Wahltarife und Leistungsbezug nach dem SGB II

Welche Angebote gibt es und worin unterscheiden sie die einzelnen Krankenkassen?

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roemer70
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Beitrag von roemer70 » 14.05.2013, 20:04

Poet hat geschrieben:Bitte informiere Dich diesmal (bei der nächsten Kasse) ganz genau über die sichere Auszahlungshöhe und Dein Risiko.
Wahltarife und "sicher"? Bei der geplanten Gesetzesänderung sind die in meinen Augen bald größtenteils nicht mehr existent.
(siehe hier ganz unten: krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1368554521&news=328783728&suche=wahltarif )

Poet
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Beitrag von Poet » 14.05.2013, 20:28

@roemer: Nun ja, die meisten Kassen habe ja die Auszahlungshöhen schon runter oder die SB hoch gesetzt. Den wirklich finanziell attraktiven und risikolosen BRZ oder Wahltarif gibt es nicht (mehr).

Sara
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Beitrag von Sara » 15.05.2013, 16:42

@Sara: Ein normales Einschreiben hätte ganz sicher gereicht.
Ja, aber das hätte mich 2,18 Euro bei einem Einwurfeinschreiben gekostet. Wenn ich also sowieso in die Stadt muss, um ein Einschreiben abzuschicken, dann kann ich auch noch die paar Meter mehr zur Filiale laufen und das Geld sparen.
Zu Deiner hypothetischen Frage: Die ist insofern schon hypothetisch weil Du bedenken musst, dass Du um einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen und eine Beitragsrückzahlung zu erhalten, Dich ja selbst gegen Beitrag bei der jew. Kasse versichern musst. Das kostet Dich minimal 150€ KV/PV pro Monat. Wie kommst Du denn auf 40%?
Ja, ich weiß, dass ich mich dann selbst versichern müsste. Das Jobcenter würde mir aber unter Umständen die ganzen rund 230 Euro wieder erstatten und insofern würde der Beitrag ja auch zu 100% von Dritten übernommen.

Auf die 40% komme ich folgendermaßen:

Bedarf inklusive Unterkunftskosten: etwa 400 Euro (etwas weniger, aber das rechnet sich leichter)

Bei einem Gewinn von 600 Euro hätte ich 100 Euro Grundfreibetrag und weitere 100 Euro "normalen" Freibetrag auf Erwerbseinkommen.

Dann Verhältnisgleichung: Wenn 600 Euro 100% sind, dann sind 230 Euro 38,33%.
Bei Deinem Rechenmodell müsste der Beitragszuschuss über die ARGE ja 100% sein, selbst bei 80% liegt doch Dein Eigenanteil über dem was Du in einem vernünftigen Wahltarif raus bekommen würdest.
Es würde vielleicht beim Jobcenter etwas auffallen, wenn der Gewinn ziemlich genau dem Bedarf entspricht, aber die Möglichkeit bestünde halt. Kriegt die Kasse das irgendwie mit, ob das Jobcenter nun eben 100% bezahlt oder weniger?
Bitte informiere Dich diesmal (bei der nächsten Kasse) ganz genau über die sichere Auszahlungshöhe und Dein Risiko.
Naja, informieren...

Die Bedingungen bekommt man ja erst mitgeteilt, nachdem man den Vertrag abgeschlossen hat. Im Prospekt wurde ja einfach nur schön behauptet, dass das Risiko in Tarifklasse 1 mit maximal 80 Euro ja so überschaubar sei und dass selbst in höheren Tarifklassen nur maximal 100 Euro Risiko sind. Glaube nicht, dass das bei anderen Kassen anders ist.


Im Grunde bräuchte ich eigentlich auch keine Prämienzahlung. Genau genommen wäre mir eine Kasse am liebsten, die zum Beispiel 6.000 Euro Selbstbehalt jährlich hat, dafür aber "nur" 130 Euro Beitrag statt 230 Euro verlangt. Mit den 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr könnte man sich alle fünf Jahre den vollen Selbstbehalt leisten.

