Beitragsfrage

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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HKHH
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Beitragsfrage

Beitrag von HKHH » 23.06.2014, 11:02

Ich versuche es kurz zu halten:

Nach 16 Jahre aussereuropaeisches Ausland (dort im nationalen Gesundheitssystem bzw. spezielle Auslandsversicherung versichert), werden wir nun zurueck nach D kommen.
Wir waren vorher beide in der GVK versichert.

Wir werden in D zunaechst nicht arbeiten, d.h. hier de facto kein Einkommen haben. Im Ausland haben wir noch Erspartes von dem wir die ersten Monate leben werden. Schnell einen Job zu finden ist aber unser Ziel!

Wir sind verheiratet, haben zwei Kinder, 8 und 10 Jahre.

Ich hatte mich bereits an die TK gewandt (die auch sehr freundlich und hilfsbereit war), nur wusste die Dame am Telefon nicht wie sie mit der Aussage "kein Einkommen und auch nicht arbeitssuchend gemeldet" umgehen sollte. Sie riet mir, dass wir uns doch arbeitssuchend melden sollen um moeglicherweise Arbeitslosengeld zu bekommen und die KK bezahlt wird (ich bin mir sehr sicher, dass wir keine Ansprueche haben, da wir viel zu lange weg sind, davon abgesehen wollen wir aber auch kein Geld vom Staat in Anspruch nehmen).

Wie errechnet sich unser Beitrag (genau diese Frage konnte mir die Dame am Telefon naemlich nicht beantworten).

Freue mich ueber Antworten!

Vielen Dank im Voraus!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 23.06.2014, 20:06

Welche Staatsangehörigkeit habt ihr? In welchem Land wart ihr?

HKHH
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Beitrag von HKHH » 24.06.2014, 04:38

Wir haben alle vier einen deutschen Pass/deutsche Staatsangehoerigkeit.

Momentan sind wir noch in Hong Kong und haben dort auch die letzten 16 Jahre gelebt. Die Kinder sind hier zur Welt gekommen.

Viele Gruesse aus Fernost!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 24.06.2014, 07:07

Beitrag Krankenversicherung: 921,67 € x 14,9% = 137,33 €/Monat
Beitrag Pflegeversicherung: 921,67 € x 2,03 % = 18,89 €/Monat
gesamt: 156,22 € / Monat. Die Werte gelten für das Jahr 2014.

Versichern könnt ihr euch (nur) entweder bei der Kasse, bei der du zuletzt in Deutschland versichert warst oder bei der Kasse, bei der deine Frau zuletzt versichert war (falls das verschiedene Kassen waren).

Die 156,22 € sind der Monatsbeitrag für die gesamte Familie. Je nachdem für welche Kasse ihr euch entscheidet zahlst entweder du oder deine Frau den Beitrag, der jeweils andere und die Kinder werden kostenfrei familienversichert.

Die Beiträge fallen ab dem Tag der Wiedereinreise ein, ihr solltet also nach der Rückkehr nicht zumlange warten euch bei der Kasse zu melden.

Voraussetzungen: Deutschland war das letzte Land der EU, in dem ihr vor der Ausreise nach Hong Kong gelebt habt; letzte Versicherung in Deutschland war gesetzlich; vorerst keine laufenden Einkünfte nach der Rückkehr.

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Je nachdem unter welchen Umständen die letzte Versicherung in Deutschland endete und wann ihr in Deutschland wieder anfangt zu arbeiten könnte auch eine Versicherung bei einer anderen als der letzten deutschen Krankenkasse von euch möglich sein (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Ich würde mich aber der Einfachheit halber erstmal an die letzte wenden.

Gruß
Swantje

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