Wahltarife und Leistungsbezug nach dem SGB II

Welche Angebote gibt es und worin unterscheiden sie die einzelnen Krankenkassen?

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Sara
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Beitrag von Sara » 28.04.2013, 11:01

Dieser Passus sollte auf jedem der Antragsblätter als akzeptiert vermerkt sein, wenn nicht, kann gegen den Vertragsschluss rechtlich vorgegangen werden. Ohne Anwalt allerdings nahezu unmöglich.
Dieser Passus ist auch drin. Aber eben "kann in besonderen Härtefällen"

Man hat mich aber nicht darüber aufgeklärt, dass während dieser Härtefälle das Risiko beim Selbstbehalt von 80 Euro auf 230 Euro steigt, wenn ich nicht kündige. Und darum geht es mir.

Hätte mich die Kasse nicht beraten und mir das mitteilen müssen?

In diesem Prospekt zum Selbstbehalt steht definitiv und ohne Sternchen für sogenannte Härtefälle, dass das maximale Risiko in meiner Tarifklasse 80 Euro beträgt. Nicht 100 Euro, nicht 230 Euro, sondern 80 Euro.

Darf man wirklich 16 Monate mit dieser Mitteilung warten?

Immerhin war dieser Härtefall denen bekannt. Und es steht eben nicht drin, dass der Tarif gekündigt werden muss.


Es ist doch jetzt so:

Die Kasse hat mich absichtlich nicht darüber informiert, dass keine Prämienzahlung zu erwarten ist.

Man hoffte, dass ich bei eventueller Krankheit bis zu 230 Euro selber trage und wusste genau, dass ich diesen Betrag dann komplett aus eigener Tasche zahlen müsste.

Obwohl, und das steht nun einmal in dem Werbeprospekt, das Risiko maximal 80 Euro beträgt.


Mal zum Vergleich: Ein Onlinehändler wirbt groß mit kostenlosem Versand und in den AGB steht dann drin, dass alle Bezieher von ALG II aber 150 Euro Versandkosten bezahlen müssen.

So ist das hier auch. Im Prospekt wird damit geworben, dass bei Selbstbehalt nie mehr als 80 Euro fällig werden, da es ja die Prämie von 150 Euro gibt. In den Tarifbestimmungen steht dann aber versteckt drin, dass für Leistungsbezieher statt der 80 Euro aber bis zu 230 Euro fällig werden können.

Sara
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Beitrag von Sara » 28.04.2013, 11:34

CiceroOWL hat geschrieben:
2. Definitionen "Schwere Sehbeeinträchtigung"

Für den Leistungsanspruch auf Sehhilfen bei Erwachsenen ist Voraussetzung, dass eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 der von der WHO empfohlenen Klassifikation vorliegt. Nach dem Kodierungsschlüssel gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme, 10. Revision (ICD-10), betrifft dies Versicherte, die unter

Blindheit beider Augen (Diagnoseschlüssel H54.0),
Blindheit eines Auges und Sehschwäche des anderen Auges (Diagnoseschlüssel H54.1) oder
Sehschwäche beider Augen (Diagnoseschlüssel H54.2)

leiden.

Eine schwere Sehbeeinträchtigung, die zu einer Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen führen kann, liegt somit nur vor, wenn die Sehschärfe (Visus) auf jedem Auge bei bestmöglicher Korrektur trotz Verwendung von Sehhilfen jeglicher Art maximal 0,3 beträgt. Besteht bei bestmöglicher Korrektur auf einem Auge eine Sehleistung von kleiner oder gleich 0,3 (30 %), auf dem anderen Auge bei bestmöglicher Korrektur eine Sehleistung von größer als 0,3 (30 %), besteht kein Leistungsanspruch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine eingeschränkte Sehfähigkeit von bis zu 0,3 auf einem Auge allein reicht somit für einen Leistungsanspruch nicht aus.
Also wegen der Sehstärke usw kann ich leider nichts sagen, käme jetzt drauf an wie die Kasse das sieht mit der schweren Sehbeiträchtigung sieht. Da bin ich leider kein Experte.
Naja, in diesem Text steht ja, dass die Kassen nur was zahlen würden, wenn trotz Verwendung von Sehhilfen noch immer eine Sehbeeinträchtigung vorläge.