Die 100 Euro weniger müssten natürlich dann auch für alle gelten, die den realen Prozentsatz an Beitrag zahlen. Solche Menschen soll es ja auch geben.

Poet
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Beitrag von Poet » 15.05.2013, 21:42

Sara hat geschrieben:Im Grunde bräuchte ich eigentlich auch keine Prämienzahlung. Genau genommen wäre mir eine Kasse am liebsten, die zum Beispiel 6.000 Euro Selbstbehalt jährlich hat, dafür aber "nur" 130 Euro Beitrag statt 230 Euro verlangt. Mit den 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr könnte man sich alle fünf Jahre den vollen Selbstbehalt leisten.

Die 100 Euro weniger müssten natürlich dann auch für alle gelten, die den realen Prozentsatz an Beitrag zahlen. Solche Menschen soll es ja auch geben.
@Sara: Eine typische Milchmädchenrechnung, denn dann dürftest Du in den 5 Jahren keinen Arztbesuch, kein Medikament, kein Krankenhaus usw. usw. usw. brauchen. Wenn Du z.B. ungewollt schwanger wirst = 3.500€ eigene Kosten nur für die Entbindung. Dasselbe Prinzip wie bei Deiner gewählten komischen Wahltarif-Kombination... :D

Die Kasse bekommt den Zuschuss vom Sozialamt mit, wenn Du ihn bei der Beitragseinstufung mit angibst. An Deinen Beiträgen ändert das nichts und Du hättest als Selbstzahler auch wieder Anspruch auf die meisten Wahltarife (die jedoch zusätzlich manchmal noch Einkommensgrenzen beinhalten).

Die Informationen zu den Wahltarifen Deiner nächsten Kasse holst Du am besten über die Satzung.

Sara
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Beitrag von Sara » 16.05.2013, 09:34

@Sara: Eine typische Milchmädchenrechnung, denn dann dürftest Du in den 5 Jahren keinen Arztbesuch, kein Medikament, kein Krankenhaus usw. usw. usw. brauchen. Wenn Du z.B. ungewollt schwanger wirst = 3.500€ eigene Kosten nur für die Entbindung.
Und nun geh aber mal davon aus, dass diese 100 Euro Ersparnis einem Unternehmer zum Beispiel mindestens 200 Euro mehr Gewinn ermöglichen.

Sei es auch nur deshalb, weil er sich endlich mehr auf seine Arbeit konzentrieren kann statt sich Sorgen um seine Wohnung oder seinen knurrenden Magen zu machen.

Dann hat man die 6.000 Euro schon nach 20 Monaten...

Schwangerschaft würde ich persönlich übrigens abbrechen lassen und das kostet sicher weniger.
Die Kasse bekommt den Zuschuss vom Sozialamt mit, wenn Du ihn bei der Beitragseinstufung mit angibst. An Deinen Beiträgen ändert das nichts und Du hättest als Selbstzahler auch wieder Anspruch auf die meisten Wahltarife (die jedoch zusätzlich manchmal noch Einkommensgrenzen beinhalten).
Selbständige werden so hoch eingestuft, dass sie auch mit 2.000 Euro Jahreseinkommen problemlos wenigstens in den untersten Tarif ab zum Beispiel 10.000 Euro kommen. Und wenn man mal einen Monat auf Zuschuss verzichtet, dann bräuchte man den wahrscheinlich bei der Einkommensabfrage auch nicht angeben, oder? Und dann würde die Kasse den Betrag also nie erfahren.
Die Informationen zu den Wahltarifen Deiner nächsten Kasse holst Du am besten über die Satzung.
Wäre bei der neuen Kasse kein Thema mehr. Die relevanten Wahltarife setzen dort einige Arztbesuche (Vorsorgeuntersuchungen) voraus und entfallen damit.

