Beiträge von Elterngeld und Hartz4 und doch noch selbst ????

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pfirsich30
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Beiträge von Elterngeld und Hartz4 und doch noch selbst ????

Beitrag von pfirsich30 » 14.12.2012, 01:07

Hallo an Alle,

ich hätte mal eine Wichtige Frage.

Meine Freundin hat ja eine 2 3/4 jährige Tochter. Sie hat, weil sie alleinerziehend war, auch die ganze Zeit jetzt Hartz 4 bekommen. So jetzt ist sie seit Dezember bei mir eingezogen und hat dem Jobcenter gemeldet, dass sie die Unterstützung ab 01. Dezember nicht mehr benötigt, da sie jetzt ab dann in einer eheänlichen Gemeinschaft wohnt.
So nun wurden ja von dem Hartz 4 ihre Krankenkassenbeiträge bezahlt.
Unsere gemeinsame Tochter ist aber bereits am 26.11.2012 geboren. Meine Freundin hat den Antrag auf Elterngeld bereits vor der Geburt ausgefüllt und wollte das gleich nach der Geburt versenden.Da musste sie ja länger im Krankenhaus bleiben und kam ja erst am 02. Dezember raus. Gleich am Montag, dem 03. Dezember fuhren wir zum Landkreis und gaben den Elterngeldantrag ab. Von dem Elterngeld werden ja die Krankenkassenbeiträge gezahlt.

Nun bekam sie ja auch Ende November ein Schreiben von der TK, dass sie fast 150 Euro im Monat an Beiträgen zahlen muss.
Gestern rief sie bei der TK an und fragte nach, wie das läuft, denn die Beiträge werden ja von dem Elterngeld übernommen.

Der Mitarbeiter sagte, dass wenn sie den Elterngeldantrag im November noch abgegeben hätte, dass sie dann nichts hätte bezahlen müssen, weil die KK die Beiträge übernimmt, wenn sie den Elterngeldantrag allerdings erst im Dezember abgegeben hat, dann müsste sie einmalig diesen Monatsbeitrag zahlen. Sie solle doch vorsorglich den Beitrag der TK überweisen, wenn es dann doch anders ist, dann bekäme sie das Geld " auf heller und Pfennig" wieder.
Aber das ist doch sehr merkwürdig?

1. ist sie doch noch bis zum 30.11.2012 von dem Jobcenter versichert gewesen, bzw. zahlten sie die Beiträge. Und ab dem 26.11. mit der Geburt des Kindes hat sie doch Anspruch auf Elterngeld.
2. konnte sie den Antrag ja nicht mehr im November abgeben, denn sie war ja im Krankenhaus und hatte weiß Gott andere Probleme. Ausserdem war da ja auch noch das Wochenende dazwischen.

Also ich sehe das sogar so, dass sich das doch überschneidet. Das Jobcenter hat bis 30.11.2012 gezahlt und somit auch die KK Beiträge. Ab 26.11. hat meine Freundin aber Anspruch auf Elterngeld. Und davon werden die Beiträge übernommen.
Was ist den jetzt mit den Tagen 26. 27. 28. 29. 30. 11.2012 ? Für die 5 Tage hat die TK die Beiträge dann bereits von dem Jobcenter bekommen und bekommt es zusätzlich noch mal von der Elterngeldstelle??? Hätte da das Jobcenter nicht Anrecht, die Beiträge zurückzuverlangen? Und wieso soll meine Freundin dann AUCH noch zusätzlich SELBST die Beiträge aus eigener Tasche zahlen ???? Da ist doch irgendwo der Wurm drin ???

Ich hoffe, das mir da jemand helfen kann???

Liebe Grüße
Pfirsich

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 14.12.2012, 09:11

Hi,

also vom Elterngeld werden KEINE Beiträge gezahlt. Definitiv nicht.

Das Elterngeld führt maximal nur dazu, dass eine bislang bestehende KV-Pflicht fortbesteht - beitragsfrei quasi.

Und genau eine solche Konstellation läge bei Deiner Freundin vor.
Ende KV-Pflicht (durch das ALG) am 30.11.12. Da schon im Elterngeldbezug, also Fortbestand der Mitgliedschaft für die Dauer des Elterngeldes.

Ich kann mir da jetzt gar keine andere Lösung vorstellen.