Liegt ja dann nicht. Nur wenn ich mir eben keine Brille leisten kann, weil die erwartete Prämienzahlung ausbleibt und ich deshalb im schlimmsten Fall ohne Sehhilfe wäre, dann kann ich im Endeffekt auch nur noch sehr schlecht sehen.

Bedeutet also, dass ich in diesem Fall dann aber trotzdem keinerlei finanzielle Unterstützung seitens der Kasse zu erwarten hätte.

Und wenn ich ganz ehrlich bin: Überlebenswichtig ist eine Brille für mich (noch) nicht. Im Straßenverkehr gibt es glücklicherweise nur wenige Elektroautos und man kann noch hören, ob Autos kommen oder ob die Straße frei ist. Bei Schreibprogrammen am PC kann ich die Schriftgröße so hoch stellen, dass ich sie auch ohne Brille lesen könnte und sogar die Internetseiten könnte man ja vergrößern. Müsste ich nur mehr scrollen. Also könnte ich sogar meiner Arbeit weiter nachgehen. Notfalls könnte ich den PC ja auch sehr nah vor mein Gesicht stellen.

Ja, je mehr ich darüber nachdenke... bevor ich am Ende noch irgendwelche falschen Angaben mache bei einer Brillenbestellung, wäre es vielleicht doch besser, wenn ich es ohne versuchen würde.



Also kündige ich jetzt beide Wahltarife zum 01.05.2013 und verzichte auf eine neue Brille. Nehme das jetzt mal als Wink des Schicksals, denn seit März 2011 wollte ich mir von der zweiten Prämienzahlung eine Brille kaufen. Wenn es diese Zahlung jetzt nicht gibt, dann soll es wahrscheinlich auch einfach nicht sein. Als es noch keine Brillen gab, haben die Menschen auch überlebt.

Okay, dann noch einmal danke für die Antworten.

Wenn die Kasse wirklich richtig gehandelt hat, dann muss ich eben auf die Brille verzichten. Führerschein habe ich nicht, sodass es da keine Probleme geben könnte, falls meine Brille den Geist aufgibt und sonst...

Vielleicht gönnt sich auch meine Schwester demnächst eine neue Brille und sie hat mir angeboten, dass ich dann ihre haben könnte. Da sind beide Augen -4,5 und das kommt ja fast hin.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.04.2013, 11:54

du bist beruflich selbständig tätig?

amerin

Beitrag von amerin » 28.04.2013, 12:04

Gute Frage!
Sara hat geschrieben:Das Jobcenter zahlt für mich immerhin etwa 30% Beitrag und auch nach dem Rausfall aus ALG II wird mein Beitrag weiterhin etwa 30% betragen.
Sara hat geschrieben:Also könnte ich sogar meiner Arbeit weiter nachgehen.

Sara
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Beitrag von Sara » 29.04.2013, 12:15

du bist beruflich selbständig tätig?
Ja, bin ich.

Allerdings müsste das Jobcenter für mich auch fast 30% Beitrag zahlen, wenn ich gar nichts täte.

Regelsatz 384 Euro, anerkannte KdU (mit dem Anteil, der jetzt wegen Erwerbstätigkeit abgezogen und zu den Betriebsausgaben genommen wird) 33,68 Euro.

Insgesamt 417,68 Euro.

Bei 160 Euro Beitrag käme ich also auch ohne selbständige Tätigkeit noch auf 27,70% Beitrag vom Jobcenter.



Dürfte aber für das eigentliche Problem auch nicht relevant sein, ob ich selbständig tätig bin oder nicht. Meines Wissens nach würde eine Brille (auch wenn ich sie für meine Arbeit bräuchte) leider nicht zu den Betriebsausgaben zählen. Und momentan brächte mir das auch schon deswegen nichts, da meine Einnahmen gerade mal die Ausgaben decken.