Poet
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Beitrag von Poet » 16.05.2013, 12:37

Sara hat geschrieben:Und nun geh aber mal davon aus, dass diese 100 Euro Ersparnis einem Unternehmer zum Beispiel mindestens 200 Euro mehr Gewinn ermöglichen. Sei es auch nur deshalb, weil er sich endlich mehr auf seine Arbeit konzentrieren kann statt sich Sorgen um seine Wohnung oder seinen knurrenden Magen zu machen.
@Sara: Die Sorgen wegen 100€-Beitrag im Monat weniger würden Sorgen weichen, wenn der SEL doch krank ist und nach Deinem Rechenmodell 6000€ p.a. aus eigener Tasche (Arztbesuche, Krankenhaus) finanzieren soll.

Und das alles nur um eine jährliche Rückzahlung aus einem Wahltarif von vielleicht 200€ zu erhalten... :shock:

Für das Kasse wäre das schön, das Risiko liegt voll und ausschließlich auf Versichertenseite. Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds - ev. Beitragsrückzahlung an den Versicherten = Gewinn für die Kasse rd. 2000€. Bei Leistungsinanspruchnahme noch mehr. Yeaaaaaaah!

Sorry, das war Ironie.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.05.2013, 07:59

Beitragserstattung, koste es was es wolle :)

Hauptsache man bekommt etwas. Auch wenn man dafür ein mehrfaches bezahlen müsste

Keine gute Rechnung aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Da wäre vielleicht Lotto spielen effektiver.

Sara
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Beitrag von Sara » 17.05.2013, 11:41

Und das alles nur um eine jährliche Rückzahlung aus einem Wahltarif von vielleicht 200€ zu erhalten... Shocked
Ich fürchte, dass ich mich da etwas missverständlich ausgedrückt habe.

Die 6.000 Euro Selbstbehalt sollte man wählen können und dann zum Beispiel gleich sofort ganze 100 Euro pro Monat weniger Beitrag zahlen müssen.

Also gehen wir mal großzügig davon aus, dass ein Selbständiger 800 Euro Gewinn pro Monat erwirtschaftet und keinerlei Rücklagen besitzt. Er wird als bedürftig eingestuft und zahlt 230 Euro Beitrag. Es bleiben ihm 570 Euro für Miete, Lebensunterhalt, Rechnungen...

Jetzt sollte er wählen dürfen, ob er vielleicht 6.000 Euro Selbstbehalt pro Jahr riskieren möchte und dafür dann aber ganze 670 Euro zum Leben behalten darf.
@Sara: Die Sorgen wegen 100€-Beitrag im Monat weniger würden Sorgen weichen, wenn der SEL doch krank ist und nach Deinem Rechenmodell 6000€ p.a. aus eigener Tasche (Arztbesuche, Krankenhaus) finanzieren soll.
Darum sollte jeder selbst wählen können. Und bitte dabei nicht vergessen: Selbständige müssen nicht zum Arzt wenn sie krank sind. Es gibt keinen Arbeitgeber, dem man irgendwelche Bescheinigungen vorlegen muss. Und ja, natürlich kann man Krebs bekommen, aber dann könnte man sich immer noch verschulden. Warum sollte man sich schon vorher wegen der Beiträge verschulden müssen, wenn man vielleicht eben gerade nicht krank wird?

Ich rede hier auch nicht von Selbständigen, die nur mehr Geld für Luxus haben wollen. Aber ein solcher von mir vorgeschlagener Tarif kann existenzsichernd sein. Von 570 Euro können wahrscheinlich die wenigsten überleben, von 670 Euro schon. Nur um mal bei meinem Beispiel zu bleiben.
Für das Kasse wäre das schön, das Risiko liegt voll und ausschließlich auf Versichertenseite. Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds - ev. Beitragsrückzahlung an den Versicherten = Gewinn für die Kasse rd. 2000€. Bei Leistungsinanspruchnahme noch mehr. Yeaaaaaaah!
Ich betone noch einmal: Es soll keine Prämienrückzahlung geben, sondern der Versicherte sollte bei einem Selbstbehalt von 6.000 Euro jährlich sofort eine monatliche Ersparnis von 100 Euro bei den Versicherungsbeiträgen haben.
Beitragserstattung, koste es was es wolle Smile

