Wegfall EM-Rente, Freiwillige Versicherung, Zuschuss, Briefe

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Saroman00
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Wegfall EM-Rente, Freiwillige Versicherung, Zuschuss, Briefe

Beitrag von Saroman00 » 06.04.2017, 00:59

Hallo,
meine EM-Rente wird nicht mehr ausgezahlt. Hinzuverdienstgrenze Gewerbeeinahmen sind überschritten. Gewerbeeinnahmen die von der DRV als Arbeitseinkommen gedeutet werden. Eigentlich sind es keine Einnahmen aus Arbeit, nach mehrheitlichem Menschenverstand. (Nehmen Sie hier z.b. ein sich drehendes Windkraftrad an)


Wohl oder übel wollte ich mich nun freiwillig versichern.


Ich war schon vor Ort und hatte einen Antrag hierzu ausgefüllt. Mir wurde schon mitgeteilt ich muss den Höchssatz zahlen. Aus den hohen Einnahmen (auf dem Papier, vor Finanzamt) hab ich aber nur ein "Verdienst Privatentnahme" unter mindeslohn Vollzeit Nivoe. Tut hier in DE wohl nicht zur Sache...

Nun kam ein Bescheid in dem heißt es ich muss "nur" Beiträge für meine Gewerbeeinamen um 18% (insgesamt) rum zahlen. Paar Hundert Euro weniger.

Einige Tage folgte ein Brief "sie sind über die Rentenversicherung versichert..., ihr Antrag zur Freiwilligen Versicherung ist hinfällig. Bescheid von der DRV über 0€ Auszahlung ist schon erfolgt und sollte der KK eigentlich bekannt sein.


Habe das Gefühl von verschiedenen Abteilungen Briefe zu erhalten, die gar nichts von der Sachlage wissen. Z.b. Soll ich angaben zur selbstständigen Tätigkeit machen. Ich bin aber gar nicht selbstständig Tätig.



Ich nehme an ich muss mich freiwillig versichern:
Kann es sein das in meinem Fall nur Gewerbeeinnahmen in die Beitragssatzberechnung reinspielen? (also ohne Einnahmen z.b. Vermietung.) Wenn nein ist der Bescheid wohl inkorrekt.

Also sollte ich am besten ein Wiederspruch einlegen. (zu meinem finanziellen Nachteil...)?


Wollte auch wissen ob ein "Antrag auf Zuschuss zur Krankenverisicherung (§ 106 SGB VI) R0820 (von der DRV) funktioniert? Wurde seitens der KK verneint.


Muss dann wohl am besten zur KK nochmal vor Ort. Wäre ein paar Infos hilfreich oder auch Ratschläge hilfreich für mich. Vor meinem Termin.

Mag die KK nicht, was ich in der Vergangenheit persönlich schon erlebt hab da...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.04.2017, 18:52

Hallo,
also, wenn die Rentenversicherung bei der Krankenkasse eine Abmeldung vornimmt, dann musst du dich freiwillig versichern, das ist korrekt.
Die Frage ist nun, als was dich die Krankenkasse sieht - als hauptberuflich Selbständiger (Einnahmen aus Windkrafterzeugung) oder als nicht hauptberuflich Selbständiger. Der Beitragssatz ist in beiden Fällen gleich, auch werden andere Einnahmen, wie z.B. Miet- und Kapitalerträge für die Beitragsberechnung herangezogen, es gibt nur unterschiedliche Mindestbeitragsbemessungsgrenzen. Bei hauptberuflich Selbständigen liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze derzeit bei 2.231,25 € bzw. bei 1487,50€ bei Härtefällen. Bei den anderen, freiwillig Versicherten liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in diesem Jahr bei 991,67 €.
Gruss
Czauderna

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