Aber jetzt mal einfach noch einmal unabhängig davon, ob das angerechnet wird oder nicht, ob die Kasse den Betrag nun mir oder dem Jobcenter vorenthält.

Ist das generell rechtens, dass eben damit geworben wird:
Einfach und transparent: Der ausgezahlte Bonus verringert sich nur, wenn im Laufe des Jahres Rezepte fällig werden oder Sie ins Krankenhaus müssen.
und
Geringes Risiko: Ihr eigenes finanzielles Risiko beträgt je nach Tarifklasse nur 80 bis 100 Euro pro Jahr.

Gut, die Mitarbeiter der Krankenkasse wussten, dass ich wahrscheinlich keine Leistungen in Anspruch nehmen werde und ich das Risiko der 230 Euro nicht habe. Immerhin dürften die seltenen Arztbesuche bei denen im System vermerkt sein. Der letzte war 2007.

Es hätte aber theoretisch passieren können, dass ich vielleicht im Jahr 2012 zum Arzt gemusst hätte. Also lag mein Risiko nun einmal über den 80 Euro. Und darum geht es mir.

Hätte man wirklich 16 Monate warten dürfen, bevor man mich wenigstens darüber informiert, dass mein Risiko von 80 Euro auf 230 Euro gestiegen ist?

Es war dort schon im Dezember 2011 bekannt, dass ich mindestens noch im Januar 2012 im Bezug sein würde. Man hat sich sogar meine Leistungsbescheide kopiert!!!

Und ich betone noch einmal: Es stand nirgends, dass sich das Risiko der 80 Euro bei einem Leistungsbezug auf 230 Euro erhöht. Kein einziges Sternchen, kein Hinweis bei Abschluss des Tarifes.


Aus diesem Grund werde ich auf jeden Fall die Kasse wechseln. Erst mir die ersten zwei Monate Wahltarife vorenthalten und jetzt das...

Also, ich kündige meine Wahtarife zum 01.05.2013.

Zu welchem Datum kann ich die Kasse wechseln? Kann ich wegen dieser sehr verspäteten Meldung und der falschen Versprechungen irgendein Sonderkündigungsrecht geltend machen?

Denn ob die Kasse jetzt recht hat oder nicht: Als Kunde hätte ich es einfach erwartet, dass man mich informiert. Und zwar nicht erst nach 16 Monaten, sondern sofort, nachdem man weiß, dass sich für mich als Kunde der Selbstbehalt fast verdreifachen wird!

Das ist es, was mich sogar fast noch mehr ärgert als diese ausbleibende Prämienzahlung.

Dass man es eben nicht mal für nötig befindet, mal auch nur den kleinsten Hinweis zu geben. Nein, da bekomme ich sogar im Jahr 2013 noch einen Brief wegen einer eventuellen Einstufung in eine andere Tarifklasse und noch nicht einmal da konnte man einen kleinen Hinweis anbringen.

Weil die Sachbearbeiter dort ganz genau wussten, dass ich eigentlich nur noch wegen der Wahltarife und der zu erwartenden Prämie in dieser Kasse blieb.

amerin

Beitrag von amerin » 29.04.2013, 12:33

:shock: Wie bei jeder Versicherung, es gilt vorrangig, was in Versicherungsbedingungen bzw. Satzungen steht.
Wenn Du irgendeinen Verstoß geltend machen willst, wende Dich an das BVA oder wenn es schnell auch für Dich zum Erfolg führen soll an einen fachlich kompetenten Rechtsanwalt.

Sorry, aber mit immer mehr widersprüchlichen Aussagen, weiterhin fehlenden eindeutigen Angaben wie der Versicherungsart und damit verbundener Zahlungsweise, kannst Du hier wirklich keine eindeutige Antwort erwarten!

Ich bin raus! :roll: :twisted:

Sara
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Beitrag von Sara » 29.04.2013, 17:17

Sorry, aber mit immer mehr widersprüchlichen Aussagen, weiterhin fehlenden eindeutigen Angaben wie der Versicherungsart und damit verbundener Zahlungsweise, kannst Du hier wirklich keine eindeutige Antwort erwarten!
Tut mir Leid, falls ich mich irgendwie widersprüchlich ausgedrückt habe.

