Wahltarife und Leistungsbezug nach dem SGB II

Welche Angebote gibt es und worin unterscheiden sie die einzelnen Krankenkassen?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Sara
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Beitrag von Sara » 20.05.2013, 15:24

@Sara: Die Frage steht ja bei den Betreffenden nicht, die stehen schlag auf Fall vor einigen tausend € Schulden.
Das kann auch beim Versicherungsbeitrag passieren. Wenn man jeden Monat statt 230 oder gar 350 Euro nur 50 oder 100 Euro zahlen kann, dann landet man bei 60% Säumniszuschlägen pro Jahr auch ganz schnell im fünf- oder sogar sechsstelligen Schuldenbereich.

Dieses Problem hat sich aber für mich glücklicherweise erledigt.

Ich habe am Samstag eine positive Antwort auf eine Bewerbung für einen Nebenjob erhalten. Da darf ich an zwei Wochenenden im Monat je 30 Stunden arbeiten und bekomme sogar doppelt soviel Stundenlohn, wie ich in der Bewerbung genannt habe. Und weil der Arbeitsort nur zwei Stunden Fußweg entfernt ist, entstehen auch nicht einmal Fahrtkosten.

Für nur vier Tage Arbeit im Monat erhalte ich ganze 300 Euro!!! Vier Tage!!!

Das deckt den kompletten Krankenversicherungsbeitrag.

Wenn sich der Arbeitgeber das nicht noch anders überlegt, dann bin ich der glücklichste Mensch auf der Erde!

Damit kann ich mich nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes auch komplett von ALG II verabschieden und mich endlich wieder 100% nur auf meine Arbeit konzentrieren. Das kann sich vermutlich kein Mensch vorstellen, was das für ein fantastisches Gefühl ist, wenn man weiß, dass auch ohne ALG II nach Abzug des KV-Beitrages wirklich noch Geld zum Leben übrig bleibt. Ich darf wirklich ohne Aufstockung zum allerersten mal in meinem Leben etwas von dem Geld, das ich verdiene, für mich behalten!

Wenn nichts dazwischenkommt, dann bin ich im besten Fall Ende Oktober 2013 schuldenfrei und kann mir schon nächstes Weihnachten eine neue Brille gönnen. Ab Juli darf ich immerhin 26 volle Tage für mein Unternehmen einsetzen und einen Teil des Gewinns sogar wieder investieren ohne dafür Schulden wegen der KV zu machen. Da muss es einfach aufwärts gehen!
Wegen den Bindefristen warte einfach ab was die Kasse schreibt, ev. haben die sich nur versehen. Beide Tarife haben ja die selbe Sonderkündigungsfrist...
Wahltarif Beitragsrückgewähr kann jedes Jahr gekündigt werden. Da hat die Kasse ja auch nur Vorteile von einer Kündigung und der Kunde hätte im Grunde keine Nachteile, wenn er drinbleiben müsste.

Also wurde da genau genommen auch keine Sonderkündigungsfrist berücksichtigt. Das zweite Jahr endet genau zu diesem Zeitpunkt.

Bei Wahltarif Selbstbehalt konnte die Kasse aber davon ausgehen von mir eventuell noch 326 Euro bis zu meiner regulären Kündigung bekommen. Wenn ich jetzt nicht einen so fantastischen Job gefunden hätte.

Will aber trotzdem von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Die ersten 300 Euro werden sowieso erst im Juli ausgezahlt und noch bin ich im Leistungsbezug.


Frohe Pfingsten an alle!!!

Poet
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Beitrag von Poet » 20.05.2013, 20:43

@Sara: Nun, das sind doch gute Nachrichten!

Alles Gute für Dich.

Sara
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Beitrag von Sara » 21.05.2013, 11:36

Alles Gute für Dich.
Danke! Soll innerhalb dieser Woche den Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und sobald ich den schwarz auf weiß vor mir habe, kann ich sogar für den letzten Jobcentermonat alles ignorieren, was von dort kommt.

Sanktionen werden immer erst für Folgemonate vergeben und da bin ich weg :D



Was den Wahltarif betrifft, da habe ich jetzt Antwort erhalten, aber das ist in meinen Augen die reinste Schikane.

Man will meinen Bewilligungsbescheid in Kopie haben.

Im Grunde wäre das verständlich, wenn ich zum Beispiel aufstockender Arbeitnehmer wäre. Aber das Jobcenter zahlt meine Beiträge und das können die Mitarbeiter der Krankenkasse in ihrem Computer sehen.