Hauptsache man bekommt etwas. Auch wenn man dafür ein mehrfaches bezahlen müsste

Keine gute Rechnung aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Da wäre vielleicht Lotto spielen effektiver.
Keine Erstattung, sondern geringere Beiträge! Und nur mal so als Hinweis: Bedürftige Selbständige könnten sich sowieso keinen Arztbesuch leisten. Wenn man keine 6.000 Euro Selbstbehalt hat, dann muss man aber trotzdem mehr als 300 Euro wegen der 2%-Grenze zahlen und die kann sich auch niemand leisten, wenn nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge wie in meinem Beispiel noch ganze 570 Euro zum Leben verblieben.

Außerdem ist es doch so: Wenn man nicht gerade Krebs bekommt, dann werden die allerersten Arztkosten eigentlich erst ab 60 oder 70 Jahren fällig. Nehmen wir einen 20-jährigen Selbständigen und gehen davon aus, dass er auch für immer in diesem Selbstbehalttarif bleiben müsste, damit es fairer ist.

Dann sind das in 40 Jahren ganze 48.000 Euro Ersparnis. Wenn man dadurch mehr Gewinn erwirtschaften und das Unternehmen ausbauen konnte, könnte die Ersparnis auch ein Vielfaches davon betragen. Und damit ich nicht nur auf Selbständige eingehe: Auch Arbeitnehmer könnten nach 40 Jahren durchaus weit mehr als diese 48.000 Euro haben, wenn sie die vernünftig anlegen. Einziger Nachteil wäre: Selbständige dürfen die 100 Euro monatlich nicht für Notfälle zur Seite packen, weil dann der Krankenversicherungsbeitrag trotzdem wieder von 130 Euro auf 250 Euro ansteigen würde

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.05.2013, 13:13

Na dann....

Ab in die PKV. Da gibt es genau das geschilderte Modell.
Ich versichere meinen Leistungsumfang und vereinbare einen von mir gewünschten Selbstbehalt, dafür reduziert sich der Beitrag.

Poet
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Beitrag von Poet » 17.05.2013, 13:19

Sara hat geschrieben:Und bitte dabei nicht vergessen: Selbständige müssen nicht zum Arzt wenn sie krank sind. Es gibt keinen Arbeitgeber, dem man irgendwelche Bescheinigungen vorlegen muss. Und ja, natürlich kann man Krebs bekommen, aber dann könnte man sich immer noch verschulden.

Dann sind das in 40 Jahren ganze 48.000 Euro Ersparnis. Wenn man dadurch mehr Gewinn erwirtschaften und das Unternehmen ausbauen konnte, könnte die Ersparnis auch ein Vielfaches davon betragen. Und damit ich nicht nur auf Selbständige eingehe: Auch Arbeitnehmer könnten nach 40 Jahren durchaus weit mehr als diese 48.000 Euro haben, wenn sie die vernünftig anlegen. Einziger Nachteil wäre: Selbständige dürfen die 100 Euro monatlich nicht für Notfälle zur Seite packen, weil dann der Krankenversicherungsbeitrag trotzdem wieder von 130 Euro auf 250 Euro ansteigen würde
@Sara: Es gibt Aussagen und "Schön-Rechenmodelle" die verschlagen sogar mir die Sprache... :D

Nichts für ungut, Sara...lass uns unseren Thread damit beenden.

Alles Gute!

Sara
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Beitrag von Sara » 17.05.2013, 14:27

Na dann....