Also noch einmal etas kürzer und übersichtlicher:

Das Jobcenter zahlte meine Krankenversicherungsbeiträge im Jahr 2012.

Ich befand mich in Tarifklasse 1 beim Wahltarif Selbstbehalt und Beitragsrückgewähr in meiner Krankenkasse.

Es wurde damit geworben, dass beim Selbstbehalt in Tarifklasse 1 (230 Euro) ein maximales Risiko von 80 Euro besteht, da es eine Prämie von 150 Euro gibt.

Bezieher von Arbeitslosengeld II haben aber keinen Anspruch auf diese Prämie, wodurch das Risiko sich verdreifacht hat. Die Krankenkasse will also bei Leistungsbeziehern die Vorteile haben (Selbstbehalt des Kunden), verweigert aber die Nachteile (Prämienzahlung).

Darüber, dass sich der Selbstbehalt quasi verdreifacht hat, informierte man mich erst jetzt, also fast 16 Monate später. Ich befand (und befinde) mich also in Wahltarifen, die für mich keinerlei Vorteile, sondern nur Nachteile bedeuten.


Zur Versicherungsart kann ich nichts sagen. Theoretisch heißt es ja immer, dass das Jobcenter einen pflichtversichert. Andererseits wird eigentlich bei einer Pflichtversicherung der reale Prozentsatz genommen, was ja wiederum nicht zutreffend ist.

Also auf jeden Fall: 2012 war ich komplett übers Jobcenter versichert.

Wie bei jeder Versicherung, es gilt vorrangig, was in Versicherungsbedingungen bzw. Satzungen steht.
Wenn Du irgendeinen Verstoß geltend machen willst, wende Dich an das BVA oder wenn es schnell auch für Dich zum Erfolg führen soll an einen fachlich kompetenten Rechtsanwalt.
Das ist es ja eben. Ich weiß ja nicht, ob ein Verstoß vorliegt. Wäre die Krankenkasse ein normales Unternehmen, dann wäre es vermutlich nicht erlaubt, dass im Prospekt mit maximal 80 Euro geworben wird, das Risiko aber bei Leistungsbezug dreimal so hoch ist.

Für Krankenkassen gelten aber die normalen Gesetze nicht. Die dürfen ja scheinbar so wettbewerbswidrig werben.

Darum wollte ich mich ja lieber erst einmal hier informieren.

Wenn die Kasse, so wie es bis jetzt aussieht, doch im Recht ist, dann wäre Anwalt das Dümmste, was ich machen könnte. Statt der 150 Euro Prämie sitze ich dann nachher auf noch mehr Schulden als ich sowieso schon durch die KV-Beiträge gesammelt habe.

Poet
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Beitrag von Poet » 29.04.2013, 21:51

@Sara: Du brauchst garantiert auch keinen Anwalt. In den AGB's der Tarife, welche Du unterschrieben oder im Nachgang zugesandt bekommen hast, steht alles garantiert genauso drin mit den Anspruchsvorraussetzungen. Das wird nichts mit "wettbewerbswidrigem Verhalten." Für die Kassen gelten die Gesetze wie für alle anderen Unternehmen auch.

Die Wahltarife hatten doch zum Anfang einen Vorteil für Dich...dass Deine Beiträge danach von Dritten getragen wurden (und es dann ja nichts zurückzuerstatten gibt), dafür kann weder der Tarif etwas noch die Kasse.

Und: Deine Beiträge werden von anderen getragen. Ich kenne eine ganze Menge von Selbständigen, die fänden das richtig super und würden dafür sogar auf 150€ Beitragsrückzahlung verzichten...:-)

Wenn Deine Wahltarife beendet sind und keine Bindefrist mehr besteht, dann kannst Du Deine Kasse wechseln und zwar frühestens - wenn Deine Kündigung im Mai eingeht - zum 01.08.2013. Es müssen immer zwei volle Kalendermonate zwischen Kündigungseingang und Mitgliedschaftsbeginn bei der nächsten Kasse liegen.