Davon abgesehen würde es vielleicht zwei Minuten Aufwand bedeuten, wenn man im Jobcenter anriefe um sich zu erkundigen. Bei der Kasse liegt bereits ein älterer kopierter Leistungsbescheid vor und dadurch könnte man gleich mit Bedarfsgemeinschaftsnummer und sogar Sachbearbeiternamen fragen, ob ich noch immer im Bezug bin.

Wobei: Ein bisschen blöd wäre so eine Nachfrage schon. Man müsste ja mit folgender Antwort rechnen: "Ja natürlich ist sie im Leistungsbezug. Wir überweisen doch Saras KV-Beiträge an Ihre Kasse..."

Vor allem hätte man mir das nicht schon sagen können, als man mich darüber informierte, dass Kündigungen schriftlich einzureichen sind? Es ist dort bekannt, dass ich nicht in dem Ort wohne, in dem sich die Filiale befindet.

Ja, ich weiß. Ich hätte sicherheitshalber den Bescheid kopieren können. Aber ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, weil ja der Nachweis des Bezuges der Leistungen durch die vom Jobcenter gezahlten Beiträge in meinen Augen bereits erbracht ist.


Wie ist das eigentlich bei vorläufigen Bescheiden?

Nicht, dass ich jetzt eine Kopie mache und dann heißt es, dass ich mit einem vorläufigen Bescheid nicht kündigen könne.

Und muss ich alle Seiten kopieren oder reicht die erste Seite?

Also etwas gekürzt formuliert steht da:
Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebenunterhalts

Sehr geehrte Sara,

für Sie wurden aufgrund Ihres Antrages [...] Leistungen [...] vorläufig in folgender Höhe bewilligt:

Monatlicher Gesamtbetrag [...] in Höhe von 398,84 Euro

für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Sara 382,00

Kosten für Unterkunft und Heizung

Sara 16,84

Gründe für die vorläufige Bewilligung:

Ihre Einnahmen bzw Ausgaben aus selbständiger Tätigkeit im Bewilligungszeitraum wurden auf Grund Ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen zunächst vorläufig festgesetzt.

Änderungen der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben können grundsätzlich erst bei der Schlussabrechnung berücksichtigt werden. Ich weise Sie darauf hin, dass ungeplante Betriebsausgaben [...] nur anerkannt werden, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. [...]

Eine abschließende Entscheidung ist erst möglich, wenn die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Bewilligungszeitraum feststehen.
Dann kommen ein paar Seiten Gesetztestexte und schließlich noch der Berechnungsbogen.

Braucht man den auch?

Da steht nur noch der von mir prognostizierte Gewinn (80 Euro monatlich) mit drauf. Ist aber sowieso nur ein ausgedachter Wert, also eigentlich unwichtig, oder? Ach ja, und auf dem Berechnungsbogen ist noch mein Geburtstdatum. Fehlt auf der ersten Seite.

Poet
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Beitrag von Poet » 21.05.2013, 12:04

@Sara: Der reine BWB (erste Seite) reicht...tu ihnen den Gefallen..:-)

P.S.: Auch das Aufstocken von Arbeitnehmern wird an die Kasse gemeldet...

Sara
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Beitrag von Sara » 21.05.2013, 13:26

@Sara: Der reine BWB (erste Seite) reicht...tu ihnen den Gefallen..Smile
Danke. Das mit dem Einreichen wäre ja nicht das Problem gewesen. Was mich einfach ärgert ist, dass ich mit Hinweis auf Leistungsbezug SGB II zum 31.05.2013 gekündigt habe.

Aber statt mich darüber zu informieren, dass die Kündigung eingegangen ist, ich jedoch noch den Leistungsbescheid nachreichen müsse, wird einfach nur die normale Kündigung durchgeführt. Wahrscheinlich hoffte man, dass ich nicht auf die Jahreszahl achte...

Nicht einmal das Jobcenter arbeitet mit so fiesen Methoden. Wenn man da mal Unterlagen vergisst, gilt trotzdem das Datum der Antragsstellung.

Wenn ich hier den Leistungsbescheid nicht rechtzeitig bis zum 31.05.2013 einreichen kann, muss ich wieder einen Monat länger bei der Kasse bleiben...
P.S.: Auch das Aufstocken von Arbeitnehmern wird an die Kasse gemeldet...
Auch sv-pflichtige? Die zahlen doch ihren kompletten Beitrag selbst. Gibt es da nicht einmal vor der Kasse sowas wie ein Sozialgeheimnis?