Gruß
Sportsfreund

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 14.12.2012, 17:05

Hallo Sportsfreund,

danke für deine schnelle Antwort.

Ich hatte es auch etwas falsch beschrieben. Wenn man Elterngeld erhält ist man beitragsfrei weiterversichert. Das war uns so ja bewusst.

Aber warum soll meine Freundin dann für den Dezember die Beiträge selbst zahlen? Der Mitarbeiter sagte am Telefon ja, dass wenn sie den Antrag auf Elterngeld im November abgegeben hat, dann wäre sie so weiterversichert, wenn sie den Antrag aber erst im Dezember abgegeben hat, dann müsste sie den Beitrag einmal selbst zahlen.
Man muss doch den Antrag erst abgeben, WENN das Kind auch da ist???

Gruß
Pfirsich

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 14.12.2012, 18:09

pfirsich30 hat geschrieben: Der Mitarbeiter sagte am Telefon ja, dass wenn sie den Antrag auf Elterngeld im November abgegeben hat, dann wäre sie so weiterversichert, wenn sie den Antrag aber erst im Dezember abgegeben hat, dann müsste sie den Beitrag einmal selbst zahlen.
Quatsch. Das Elterngeld wird doch ab Geburt rückwirkend gezahlt. Uns ist letztens ein Bewilligungsbescheid für eine Geburt im April ins Haus geflattert, solange haben wir halt gewartet, da in so einem Fall doch glasklar ist, dass die Versicherung beitragsfrei weiterläuft.

Von der TK hört man in letzter Zeit leider öfters, dass der "First-Level-Support" fachliche Mängel hat. Sie soll einfach nochmal anrufen und bei derselben Auskunft verlangen, dass sie an eine/n Fachfrau/mann verbunden wird.

Noch ein Tipp, falls ihr nicht vorhabt, im Laufe dieses Jahres zu heiraten: Fragt mal bei der Elterngeldstelle nach, ob auch in diesem Fall die Möglichkeit besteht, das halbe Elterngeld für den doppelten Zeitraum zu beziehen. Dann ist sie nämlich auch die doppelte Zeit beitragsfrei versichert. Denn die Beitragsfreiheit besteht bei eurer Konstellation nur für die Zeit des tatsächlichen Bezuges von Elterngeld.

vlac
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Beitrag von vlac » 14.12.2012, 23:51

Hallo,

und herzlichsten Glückwunsch zur Geburt.

Zunächst einmal auch von mir die Fakten: Bis Ende November hat Deine Partnerin ALG II bezogen und war somit versichert. Nun hat sie Elterngeld beantragt, und ist ebenfalls versicherungstechnisch auf der sicheren Seite. Der Antrag auf Elterngeld wirkt bis zu drei Monate zurück, und deshalb ist es komplett egal, ob der Antrag am Tag der Geburt oder eine Woche später im Dezember abgegeben hat.

Warum bei der Techniker eine Auskunft wie diese erteilt worden ist, darüber kann man nur spekulieren. Eine Mutmaßung: Ihr habt den Antrag ab 3.12. eingereicht; nun ist der 14.12.; zum Zeitpunkt Eures Telefonats war es noch früher - wahrscheinlich ist die Tatsache, dass Deine Freundin nun Elterngeld bekommt, einfach noch nicht bei der Techniker angekommen. Weniger als zwei Wochen sind im Behörden-Universum eine sehr kurze Zeit. Aber das wird es in der nahen Zukunft, und deshalb gibt es keinen Grund, nun in die Tasche zu greifen, und der Techniker 150 Euro zu geben. Egal ob es zurück bezahlt wird oder nicht, aber in der Weihnachtszeit, und dann auch noch als vergrößerte Familie hat man das Geld trotzdem wohl lieber in der eigenen Tasche.

Wenn Ihr auf ganz sicher gehen wollt, ruft doch einfach beim Landkreis an und bittet darum, dass der Techniker eine Bestätigunng zugefaxt wird, dass Euer Antrag bearbeitet wird.

@GerneKrankenVersichert: Ich habe ziemlich oft und viel mit Krankenkassen zu tun, sowohl praktisch als auch theoretisch - jedes Mal, wenn ich mit der Techniker telefonieren muss, fühle ich mich an das "Haus, das verrückt macht" aus Asterix in Rom erinnert.

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