Sara
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Beitrag von Sara » 30.04.2013, 08:14

@Sara: Du brauchst garantiert auch keinen Anwalt. In den AGB's der Tarife, welche Du unterschrieben oder im Nachgang zugesandt bekommen hast, steht alles garantiert genauso drin mit den Anspruchsvorraussetzungen. Das wird nichts mit "wettbewerbswidrigem Verhalten." Für die Kassen gelten die Gesetze wie für alle anderen Unternehmen auch.
Wieso ist das nicht wettbewerbswidrig?

Wäre das auch OK, wenn ich als Unternehmer mit kostenlosem Versand für alle werbe, dann aber in den AGB erkläre, dass das aber nur gilt, wenn die Person in meinem Ort wohnt?

Oder eben mal anders ausgedrückt:

Wäre das Verhalten der Kasse noch immer richtig, wenn ich die vollen 230 Euro Selbstbehalt ausgeschöpft hätte? Geworben wird nun einmal damit, dass das Risiko nur 80 Euro beträgt.

Das ist es, worüber ich eben stolpere.

Ich bin in einem Wahltarif mit 230 Euro Selbstbehalt, bei dem das angebliche Risiko nur 80 Euro beträgt. Mein Risiko (nicht die tatsächlichen Kosten) lag 2012 jetzt aber bei 230 Euro.
Und: Deine Beiträge werden von anderen getragen. Ich kenne eine ganze Menge von Selbständigen, die fänden das richtig super und würden dafür sogar auf 150€ Beitragsrückzahlung verzichten...Smile
Ja, das weiß ich natürlich. Und ich bin ja auch nur wieder zum Jobcenter gegangen und habe mich von denen versichern lassen, weil ich 2011 selbst ganze 98% Beitrag gezahlt und damit quasi nur für die Krankenkasse gearbeitet habe.

Aber eben weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass bedürftige Selbständige dreimal so viel Geld pro Monat brauchen wie andere bedürftige Menschen und darum die Mindestbeitragsbemessungsgrenze so hoch ist, habe ich mich nun einmal verschulden müssen und kann jetzt keinen einzigen Cent aus dem Regelsatz für eine neue Brille verwenden.
Wenn Deine Wahltarife beendet sind und keine Bindefrist mehr besteht, dann kannst Du Deine Kasse wechseln und zwar frühestens - wenn Deine Kündigung im Mai eingeht - zum 01.08.2013. Es müssen immer zwei volle Kalendermonate zwischen Kündigungseingang und Mitgliedschaftsbeginn bei der nächsten Kasse liegen.
Ja, das ist jetzt auch noch so ein blödes Problem. Per Mail wird die Kündigung der Wahltarife nicht akzeptiert, sodass ich nun noch mindestens im Mai 2013 das Selbstbehaltrisiko habe.

Also wenn ich mir zum Beispiel im Mai was brechen würde, dann hätte ich Selbstbehalt bis zu 95,83 Euro. Geworben wurde aber damit, dass das Risiko für fünf Monate bei 33,33 Euro liegt.

Unter der Einschränkung natürlich, dass ich so einen Bruch dann auch im Mai behandeln ließe und nicht bis Anfang Juni warten würde...


Ich möchte noch einmal betonen:

Ja, ich bin froh, dass ich nicht mehr 98% Beitrag habe und weiß das auch wirklich zu schätzen.

Ja, ich verstehe es in gewisser Weise auch, wenn Leistungsempfänger keinen Anspruch auf die Prämie haben.

Aber ich verstehe es nicht, wenn ein Leistungsempfänger, der sich in einem Wahltarif befindet, nicht darauf hingewiesen wird, dass eben jener Tarif für ihn mehr finanzielles Risiko bedeutet, als angegeben war.




Da das aber nun einmal alles so richtig zu sein scheint und man in Prospekten falsche Angaben machen darf, solange in den Tarifbestimmungen später dann richtige Angaben sind, werde ich mich eben um eine andere Lösung bemühen müssen.

