Arbeitslos, Selbständig und Kapitalerträge - Beiträge ?

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Tooni
Beiträge: 46
Registriert: 24.07.2011, 13:39

Arbeitslos, Selbständig und Kapitalerträge - Beiträge ?

Beitrag von Tooni » 15.08.2013, 13:01

Hallo,

ich betreibe seit einiger Zeit ein kleines Gewerbe, welches allerdings (leider) nichts einbringt (max. 100€/Monat). Deshalb war ich bisher bei der KK als "nebenberuflich Selbständiger" bzw. sonstiger Versicherter mit ca. 155 Euro/Monat eingestuft.
Da ich inzwischen die Hoffnung auf eine Steigerung der Einkünfte aufgegeben habe, habe ich mich vor 2 Monaten arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet und die Agentur f. Arbeit übernimmt wieder meine KK-Beiträge.

Das Gewerbe möchte ich aber gerne weiter betreiben (man weiss ja nie...). Muss ich nun trotzdem für meine Gewerbe-Einkünfte einen zusätzlichen Beitrag von 155€/Monat zahlen ? Oder für die Kapital-Einkünfte (ca. 300/Monat) ?
Das kann doch wohl nicht sein, oder ? Jedenfalls hat meine KK Beiträge abgebucht ?!

Danke und Gruß, Tooni

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 15.08.2013, 14:23

Hallo,
wenn die Agentur für Arbeit die Beitragszahlung übernimmt musst du selbst keinbe weiteren Beiträge zahlen da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Mein Rat - mit der Kasse abklären, ggf. den bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes zusenden.
Gruss
Czauderna

clematis
Beiträge: 5
Registriert: 12.08.2013, 15:01

Re: Arbeitslos, Selbständig und Kapitalerträge - Beiträge ?

Beitrag von clematis » 15.08.2013, 14:30

Tooni hat geschrieben:...habe ich mich vor 2 Monaten arbeitssuchend/arbeitslos gemeldet und die Agentur f. Arbeit übernimmt wieder meine KK-Beiträge.
beziehst du Arbeitslosengeld I bzw. II? wenn nicht, dann zahlt auch keiner deine KV-Beiträge, was die Abbuchung der Krankenkasse erklären würde. keine Leistungen vom Amt = keine Übernahme von Beiträgen.
Tooni hat geschrieben:Jedenfalls hat meine KK Beiträge abgebucht ?!
hast du auch berücksichtigt, dass er Beitragseinzug der Kasse immer zum 15. des Folgemonats für den Vormonat stattfindet?

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 15.08.2013, 20:12

...Zusatz zu Clematis & Czauderna: Oder das Meldeverfahren vom Arbeitsamt an Deine Kasse hat noch nicht stattgefunden und die Kasse weiß noch gar nichts von Deiner Meldung auf dem Amt.

Tooni
Beiträge: 46
Registriert: 24.07.2011, 13:39

Beitrag von Tooni » 16.08.2013, 09:07

Danke für Eure Antworten. Inzwischen habe ich die Sache klären können. Angeblich liegt der KK keine Meldung der Arbeitsagentur vor und deshalb seien die Beiträge der letzten beiden Monate jetzt nachträglich von mir eingezogen worden. Bei einem entsprechenden Nachweis (Bewilligungsbescheid) würden diese selbstverständlich sofort erstattet.

Für mich stellt sich dann die Frage, warum ich fast drei Monate lang korrekt als Arbeitsloser eingestuft war und warum nicht mal irgendjemand um einen Nachweis gebeten hat.
Ich denke vielmehr, dass hier ganz einfach jemand einen Fehler begangen hat, diesen aber nicht zugeben will. Sei's drum: Hauptsache, ich bekomme mein Geld zurück !

Danke noch einmal an alle und schönen Gruß, Tooni

roemer70
Beiträge: 1445
Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 16.08.2013, 17:20

Tooni hat geschrieben:Für mich stellt sich dann die Frage, warum ich fast drei Monate lang korrekt als Arbeitsloser eingestuft war und warum nicht mal irgendjemand um einen Nachweis gebeten hat.
Inwiefern als Arbeitsloser eingestuft? Du meinst, als sonstiger freiwillig Versicherter?
Der Status "Arbeitsloser" sagt nämlich noch nicht aus, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Leistungen gewähren.

Gruß
roemer70

Tooni
Beiträge: 46
Registriert: 24.07.2011, 13:39

Beitrag von Tooni » 16.08.2013, 17:48

roemer70 hat geschrieben:Inwiefern als Arbeitsloser eingestuft? Du meinst, als sonstiger freiwillig Versicherter?
Nein - ich habe schon "arbeitslos" gemeint. Im Sinne von jemand, der bei der Agentur f. Arbeit gemeldet ist und Leistungen nach ALG I bezieht.
Wie das nun korrekt heisst, weiss ich nicht. Ich kann nur sagen, dass meine KK mich zunächst völlig korrekt so eingestuft hat und ich für die ersten Monate demnach auch keinerlei Beiträge zahlen musste.
Und sich die KK das jetzt aber vor ein paar Tagen plötzlich anders überlegt hat und ohne weitere Erläuterung genau für diesen Zeitraum wieder Beiträge für einen "sonstigen Versicherten" nachträglich eingezogen hat. Angeblich weil kein Nachweis vorliegt. :roll:

Aber nun gut - den bekommt sie jetzt und alles wird gut. :D

Gruß, Tooni

Antworten