Seite 1 von 1

Übernahme Kosten ss Abbruch

Verfasst: 14.12.2017, 14:26
von Kueken
Hallo,


heute morgen war ich bei der Geschäftsstelle meiner Krankenkasse, um einen Antrag zur Übernahme für einen Schwangerschaftsabbruch zu holen. Da der nette Mitarbeiter etwas überfordert war, schickt er mir diesen nun per Post zu. Ich habe aber schon mal etwas gegoogelt und habe gelesen, dass die Kosten nur dann übernommen werden wenn mein VERFÜGBARES Nettoeinkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Nun bin ich etwas verwirrt, bedeutet VERFÜGBARES Nettoeinkommen das was auf meiner Lohnabrechnung als Nettolohn angegeben wird, oder das was mir nach Abzug von Miete und in meinem Fall Unterhalt für den Monat bleibt ? Ich wurde nämlich auch nach Miete und weiteren Verpflichtungen (in meinem Fall Unterhalt) gefragt.


Vielleicht hat hier jemand eine Antwort darauf ? Vielen Dank schon mal.. :(

Verfasst: 14.12.2017, 16:54
von D-S-E
Hallo,

das ist nicht relevant.

Die Krankenkasse ist nicht berechtigt, im Falle eines Schwangerschaftsabbruches Nachweise für die Einkünfte zu verlangen, die du auf dem Fragebogen angibst. Insofern kannst du es ja passend machen.

Im Übrigen trägt die Kosten eines Schwangerschaftsabbruches das Land (das heißt, die Kasse holt sich die Kosten wieder). Insofern musst du nicht bei der Kasse versichert sein, bei der du den Antrag stellst.

Viele Grüße
D-S-E

Verfasst: 14.12.2017, 21:11
von broemmel
Falsch. Seit kurzem ist die Kasse zuständig bei der die Mitgliedschaft geführt wird.

Nur wenn keine GKV da ist kann eine Kasse ausgesucht werden

Verfasst: 14.12.2017, 21:33
von D-S-E
Okay, habs grad auch gefunden. Danke für die Korrektur.

Verfasst: 14.12.2017, 22:32
von Kueken
Danke für die Antworten, aber ich fürchte ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich war bei meiner zuständigen KK, was ich aber wissen möchte ist, was mit verfügbarem Netto Einkommen gemeint ist. Der Nettolohn auf der Lohnabrechnung oder das auf meinem Konto wenn Miete und Unterhalt auch abgegangen sind, also das was ich dann zum leben habe ?

Verfasst: 14.12.2017, 22:34
von broemmel
Du gibst den Nettolohn an.
Dann gibst Du auf dem Fragebogen die Höhe der Miete an.

Und das verfügbares Vermögen