Ich habe da Glück im Unglück. Meine Schwester hat durch meine Nachfrage überlegt, dass sie wirklich mal wieder zum Augenarzt gehen könnte, weil ihre Augen sich verschlechtert haben. Sie hat jetzt einen Termin in acht Monaten bekommen und würde mir dann ihre Brille überlassen und sich selbst eine neue kaufen.

Solange wird meine schon noch halten. Weiß zwar nicht, ob ihre Pupillendifferenz und dieses Cylinderzeugs gleich sind, aber wahrscheinlich ist eine falsch eingestellte Brille noch immer besser als gar keine.

Und falls meine Brille vor Ablauf dieser acht Monate den Geist aufgeben sollte, würde mir eine Freundin solange ihre alte Gleitsichtbrille borgen. Sie hat zwar nur -1,5 und -2,0, aber besser als nichts. Hoffe nur, dass man sich mit der Zeit an Gleitsicht gewöhnen kann.


So hatte das jetzt alles doch noch sein Gutes. Hätte ich hier nicht nachgefragt, wäre ich vermutlich nie auf die Idee gekommen, dass ich ja auch die alte Brille von jemand anderem nehmen könnte. Habe durch die erwartete Prämienzahlung immer nur von einer neuen Brille geträumt.

Poet
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Beitrag von Poet » 30.04.2013, 20:03

Sara hat geschrieben:Wieso ist das nicht wettbewerbswidrig?

Wäre das auch OK, wenn ich als Unternehmer mit kostenlosem Versand für alle werbe, dann aber in den AGB erkläre, dass das aber nur gilt, wenn die Person in meinem Ort wohnt?
@Sara: Ja, das wäre rechtlich okay, wenn Du die AGB's den Kunden zugänglich machst. Ist auch häufige Praxis (leider).

Bei den Wahltarifen gilt wirklich folgendes Motto: No risk - no fun.

Wenn Dir mal der Jahresbericht Deiner Kasse in die Hände fällt, dann wirst Du über folgende Position stolpern: Ausgaben Wahltarife - Einnahmen Wahltarife. Die Wahltarife sind alle so gestrickt, dass die Auszahlungen durch die Rückforderungen gedeckt werden. D.h. - ganz stark abstrahiert betrachtet - in dem Jahr wo Du eine Auszahlung bekommst, haben andere diese mit ihren Rückforderungen bezahlt. Das nächste Jahr dann ev. umgekehrt.

Deswegen bin ich ganz großer Freund, dass die Mitarbeiter hier wirklich saubere Aufklärungsarbeit leisten. Die Kombination Deiner beiden Tarife halte ich für - mit Verlaub gesagt - Schei... hoch 3.

Ich sehe noch eine andere Möglichkeit: Die IKK'n bieten zahlreiche Bonusprogramme mit bis zu 160€ Ausschüttung an (ohne Risiko). Vielleicht lässt sich damit Deine Brille etwas gegenfinanzieren.

Sara
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Beitrag von Sara » 01.05.2013, 12:28

@Sara: Ja, das wäre rechtlich okay, wenn Du die AGB's den Kunden zugänglich machst. Ist auch häufige Praxis (leider).
Dann frage ich mich aber, wozu dieses neue Button-Gesetz notwendig wurde. Der Kunde kann in den AGB nachlesen und außerdem wird er ja während des Zahlungsvorgangs noch einmal von PayPal oder einem anderen Zahlungsanbieter darüber informiert, dass jetzt Geld von seinem Konto abgezogen wird. Aber okay, ist ne andere Geschichte.
Bei den Wahltarifen gilt wirklich folgendes Motto: No risk - no fun.
Ja, nur dass es für Leistungsbezieher dieses "fun" nicht gibt. Da existiert nur Risiko, ohne die Chance auf auch nur den allerkleinsten Gewinn.

Also ich habe keinen Anspruch mehr auf ALG II, zahle meinen Beitrag (wenigstens anteilig) selber und das Risiko beträgt 80 Euro, also höchstens 1,11%. Der mögliche Gewinn beträgt bis zu 2,08%.

