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belastungsgrenze zuzahlung

Verfasst: 01.01.2018, 20:48
von Miep
guten tag,

ich bin als em-rentnerin versichert. ausserdem bekomme ich leistungen nach dem oeg i.v. mit dem bvg. welches einkommen wird für die berechnung der belastungsgrenze bei der zuzahlung herangezogen? nur meine em-rente oder auch die bvg-leistungen (grundrente,ausgleichsrente, bsa).die bvg-leistungen werden nicht versteuert. bekomme ansonsten noch kindergeld für meinen sohn und bin alleinerziehend.

danke.

Verfasst: 01.01.2018, 21:08
von Czauderna
Hallo,
Leistungen nach dem BVG werden nicht angerechnet - dazu gibt es ein entsprechendes Rundschreiben des GK-Spittenverbandes - den Link kann ich gerne ( aber erst morgen) hier einstellen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 02.01.2018, 15:05
von Miep
Das wäre super.

Ich finde nämlich, dass alles ausser der Grundrente als Einkommen gilt...

Verfasst: 02.01.2018, 15:18
von Czauderna
Hallo,
hier das entsprechende Rundschreiben - https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... rhalt.pdf. - dort Seite 11
Gruss
Czauderna