Einkommen und der festgelegte Beitrag

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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pantoffeltierle
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Einkommen und der festgelegte Beitrag

Beitrag von pantoffeltierle » 29.07.2009, 09:10

Hallo!

Bin seit ein paar Monate nicht mehr Studentin und zahle ab dann auch einen höheren Beitrag.

Letztens wurde ich von der Krankenkasse nach meinem Einkommen gefragt, ich nehme an um den Beitrag festzulegen. Ich habe kein berufliches Einkommen, bekomme also nur Unterstützung von der Familie. Ist es ein Unterschied wenn ich angebe das ich 700 € oder 1500€ von meiner Familie bekomme? Ist der monatlich überwiesene Betrag von relevanz für die Festlegung meines monatlichen Beitrages zu Krankenkasse? Gibt es da Grenzwerte? :?

Falls es wichtig sein sollte, ich war bis jetzt bei der DAK und ab 1.9. werd ich bei der TKK sein...

Danke für eure Hilfe :)

Gruß

Czauderna
Beiträge: 11412
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Beitrag von Czauderna » 29.07.2009, 12:20

Hallo,

Von dem Grundsatz, dass alle wiederkehrenden Bezüge, geldwerten Zuwendungen und sonstigen
Einnahmen zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitgliederzählen, gelten folgende Ausnahmen:
> Die Einnahme unterliegt aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht der Beitragspflicht.
> Die Einnahme unterliegt aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht der Beitragspflicht.
> Eine Einnahme, deren Bewertung auf erhebliche Schwierigkeiten stößt oder der sich im Gesetz
keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen lassen, unterliegt aufgrund höchstrichterlicher
Rechtsprechung nur dann der Beitragspflicht, wenn die Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler eine entsprechende konkretisierende Regelung enthalten.
> Die Einnahme stellt lediglich einen Ersatz für entstandene Aufwendungen dar und besitzt daher
keinen Einnahmencharakter mit der Konsequenz, dass sie nicht der Beitragspflicht unterliegt.
> Die Einnahme stellt lediglich eine steuerliche Vergünstigung dar und besitzt daher keinen Einnahmencharakter
mit der Konsequenz, dass sie nicht der Beitragspflicht unterliegt.

soweit der offizielle Text dazu - verbindlich für alle Kassen -

ergo wärenn 700,00 € immer besser weil dann der niedrigste Beitrag die Folge ist.

Gruß

Czauderna

pantoffeltierle
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Beitrag von pantoffeltierle » 29.07.2009, 14:30

Danke für die rasche Antwort! :)

Gibt es denn einen Schwellenwert oder Grenzwert, ab wann der Beitrag erhöht wird? Oder eine Tabelle in der man dies ablesen kann? Irgendwie müssen die ja auf Ihre Zahl kommen...

Danke nochmal für die Geduld und Hilfe!

Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.07.2009, 14:49

pantoffeltierle hat geschrieben:Danke für die rasche Antwort! :)

Gibt es denn einen Schwellenwert oder Grenzwert, ab wann der Beitrag erhöht wird? Oder eine Tabelle in der man dies ablesen kann? Irgendwie müssen die ja auf Ihre Zahl kommen...

Danke nochmal für die Geduld und Hilfe!

Gruß

Hallo,

Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt bei 840,00 € mtl., d.h. danach muss jeder zahlen - da ist die Pflegeversicherung bereits drinne.
heisst derzeit va. 138,00 € - ansonsten gilt je nach Höhe des Einkommens 14.3 % Krankenversicherung zzgl. Pflegeversicherung 2,2%
bei kinderlosen Versicherten.
Gruß
Czauderna

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