Ich bekomme nun aber ALG II, die Beiträge werden vom Amt übernommen und das Risiko beträgt nun 230 Euro, also bis zu 4,79%, der mögliche Gewinn liegt hier bei 0%.

(Beide Rechnungen ohne Berücksichtigung des KV/PV-Beitrages.
Zur Verfügung stehendes Jahreseinkommen innerhalb ALG II: mindestens 4.800 Euro und außerhalb von ALG II: mindestens 7.200 Euro)

Der einzige Vorteil bei mir ist: Im Gegensatz zu Arbeitnehmern muss ich nicht zum Arzt gehen, wenn es mir richtig dreckig geht. Es gibt ja keinen Arbeitgeber, der irgendeine Bescheinigung verlangt.
Wenn Dir mal der Jahresbericht Deiner Kasse in die Hände fällt, dann wirst Du über folgende Position stolpern: Ausgaben Wahltarife - Einnahmen Wahltarife. Die Wahltarife sind alle so gestrickt, dass die Auszahlungen durch die Rückforderungen gedeckt werden. D.h. - ganz stark abstrahiert betrachtet - in dem Jahr wo Du eine Auszahlung bekommst, haben andere diese mit ihren Rückforderungen bezahlt. Das nächste Jahr dann ev. umgekehrt.
Und darum versucht man dann auch ALG II Bezieher so lange wie möglich in Wahltarifen zu halten, die ihnen nichts bringen. Für die Kasse ist das finanziell richtig lohnend.

100 Leistungsempfänger, die den vollen Selbstbehalt zahlen mussten, finanzieren den Bonus für 153 Personen, die vollen Prämienanspruch haben.

Wohingegen 100 Personen mit vollem Selbstbehalt aber nur 80 Euro Risiko gerade einmal 53 anderen Personen den vollen Prämienanspruch finanzieren.
Ich sehe noch eine andere Möglichkeit: Die IKK'n bieten zahlreiche Bonusprogramme mit bis zu 160€ Ausschüttung an (ohne Risiko). Vielleicht lässt sich damit Deine Brille etwas gegenfinanzieren.
Bei so etwas hatte mal eine Bekannte mitgemacht und die erzählte uns später, dass das eigentlich auch unsinnig ist und finanziell nichts bringt. Höchstens lohnend für die Gesundheit.

Um diese Prämie zu kriegen, gibt man nahezu den gleichen Betrag auch vorher schon aus.

Da war zum Beispiel eine Untersuchung, für die sollte es 16 Euro geben. Die Untersuchung an sich hat schon 15 Euro gekostet und die Bestätigung für die Krankenkasse kostete dann noch einmal 3 Euro. Ohne Bestätigung gibt es aber keine Prämie, also...

Bei anderen machte sie dann etwas plus und so hatte sie am Ende dann weder Gewinn noch Verlust gemacht.

Und nach dem, was ich auf der Homepage zu diesem Thema gefunden hatte, käme das für mich auch so nicht in Betracht. Da gab es ganze zwei Dinge, die ich vielleicht machen könnte und die mir dann 24 Euro brächten. Aber irgendwo habe ich gelesen, dass man mindestens drei Dinge machen muss.

Aus diesem Grund entschied ich mich damals auch für die Wahltarife und nicht für das Bonusprogramm.

Poet
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Beitrag von Poet » 01.05.2013, 12:48

Sara hat geschrieben: Und darum versucht man dann auch ALG II Bezieher so lange wie möglich in Wahltarifen zu halten, die ihnen nichts bringen. Für die Kasse ist das finanziell richtig lohnend.
@Sara: Das ist etwas pauschal...die Bindungsfrist gilt ja - bis auf Ausnahmen - für alle, z.B. auch für den Arbeitnehmer, der aufgrund von Leistungsinanspruchnahmen die Prämie verliert.

Schönen 1.Mai!

Sara
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Beitrag von Sara » 01.05.2013, 19:45

@Sara: Das ist etwas pauschal...die Bindungsfrist gilt ja - bis auf Ausnahmen - für alle, z.B. auch für den Arbeitnehmer, der aufgrund von Leistungsinanspruchnahmen die Prämie verliert.
Naja, ein Arbeitnehmer verliert ja seinen Prämienanspruch nicht.

