Beitragsberechnung von der Krankenkasse vergessen

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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mampe
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Beitragsberechnung von der Krankenkasse vergessen

Beitrag von mampe » 25.02.2018, 12:42

Hallo,
in 2016 wurde ich arbeitslos, bekam aber in der Arbeitslosenzeit eine Betriebsrente. Nach Ende der AL-Zeit muss ich mich noch 8 Monate selbst versichern. Hier wurde nun von der KK festgestellt, das Sie Beiträge zur Betriebsrente während der AL-Zeit garnicht erst berennet hatten und somit auch nich t gefordert wurde. Auf Nachfrage bei mir kann ich diese Beiträge nicht in einem Einmalbeitrag zurückzahlen. Daher wollte man es als Vermögensschaden verbuchen.
Die neue Betragsberechnung für die Monate bis zur Rente haben dies überhaupt nicht erwähnt. Sollt eich es damit beruhen lassen oder auf eine schriftliche Bestätigung der Verbuchung als Vermögensschaden bestehen.

Man soll ja schlafende Hunde nicht 2x wecken.

Würde ein solcher Fehler der KK und die eventuelle Forderung daraus nach 4 Jahren verjähre oder erst nach 30 ?


Danke im Voraus,

Gruss,
Mampe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.02.2018, 16:17

Hallo,
So, wie geschildert gelten hier die 4 Jahre. Das mit den " schlafendenHunden", das musst du selbst wissen, mehr, als die Kasse noch ankommt mit der Gorderung kann nicht passieren.
Gruß
Czauderna

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