettoeinkommen das was auf meiner Lohnabrechnung als Nettolohn angegeben wird, oder das was mir nach Abzug von Miete und in meinem Fall Unterhalt für den Monat bleibt ? Ich wurde nämlich auch nach Miete und weiteren Verpflichtungen (in meinem Fall Unterhalt) gefragt.
Vielleicht hat hier jemand eine Antwort darauf ? Vielen Dank schon mal..
heute morgen war ich bei der Geschäftsstelle meiner Krankenkasse, um einen Antrag zur Übernahme für einen Schwangerschaftsabbruch zu holen. Da der nette Mitarbeiter etwas überfordert war, schickt er mir diesen nun per Post zu. Ich habe aber schon mal etwas gegoogelt und habe gelesen, dass die Kosten nur dann übernommen werden wenn mein VERFÜGBARES Nettoeinkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Nun bin ich etwas verwirrt, bedeutet VERFÜGBARES Nettoeinkommen das was auf meiner Lohnabrechnung als Nettolohn angegeben wird, oder das was mir nach Abzug von Miete und in meinem Fall Unterhalt für den Monat bleibt ? Ich wurde nämlich auch nach Miete und weiteren Verpflichtungen (in meinem Fall Unterhalt) gefragt.
Vielleicht hat hier jemand eine Antwort darauf ? Vielen Dank schon mal..