Die Prämie von 150 Euro gibt es für ihn im Selbstbehalttarif in jedem Fall. Darum wurde ja mit "maximal 80 Euro Risiko" geworben.

Weil der Selbstbehalt in Tarifklasse 1 zwar 230 Euro beträgt, es aber die garantierte Prämie von 150 Euro gibt. Zumindest (wie ich jetzt weiß) für alle, die ihre Beiträge anteilig selbst tragen.
Schönen 1.Mai!
Wünsche ich ebenfalls.

Habe erst mitbekommen, dass heute überhaupt ein Feiertag ist, als sich meine Schwestern und mein Vater vorhin über die Höhe ihres Feiertagszuschlages unterhalten haben. An solchen Tagen scheint sich selbst verhasste Arbeit ja direkt mal zu lohnen 8)

Sara
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Beitrag von Sara » 14.05.2013, 16:40

So, habe jetzt endlich die Kündigung der Wahltarife in den Postkasten der nächsten Filiale werfen können und diesen Einwurf auch sicherheitshalber mit meiner Kamera gefilmt.

Nur für den Fall, dass angeblich meine Kündigung nicht eingegangen ist. Eine Zeugin hatte ich auch dabei.

Hoffe mal, dass das dann schnell bearbeitet wird, weil ich wahrscheinlich erst dann kündigen kann, wenn ich aus den Wahltarifen raus bin.

Wie funktioniert das dann eigentlich? Muss ich schon eine andere Versicherung nachweisen? Ich will ja nicht versehentlich doppelt versichert sein.


Und dann hätte ich noch eine rein hypothetische Frage zu diesen Wahltarifen:

Mal angenommen, dass ich bei meinen Einnahmen dem Jobcenter gegenüber etwas mogeln, diese nach oben korrigieren und sämtliche Betriebsausgaben unter den Tisch fallen lassen würde. Also die Einnahmen soweit schöne, dass der Gewinn ziemlich genau so hoch ist wie mein Bedarf inklusive der Freibeträge. Dann hätte ich keinen Anspruch mehr auf ALG II. Durch die rund 40% Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag würde ich jedoch wieder in den Leistungsbezug fallen.

In solchen Fällen gäbe es die Möglichkeit eines Zuschusses zu den Versicherungsbeiträgen.

Diesen Zuschuss bekäme ich vom Jobcenter auf mein Konto überwiesen.

Woher wüsste die Kasse denn dann, ob 100% des Beitrages von Dritten übernommen werden oder vielleicht nur 80% oder 50%?

Wenn ich das richtig verstehe, dann hätte ich Anspruch auf die volle Prämie, sobald ich zum Beispiel 12 Cent pro Jahr selber zahle oder übersehe ich da was? Teilt das Jobcenter der Kasse die Höhe des übernommenen Beitrages mit?

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Beitrag von Poet » 14.05.2013, 18:09

@Sara: Ein normales Einschreiben hätte ganz sicher gereicht.

Wenn Du dann irgendwann Deine Kassenmitgliedschaft kündigst, bekommst Du von der IKK 14 Tage nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung. Diese musst Du der neuen Kasse vorlegen. Und natürlich musst Du bei der neuen Kasse fristgerecht den Beitritt erklären.

Zu Deiner hypothetischen Frage: Die ist insofern schon hypothetisch weil Du bedenken musst, dass Du um einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen und eine Beitragsrückzahlung zu erhalten, Dich ja selbst gegen Beitrag bei der jew. Kasse versichern musst. Das kostet Dich minimal 150€ KV/PV pro Monat. Wie kommst Du denn auf 40%?

Bei Deinem Rechenmodell müsste der Beitragszuschuss über die ARGE ja 100% sein, selbst bei 80% liegt doch Dein Eigenanteil über dem was Du in einem vernünftigen Wahltarif raus bekommen würdest.

Bitte informiere Dich diesmal (bei der nächsten Kasse) ganz genau über die sichere Auszahlungshöhe und Dein Risiko.

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