Unter diesen Umständen ist so ein Vorgehen aber sogar noch schlimmer! Dann ist der Kasse definitiv bekannt, dass ich Leistungen beziehe. Es wäre also durchaus möglich gewesen, die Kündigung sofort anzunehmen und mir eine angemessene Frist für das Nachreichen des Bescheides zu setzen.


Naja, nicht mehr zu ändern. Nun war ich 17 Monate in diesem höheren Selbstbehalt und bin nicht krank geworden, da wird mir ein weiterer Monat hoffentlich auch nicht mehr schaden.

Nur zur Sicherheit: Noch mehr Forderungen werden nicht kommen, um das alles noch mehr zu verzögern, oder? Nicht, dass ich auch noch eine Kopie meines Personalausweises und Kopien meiner Kontoauszüge einreichen muss. Sonst reiche ich das lieber sicherheitshalber gleich mit ein.

Poet
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Beitrag von Poet » 21.05.2013, 22:45

@Sara: Es gibt ein Meldeverfahren zwischen AAMT/ARGE und Kassen. Die Kasse weiß es also...

Ob die Kasse noch mehr Unterlagen fordern wird, kann Dir hier keiner sagen. Ich kann Dir nur sagen, dass es sinnfrei wäre.

Du kannst Dir einen Spaß erlauben und eine Kopie Deines Ausweises, aller Deiner Schulzeugnisse, Deines Regelkalenders, Deines Führerscheines, Deines Impfausweises, ein paar Ausdrucke Deiner letzten ebay-Bestellungen, nicht mehr benötigte Urlaubsfotos, ein paar alte Fahrausweise und sowieso zu vernichtende Unterlagen beifügen. Muaaaaaah.

Sara
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Beitrag von Sara » 22.05.2013, 09:18

@Sara: Es gibt ein Meldeverfahren zwischen AAMT/ARGE und Kassen. Die Kasse weiß es also...
Und die Kasse meldet das dann im schlimmsten Fall an den Arbeitgeber weiter? Super... Da hat der ja dann ein ganz tolles Druckmittel in der Hand.
Unsinnig ist diese Meldung allemal, wenn sie in den Augen der Krankenkassenmitarbeiter nicht einmal für eine Kündigung verwendet werden kann.
Ob die Kasse noch mehr Unterlagen fordern wird, kann Dir hier keiner sagen. Ich kann Dir nur sagen, dass es sinnfrei wäre.
So sinnfrei wie der Bescheid zum Nachweis des Leistungsbezuges... Habe nur Angst, dass die das weiter hinauszögern wollen.

Muss ich eigentlich noch einmal eine neue Kündigung schreiben oder gilt meine weiter? Ich hatte da geschrieben, dass ich vorzeitig wegen Leistungsbezug kündige.
Du kannst Dir einen Spaß erlauben und eine Kopie [...]Deines Führerscheines, Deines Impfausweises, ein paar Ausdrucke Deiner letzten ebay-Bestellungen, nicht mehr benötigte Urlaubsfotos, ein paar alte Fahrausweise [...] beifügen.
So luxuriös lebe ich (noch) nicht :)

Außerdem müsste ich sowas vor der Kasse geheim halten, sonst würde ich am Ende einen Nachforderungsbescheid kriegen: "Waaaaaaas? Sie haben einen Führerschein, können sich Urlaub und Arztbesuche leisten, im Internet shoppen, nutzen kostenpflichtige Fahrangebote und haben sich als bedürftig einstufen lassen? Also das geht ja schon einmal gar nicht!!!" :lol:


Wie ist das übrigens mit der Krankenversicherungskarte? Ich hatte überlegt, dass ich die gleich zusammen mit meinem Leistungsbescheid abgeben könnte. Habe aber scheinbar keine neue bekommen als meine Familienversicherung abgelaufen war. Kann das Probleme geben oder brauche ich die Karte bei einem Wechsel sowieso nicht?

Bin echt froh, wenn endlich die Kündigung der Wahltarife und der Kassenwechsel erledigt sind

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.05.2013, 10:43

Moin Sara,

es wäre wirklich empfehlenswert, wenn Du mit Deiner Kasse Kontakt aufnimmst und die Fragen dort beantworten lässt.