Ab in die PKV. Da gibt es genau das geschilderte Modell.
Ich versichere meinen Leistungsumfang und vereinbare einen von mir gewünschten Selbstbehalt, dafür reduziert sich der Beitrag.
Ja, aber da ist dann das Problem, dass ich vorher zum Arzt müsste. Habe gehört, dass man bei PKV Fragen nach dem Gesundheitszustand beantworten muss. Kostet etliche Stunden Zeit und am Ende lande ich dann auch in der PKV bei 230 Euro Beitrag...
@Sara: Es gibt Aussagen und "Schön-Rechenmodelle" die verschlagen sogar mir die Sprache... Very Happy

Nichts für ungut, Sara...lass uns unseren Thread damit beenden.
Vielleicht würden das einige anders sehen, wenn sie sich selbst wegen der hohen Beiträge verschulden oder Angst um ihre Wohnung haben müssten. Dann könnte vielleicht eher verstanden werden, dass Selbständige eben lieber ein geringes Risiko des Selbstbehaltes in Kauf nehmen und dafür lieber mehr in ihr Unternehmen investieren würden. Aber okay, lassen wir das.

Bleibe ich wegen der Beiträge eben so lange wie möglich in ALG II und beantrage dann diesen Zuschuss. Ist nervig, aber bevor ich irgendwann auf der Straße stehe...



Zurück zum Thema:

Habe jetzt meine Kündigungsbestätigung erhalten. Wahltarif Beitragsrückgewähr endet zum 31.05.2013.

Aber Selbstbehalt mit 230 Euro Risiko ohne Gegenleistung endet erst zum 31.05.2014!!!

Und das trotz Sonderkündigungsrecht bei Leistungsbezug???

Muss ich wirklich noch ein ganzes Jahr in meiner Krankenkasse bleiben und auch ein ganzes Jahr dieses erhöhte Risiko tragen?

Poet
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Beitrag von Poet » 17.05.2013, 20:41

Sara hat geschrieben:Vielleicht würden das einige anders sehen, wenn sie sich selbst wegen der hohen Beiträge verschulden oder Angst um ihre Wohnung haben müssten. Dann könnte vielleicht eher verstanden werden, dass Selbständige eben lieber ein geringes Risiko des Selbstbehaltes in Kauf nehmen und dafür lieber mehr in ihr Unternehmen investieren würden. Aber okay, lassen wir das.
@Sara: Das ist in einem KV-Forum so eine Sache. Die meisten haben tagtäglich mit Leuten zu tun, die sogar ein paar € mehr drauflegen würden um einen KV-Schutz zu erhalten oder in die Gesetzliche zurückzukommen. Natürlich meistens dann wenn diejenigen Leistungen gebraucht haben oder wegen bevorstehender Leistungsinanspruchnahme vor ganz großen Problemen stehen.

Wegen der Bindefrist frage am besten mal bei der Kasse nach warum die abweichen.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 17.05.2013, 21:41

Blinddarmentzündungen, Frakturen, Rupturen, Bandscheibenvorfälle, div. andere Folgen von Unfällen...
Das sind Dinge, die in meinem Bekanntenkreis bei Personen unter 35 Jahren eingetreten sind, Sara. Wer meint, man werde, wenn überhaupt, nur im Alter krank und möchte seine Beiträge dementsprechend gestalten, wird sich schneller umgucken, als einem lieb ist.
Bei den Einsparmöglichkeiten sollte die eigene Gesundheit bzw. deren Absicherung nicht an erster Stelle stehen.

Sara
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Beitrag von Sara » 18.05.2013, 11:03

Bei den Einsparmöglichkeiten sollte die eigene Gesundheit bzw. deren Absicherung nicht an erster Stelle stehen.
Was denn dann? Es gibt: Essen und Trinken, Wohnung, Krankenversicherung.

Natürlich könnte man beim Essen Abstriche machen. Vermutlich kann man sich jahrelang ohne gesundheitliche Einschränkungen von kostenlosem Regenwasser und dem kostengünstigsten Brot ernähren.

Aber wie will man zum Beispiel bei einer Wohnung sparen?
Ohne Wohnung wären die Mitarbeiter der KV bei der Anmeldung auch überfordert, denn meine Kasse wollte eine Adresse von mir haben.

