Welche Leistungen von welcher KV?

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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dummer-esel
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Welche Leistungen von welcher KV?

Beitrag von dummer-esel » 04.02.2013, 10:08

Hallo,

ich würde gerne wissen, welche Leistungen von welchen Versicherungen generell übernommen werden.
Konkret meine ich z.B.:

1. Behandlungen wie z.B. wegen Endometriose (inkl. Operation, KH-Aufenthalt etc.)

2. Medikamente/Rezepte generell

3. Zuschuss zu künstlicher Befruchtung etc.

Die versicherte Person wäre allerdings kein Deutscher, bzw. dann zugezogen (Ob das nun relevant ist, weiß ich nicht).
Zu jedem Punkt interessiert mich jeweils, ob das (A) eine Auslands-KV, also für Ausländer in D., (B) eine gesetzliche KV, z.B. DAK/AOK und (C) eine private KV übernimmt.

Mein Tipp als Laie ist, dass A und B wohl 1 und 2 übernehmen würden, da medizinisch notwendig, 3 jedoch nur C.
Kann mir jemand Gewissheit geben bzw. sagen, wie das alles geregelt ist und worauf es ankommt?

Vielen Dank im Voraus!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 04.02.2013, 17:54

Hallo,

bevor man dazu eine Aussage macht, müsste man erst mal verbindlich wissen, wie der- oder diejenige in Deutschland überhaupt versichert ist.

Handelt es sich nämlich nicht um einen Deutschen oder EU-Bürger, und besthet nicht eine Aufenthaltsgenehmigung über 12 Monate und ist er nicht dem Personenkreis der GKV zuzuordnen, kommt nämlich eine Mitgliedschaft in der GKV überhaupt nicht in Frage.

Also bitte erst ein paar mehr Infos, sonst ist es Kaffeesatzleserei.

LG, Fee

dummer-esel
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Beitrag von dummer-esel » 04.02.2013, 18:00

Hallo,

vielen Dank schon mal für die Antwort!
bevor man dazu eine Aussage macht, müsste man erst mal verbindlich wissen, wie der- oder diejenige in Deutschland überhaupt versichert ist.
Momentan noch nicht. Alles sind noch Überlegungen und Planungen für die Zukunft
Handelt es sich nämlich nicht um einen Deutschen oder EU-Bürger
nein, Ausländer von außerhalb der EU (Südamerika).
...kommt nämlich eine Mitgliedschaft in der GKV überhaupt nicht in Frage.
Falls es zu einer Aufenthaltsgenehmigung kommt (z.B. wegen Eheschließung), käme aber eine GKV in Betracht, oder?
Also bitte erst ein paar mehr Infos, sonst ist es Kaffeesatzleserei.
gerne! Welche Infos werden denn noch benötigt?

Kann man denn vielleicht genereller sagen, welche Kosten von welcher (Art von) KV übernommen werden?

Vielen Dank!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 04.02.2013, 20:09

Hallo,

sofern es zu einer Aufenthaltsgenehmigung kommt und die Eheschließung anerkannt wird, dann kann es zu einer Familienversicherung in der GKV kommen. Sofern der andere Ehepartner natürlich in der GKV versichert ist und die restlichen Voraussetzungen auch erfüllt sind.

Endometriose ist eine Erkrankung, die ganz normal über die Krankenversichertenkarte behandelt wird. Sofern eine Indikation für eine OP gestellt wird, wird auch die Krankenhausbehandlung in einem Vertragskrankenhaus bezahlt. Abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Das gleiche gilt für Medikamente/Rezepte von verschreibungspflichtigen Medikamenten. die werden ganz normal gezahlt, wie bei Deutschen hier in der GKV auch. Abzüglich des Eigenanteils.

Zum Thema künstliche Befruchtung in der GKV findet man hier eine gute Übersicht:
kbv.de/patienteninformation/775.html

Was ist, wenn nur mit einer Auslandskrankenversicherung eingereist wird, oder keine Ehe eingegangen wird, weiß ich nicht.

LG, Fee

dummer-esel
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Beitrag von dummer-esel » 08.03.2013, 04:41

Hi,

vielen Dank erstmal für die Antworten!

Ich habe noch eine Nachfrage zu den Details:

Wie ist das, wenn bereits eine Krankheit besteht bzw. bekannt ist? Z.B. wenn in der Krankengeschichte steht, dass vor 8 Jahren schon mal operiert wurde (edit: z.B. Endometriose) und das demnächst wieder anstände. Könnte es sein, dass dann höhere Kosten auf einen zukommen?

Gibt es hierbei Unterschiede bei den verschiedenen Versicherungen oder müssen die das auf jeden Fall übernehmen, auch wenn man schon weiß bzw. absehen kann, dass etwas kommt?

Danke!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.03.2013, 10:34

Moin,

in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Leistungsausschluss oder einen Beitragsaufschlag aufgrund Vorerkrankung.

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