Insbesondere zu der Krankenversicherungskarte kann Dir hier keiner was sagen. Wir wissen nicht, welche Karten Dir zur Verfügung gestellt wurden und was Deine Kasse von Dir haben möchte.

Auch nicht ob die eine neue Kündigung haben wollen oder nicht. Entscheidend ist, was Deine aktuelle Kasse von Dir haben möchte damit Deine Wünsche dort berücksichtigt werden können.

Du bist doch selbständig. Selbständige zeichnen sich dadurch aus das sie Probleme direkt an den zuständigen Stellen angehen. Also ab ans Telefon und die Nummer Deiner Kasse gewählt :lol:

Poet
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Beitrag von Poet » 22.05.2013, 12:02

@Sara: Es gibt Aussagen vom broemmel, denen kann ich einfach nichts beifügen. Also, tue es.

Sara
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Beitrag von Sara » 23.05.2013, 11:04

es wäre wirklich empfehlenswert, wenn Du mit Deiner Kasse Kontakt aufnimmst und die Fragen dort beantworten lässt.
Hatte ich ja per Mail gemacht und wollte sogar auch gleich per Mail kündigen, nachdem ich von den 150 Euro mehr Selbstbehaltrisiko erfahren habe.
Was macht meine kundenfreundliche Kasse?
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen! Kein Wort darüber, dass dann aber auch der Leistungsbescheid abzugeben ist. Alles reine Verzögerungstatktik. Wenn ich da jetzt eine Mail hinschreibe und frage, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden, dann erhalte ich garantiert auch keine vernünftige Antwort.
Insbesondere zu der Krankenversicherungskarte kann Dir hier keiner was sagen. Wir wissen nicht, welche Karten Dir zur Verfügung gestellt wurden und was Deine Kasse von Dir haben möchte.
Und wenn ich frage, dann muss ich am Ende eine Ersatzkarte kaufen, die ich sowieso nicht brauche. Bin am Überlegen, ob ich auf eine Abgabeaufforderung warte. Normalerweise müsste man mir doch nachweisen, dass ich eine Karte besitze. Andererseits können Ämter ja immer von dieser Beweislastumkehr Gebrauch machen und dann müsste ich beweisen, dass ich sie nicht bekommen habe.
Auch nicht ob die eine neue Kündigung haben wollen oder nicht. Entscheidend ist, was Deine aktuelle Kasse von Dir haben möchte damit Deine Wünsche dort berücksichtigt werden können.
Meine aktuelle Kasse möchte natürlich, dass ich so lange wie möglich im Selbstbehalttarif und damit auch in der Kasse bleibe und nicht wechseln kann. Darum wurde meine Härtefallkündigung ja auch nur als normale Kündigung angenommen.
Du bist doch selbständig. Selbständige zeichnen sich dadurch aus das sie Probleme direkt an den zuständigen Stellen angehen. Also ab ans Telefon und die Nummer Deiner Kasse gewählt Laughing
Habe ja auch mehrere Mails geschrieben, aber wenn man da einfach keine vernünftigen Aussagen kriegt?

Telefon habe ich übrigens schon einmal geschrieben: Bei uns wurden schon alle Telefonzellen abgebaut. Und dort, wo es noch welche gibt, braucht man meistens eine Telefonkarte. Münzen kann man mittlerweile total vergessen. Außerdem wäre Telefon sowieso ungünstig, da man nichts beweisen kann, was dort erzählt wird.

Und persönlich klären? Die zuständige Stelle für Wahltarife ist mehr als acht Stunden Fußweg (einfache Strecke) entfernt.



Aber wenigstens habe ich heute endlich meinen Arbeitsvertrag erhalten. Man zahlt mir wirklich pro Stunde ganze fünf Euro!!! Und das, nachdem ich auch für zwei bis drei Euro gearbeitet hätte und das auch in Fettschrift in meiner Bewerbung betonte. Habe es jetzt aber schwarz auf weiß: Fünf Euro die Stunde bei vier Tagen Arbeit im Monat zu je 15 Stunden. Und noch nicht einmal das übliche zweitägige kostenlose Probearbeiten! Ich werde ab der allerersten Arbeitsstunde bezahlt. In Deutschland!!!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.05.2013, 12:06

Ich verabschiede mich jetzt offiziell aus dieser Problematik hier.

Man lernt ja nicht aus. Da ist also jemand selbständig und hat kein Telefon. Aber Internet. Denn Mails werden ja geschrieben.

