Hallo liebes Forum,
wir haben ein problem.ich erkläre euch kurz den sachverhalt:
meine frau ist über der bemessungsgrenze und privat versichert.
ich bin gesetzlich versichert.
als unser sohn geboren wurde (01/2010),waren wir noch nicht verheiratet,ich habe ihn bei mir kostenlos in der gesetzlichen mitversichert.
im januar 2011 haben wir geheiratet und soweit ich das verstehe,hätten wir ihn ab diesem zeitpunkt in die private schieben müssen,bzw in der gesetzlichen einen beitrag zahlen müssen.
wir hatten davon keine ahnung.letzte woche hat mir ein freund erzählt,dass irgendwann die gesetzliche kommen wird um rückforderungen zu stellen.bis jetzt haben wir noch nichts gemacht.
was tun?
der gesetzlichen die wahrheit erzählen?
den kleinen bei meiner frau anmelden in der hoffnunf dass meine versicherung nichts davon bemerkt?
eine neue gesetzliche suchen und ab dann einen beitrag für den jungen zahlen?
stimmt es dass die krankenkasse rückforderungen stellen kann oder nur die bisher erbrachten leistungen?
über eure meinungen wäre ich sehr dankbar!
mfg
starseed
Beitrag Familienversicherung GKV
Moderatoren: Czauderna, Karsten
1.)rückwirkend geht schon mal garnicht. Da zu dem damaligen Zeitpunkt keine EHe im Sinne des BGB udn GG bestand.
2) Als Ihr geheiratet habt, habt Ihr die Krankenkasse unterrichtet.
3) Von wann ist der jüngste Steuerbescheid und wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen?
4)Im Prinzip würde das Jahr 2014 abgewartet werden müssen, wenn denn der erst Fagebogen zur Famileinversicherugnsbestandspflege eintrudelt.
5) Hat die Kasse sich schon gerührt?
2) Als Ihr geheiratet habt, habt Ihr die Krankenkasse unterrichtet.
3) Von wann ist der jüngste Steuerbescheid und wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen?
4)Im Prinzip würde das Jahr 2014 abgewartet werden müssen, wenn denn der erst Fagebogen zur Famileinversicherugnsbestandspflege eintrudelt.
5) Hat die Kasse sich schon gerührt?
Hallo CiceroOWL,
1. warum kann die Familienversicherung nicht rückwirkend kraft Gesetz enden, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen (Heirat in 2011) ?
2. Haben Sie eben nicht !
3. Richtig, nachprüfen sollte man das schon, könnte sein, dass nicht alles bei der PKV-Versicherten angerechnet werden kann, aber er schreibt schon selbst, sie liegt über der Grenze.
4. koennte in Verbindung mit 3 zutreffen
5. nein, wie sollte sie auch, wenn sie von der Heirat nix wusste - wahrscheinlich kommt auch erst jetzt turnusgemäss die Wiederholungsprüfung der Fahi.
Gruss
Czauderna
1. warum kann die Familienversicherung nicht rückwirkend kraft Gesetz enden, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen (Heirat in 2011) ?
2. Haben Sie eben nicht !
3. Richtig, nachprüfen sollte man das schon, könnte sein, dass nicht alles bei der PKV-Versicherten angerechnet werden kann, aber er schreibt schon selbst, sie liegt über der Grenze.
4. koennte in Verbindung mit 3 zutreffen
5. nein, wie sollte sie auch, wenn sie von der Heirat nix wusste - wahrscheinlich kommt auch erst jetzt turnusgemäss die Wiederholungsprüfung der Fahi.
Gruss
Czauderna
Die Kasse hat sich noch nicht gemeldet,wie czauderna schon sagt,glauben sie ja, dass wir nicht verheiratet sind,es war unser fehler sie nicht darüber zu informieren.
Ein Schreiben in Form eines Fragebogens(Prüfung) haben wir bis jetzt noch nicht bekommen.
Die Hauptfrage die uns beschäftigt ist,ob die gkv rückwirkend zum 01/2011 rückforderungen stellen kann bzw ob ich uns mit einem wechsel der gkv davor bewahren kann.
Gruss
Martin
Ein Schreiben in Form eines Fragebogens(Prüfung) haben wir bis jetzt noch nicht bekommen.
Die Hauptfrage die uns beschäftigt ist,ob die gkv rückwirkend zum 01/2011 rückforderungen stellen kann bzw ob ich uns mit einem wechsel der gkv davor bewahren kann.
Gruss
Martin
Hallo,
ob ein Kassenwechsel da hilft ? sagen wir mal so, die Kasse wird trotzdem
die Ueberpruefung der Familienversicherung seit der
letzten Erklaerung vornehmen, d.h. ihr bekommt einen entsprechenden
Fragebogen, wenn die Kasse danach immer noch nicht weiss das
ihr geheiratet habt Weil sie auf dem Bogen nicht danach
gefragt hat, dann koennte das klappen, aber was und ob ueberhaupt ihr der
Kasse miiteilt, das muesst ihr selbst wissen, da kann es keinen Rat hier gebe
Gruss
Czauderna
ob ein Kassenwechsel da hilft ? sagen wir mal so, die Kasse wird trotzdem
die Ueberpruefung der Familienversicherung seit der
letzten Erklaerung vornehmen, d.h. ihr bekommt einen entsprechenden
Fragebogen, wenn die Kasse danach immer noch nicht weiss das
ihr geheiratet habt Weil sie auf dem Bogen nicht danach
gefragt hat, dann koennte das klappen, aber was und ob ueberhaupt ihr der
Kasse miiteilt, das muesst ihr selbst wissen, da kann es keinen Rat hier gebe
Gruss
Czauderna