Beitragsberechung freiwillige GKV

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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blaudalam
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Beitragsberechung freiwillige GKV

Beitrag von blaudalam » 20.02.2016, 00:06

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich bin als Beamtin freiwillig gesetzlich versichert und gehe demnächst in Elternzeit. Deshalb wollte ich meinen monatlichen Beitrag anpassen lassen, da ich dann nur noch Elterngeld erhalte und somit nur den Mindestbeitrag zahlen müsste. Nun hat mir die Krankenversicherung aber ein Formular zugeschickt, wo ich auch angeben muss, ob ich einen Partner habe, mit dem ich in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft lebe. Mein Partner ist auch Beamter und privat versichert. Außerdem soll ich Angaben zu seinem Einkommen machen.
Ich dachte immer, dass das Einkommen bei der Beitragsberechnung zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nur herangezogen wird, wenn man verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft (homosexuell) führt. Schließlich bekommt man durch das Ehegattensplitting einen finanziellen Vorteil, da würde ich das noch verstehen.
Darf die Krankenkasse wirklich das Einkommen meines Partners mit einbeziehen, obwohl ich keinerlei Ansprüche ihm gegenüber habe?

Danke!
Gruß,
blaudalam

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 20.02.2016, 12:29

Die Kasse liegt da falsch und du richtig :lol: .

§ 2 Abs. 4 müsste die Kasse eigentlich überzeugen.

https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf

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