Sachen gibts....

Ich bin im Moment unschlüssig, ob ich das Ganze wirklich ernst nehmen soll oder ob ich Ausschau nach der versteckten Kamera halten soll.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 23.05.2013, 14:25

Sara hat geschrieben:
Habe ja auch mehrere Mails geschrieben, aber wenn man da einfach keine vernünftigen Aussagen kriegt?

Telefon habe ich übrigens schon einmal geschrieben: Bei uns wurden schon alle Telefonzellen abgebaut. Und dort, wo es noch welche gibt, braucht man meistens eine Telefonkarte. Münzen kann man mittlerweile total vergessen. Außerdem wäre Telefon sowieso ungünstig, da man nichts beweisen kann, was dort erzählt wird.

Und persönlich klären? Die zuständige Stelle für Wahltarife ist mehr als acht Stunden Fußweg (einfache Strecke) entfernt
darf ich festhalten: du hast einen Internet-Zugang, aber kein Telefon - weder Festnetz noch Mobil.
außerdem legst du alle Wegstrecken zu Fuß zurück - verfügst also weder über ein Auto, ein Motorrad/Mofa oder ein Fahrrad. Es existiert auch kein öffentlicher Nahverkehr (oder du nutzt ihn nicht).


:?: :?: :?:

Sara
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Beitrag von Sara » 24.05.2013, 09:23

Man lernt ja nicht aus. Da ist also jemand selbständig und hat kein Telefon. Aber Internet. Denn Mails werden ja geschrieben.
Natürlich weiß ich, dass man als Selbständiger in Deutschland eine Telefonnummer haben muss. Ohne kann man sich weder bei den verschiedenen Auktionshäusern noch bei Zahlungsanbietern anmelden. Außerdem ist es Pflicht, eine Telefonnummer ins Impressum zu schreiben. Aber ich habe in einem Existenzgründerseminar nachgefragt und dem Dozenten dort war noch kein Gesetz bekannt, wie oft oder wie lange man telefonisch erreichbar sein muss.

Also habe ich mir mittlerweile eine kostenlose SIM-Karte (ohne Handy) besorgt, um die Pflicht der Telefonnummer zu erfüllen.
darf ich festhalten: du hast einen Internet-Zugang, aber kein Telefon - weder Festnetz noch Mobil.
So ganz verstehe ich diese Frage nicht. Internet brauche ich, aber Telefon kann ich absolut nichts mit anfangen. Um mal bei der Kassenproblematik zu bleiben: Ich könnte nichts beweisen, was mir eine Mitarbeiterin am Telefon sagt und müsste zusätzlich sowieso noch einmal jede Information schriftlich (also wenigstens per Mail) erhalten.

Oder gehst du jetzt davon aus, dass man mit der SIM-Karte vom Internet auch telefonieren könnte, wenn man sie in ein Handy täte? Das weiß ich gar nicht so genau. Habe es noch nicht probiert.
Festnetz: Habe doch schon geschrieben, dass ich in einer ländlichen Gegend wohne. Als das Haus gebaut wurde, da war Telefon noch nicht so verbreitet und nachträglich die Kabel legen lassen... Außerdem soll Festnetz auch irre teuer sein.
außerdem legst du alle Wegstrecken zu Fuß zurück - verfügst also weder über ein Auto, ein Motorrad/Mofa oder ein Fahrrad. Es existiert auch kein öffentlicher Nahverkehr (oder du nutzt ihn nicht).
Darf ich darauf mit einem Zitat von roemer70 antworten?
Bei den Einsparmöglichkeiten sollte die eigene Gesundheit bzw. deren Absicherung nicht an erster Stelle stehen.
Führerschein? Kostet Geld.
Auto, Motorrad, Mofa? Kostet regelmäßig Geld.
Fahrrad? Kostet Geld.
Öffentlicher Nahverkehr? Kostet Geld.

Einmal wird hier geschrieben, dass man auf alles verzichten soll außer auf eine Krankenversicherung und dann gehen alle davon aus, dass ich das nicht tue. Ja, die 10 Euro Internet im Monat gönne ich mir. Auf Internet kann ich beruflich und möchte ich privat nicht verzichten.

Übrigens ist das schon immer sehr erstaunlich, wie Menschen allgemein über die Länge einer Strecke denken. Als Schülerin bin ich auch lieber zu Fuß gegangen als den Bus zu nutzen. Schon da hat das keiner verstanden, obwohl ich zu Fuß sogar wesentlich schneller daheim war als wenn ich den Bus genommen hätte.