Und selbst wenn man auf alles verzichtet und jeden Cent für die Versicherung zusammenkratzt: Immer zu Beginn eines neuen Jahres werden die Beiträge wieder erhöht und man muss auf noch mehr verzichten. Irgendwann geht das einfach nicht mehr.

Man kann dann nur noch an den Grundrechten sparen, sich im Jobcenter anmelden und dort wie der letzte Dreck behandeln lassen. Als Mensch dritter Klasse (falls Leistungsempfänger noch zu den Menschen zählen) ist man immerhin wenigstens krankenversichert.
Blinddarmentzündungen, Frakturen, Rupturen, Bandscheibenvorfälle, div. andere Folgen von Unfällen...
Möchte mal wissen, wie man mit Blinddarmentzündung oder einem gebrochenen Bein noch kilometerweit zum Arzt laufen soll. Denn Telefonzellen zum Rufen eines Krankenwagens kann man doch mittlerweile vergessen.
@Sara: Das ist in einem KV-Forum so eine Sache. Die meisten haben tagtäglich mit Leuten zu tun, die sogar ein paar € mehr drauflegen würden um einen KV-Schutz zu erhalten oder in die Gesetzliche zurückzukommen.
Wären diese Personen aber zum Beispiel auch gewillt, dauerhaft jeden Monat wegen des Beitrages immer höhere Schulden aufzubauen? Wo ist dann der Unterschied zwischen Schulden wegen der Versicherungsbeiträge oder Schulden wegen einer OP? Verschuldet ist man doch in beiden Fällen.
Natürlich meistens dann wenn diejenigen Leistungen gebraucht haben oder wegen bevorstehender Leistungsinanspruchnahme vor ganz großen Problemen stehen.
Es soll aber Menschen geben, für die auch der Verlust ihrer Wohnung oder sogar ihres Hauses wegen der Versicherungsbeiträge ein ganz großes Problem ist.
Vielleicht bin ich auch einfach etwas zu behütet aufgewachsen, aber im Moment kann ich mir kein größeres Problem vorstellen, als auf der Straße leben und hungern zu müssen.
Aber okay, ich respektiere deine Meinung, dass das nur kleine Probleme sind.


Wegen der Bindefrist frage am besten mal bei der Kasse nach warum die abweichen.
Naja, direkt abweichen tun die ja nicht. Da sind genau die drei Jahre um. Man verweigert mir nur die vorzeitige Kündigung während des Leistungsbezuges.

Habe gestern bereits eine Mail geschrieben.

Jetzt muss ich auf Antwort warten und demnächst eventuell noch einmal ein Kündigungsschreiben einwerfen.

Wieder mindestens ein Monat mehr, den ich in diesem Selbstbehalttarif bleiben muss.

Oder zählt meine Kündigung des Tarifes auch schon zum 31.05.2013, wenn man mir erst nächsten Monat eine Antwort gibt und vielleicht irgendwelche Unterlagen verlangt? Eigentlich liegt der Nachweis aber schon vor, dass ich Leistungen beziehe, denn das Jobcenter überweist meine Beiträge direkt an die Kasse.

Poet
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Beitrag von Poet » 19.05.2013, 08:42

Sara hat geschrieben:Wären diese Personen aber zum Beispiel auch gewillt, dauerhaft jeden Monat wegen des Beitrages immer höhere Schulden aufzubauen? Wo ist dann der Unterschied zwischen Schulden wegen der Versicherungsbeiträge oder Schulden wegen einer OP? Verschuldet ist man doch in beiden Fällen.
@Sara: Die Frage steht ja bei den Betreffenden nicht, die stehen schlag auf Fall vor einigen tausend € Schulden.

Den Rest lasse uns mal nicht weiter diskutieren, mir ist da etwas zu viel schwarz/weiß dabei...:-)

Wegen den Bindefristen warte einfach ab was die Kasse schreibt, ev. haben die sich nur versehen. Beide Tarife haben ja die selbe Sonderkündigungsfrist...

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