Hier habe ich den Eindruck, dass die gleiche Einstellung vorherrscht: Wenn jemand drei Stunden täglich mit dem Auto zur Arbeit und wieder zurück fährt, dann ist das völlig normal und niemand würde erwarten, dass die Person einen Düsenjet benutzt. Wenn aber jemand zum Beispiel zwei Stunden Arbeitsweg zu Fuß zurücklegt (und damit sogar eine Stunde weniger als die Person mit dem Auto), dann ist das unnormal. Da soll man lieber viel Geld in einen Führerschein, ein Auto und Benzin investieren.
Und gerade für die Krankenkasse würde ich sicher kein Geld für Verkehrsmittel ausgeben. Auch dann nicht, wenn ich Führerschein und Auto besäße. Mit mehr als 7 Euro Beitrag pro Tag kostet die mich genug.
Ich bin im Moment unschlüssig, ob ich das Ganze wirklich ernst nehmen soll oder ob ich Ausschau nach der versteckten Kamera halten soll.
Diese Aussage führt mir zumindest klar vor Augen, warum hier solches Entsetzen darüber herrscht, dass ich weder Telefon, noch Auto oder Fahrrad beseitze. Es glaubt mir einfach niemand, dass ich schon alle möglichen Einsparungen zu Gunsten der Versicherungsbeiträge vorgenommen habe und darum für eine Brille auf diese Prämienzahlung angewiesen gewesen wäre.

Ist aber auch zum Teil meine Schuld, wie ich ja jetzt gemerkt habe. Das Internet hatte ich nicht so als Luxusgegenstand wahrgenommen wie alle anderen hier.

Um es also noch einmal deutlich zu betonen: Ja, ich gebe Geld für eine Wohnung (inklusive Hygieneartikel), Nahrungsmittel und sogar für Internet aus.

Allerdings liegen meine Lebenshaltungskosten trotz Internet noch deutlich unter den Kosten der KV. Also selbst wenn ich auf alles verzichten würde, könnte ich damit nie und nimmer 230 Euro einsparen. Vielleicht sind jetzt die Zahlen etwas klarer und niemand wundert sich mehr so darüber, dass ich kein Geld für öffentliche Verkehrsmittel verschwenden will.



Aber es hat sich ohnehin erledigt. Hier geht man scheinbar (wie bei der KV) davon aus, dass auch der bedürftigste Selbständige über 1.300 Euro Gewinn erwirtschaftet. Also auf jeden Fall eine Gewinnmarge von über 92% und keine Fixkosten hat (17.500 Euro maximaler Jahresumsatz bei Kleinunternehmern).

Wenn hier diese Voraussetzungen angenommen werden und man mir darum unterstellt, dass meine Aussagen bezüglich Telefon und zurückzulegende Fußwege unwahr sind, dann muss ich das so akzeptieren.

Ich kann nur noch einmal sagen: Es ist tatsächlich so, dass viele bedürftige Selbständige nach Abzug der KV weniger als 230 Euro für Miete, Strom und Nahrungsmittel zur Verfügung haben und dass es dann schon wie ein Schlag ins Gesicht ist, wenn Kommentare dazu kommen, dass man doch Auto oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen solle. Oder wenn man dann verurteilt wird, weil man 10 Euro monatlich für Internet ausgibt, sich aber kein Telefon anschaffen möchte, weil man es nicht braucht.



Da eine Diskussion in dieser Richtung jedoch zu nichts führen würde, verabschiede ich mich jetzt. Ich danke allen, die sich Gedanken zu dem Thema gemacht und die ihre Zeit zum Posten von Beiträgen eingesetzt haben. Im Grunde ist alles geklärt. Ich werde nächsten Monat eine neue Kündigung zum 30.06.2013 einreichen und hoffen, dass nicht weitere Verzögerungstaktiken eingesetzt werden.

Wäre aber, wie hier schon geschrieben wurde, allein mein Problem.

Darum noch einmal herzlichen Dank für die Antworten. Umso mehr, da mir ja hier scheinbar niemand glaubte und trotzdem so viel Zeit investiert wurde.

Poet
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Beitrag von Poet » 24.05.2013, 16:36

@Sara: Ich glaube Dir und drücke Dir die Daumen für den Job.

Mach et jut!

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