Einschränkung bei Werbung mit ZB-Verzicht

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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roemer70
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Einschränkung bei Werbung mit ZB-Verzicht

Beitrag von roemer70 » 27.05.2012, 17:18

Ein interessanter Artikel, der verdeutlicht, wie weit Kassen vom "freien" Wettbewerb entfernt gehalten werden:

krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1338130956&news=307557306
Rechtlich verbindlich seien derartige Beitragsgarantien der Kassen nach Meinung des BVA ohnehin nicht, bei mehrjährigen Zusagen würde jedoch über die rechtliche und sachliche Situation zudem der falsche Eindruck erweckt.
Der einzige Effekt einer Verzichtsaussage wäre im schlimmsten Fall also negative Publicity. Die würde ich für eine Aussage wie "kein Zusatzbeitrag bis 2020" sogar in Kauf nehmen. :wink:

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.07.2012, 17:00

http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 27682.html

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Kein Rechtsanspruch auf Zusage der Kassen

Das bedeutet im Klartext, dass Krankenkassen mit derartigen Werbeaussagen durchaus arbeiten können. Allerdings muss dabei deutlich werden, dass es sich nicht um eine juristisch belastbare Zusage handelt, sondern lediglich um ein Ziel der Krankenkasse. Das BVA hatte auch bisher schon keinen Zweifel daran gelassen, dass Beitragsgarantien der Kassen keinerlei Rechtswirkung haben. Nach Auffassung des BVA entsteht jedoch bei mehrjährigen Zusagen zunehmend ein falscher Eindruck über die rechtliche und sachliche Lage. Daher werden derlei Kassenaktivitäten jetzt eingeschränkt.

Ausnahmen sind zulässig

Ausnahmen werden aber wohl toleriert. Aussagen der Kassen, die sich auf das Folgejahr des bereits festgestellten Haushaltsplanes beziehen, sollen nicht beanstandet werden. Das bedeutet, dass die Kassen derzeit mit Aussagen wie „Kein Zusatzbeitrag bis 2013" auf der sicheren Seite sind. Ob dies auch gilt, wenn sich die Garantie auf das gesamte Folgejahr bezieht, aktuell also für das ganze Jahr 2013 gilt, ist noch offen. Ebenso ist noch offen, ob und ggf. in welcher Form gezielt ein Verbot an diejenigen Kassen ausgesprochen wird, die über die rechtliche zulässigen Aussagen hinaus mit Beitragsgarantien öffentlichkeitswirksam geworben haben.
Ergo alles relativ

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 10.08.2012, 15:23

Und wieder Kommando zurück:
Da mehrere Landesaufsichten die Aussage "kein Zusatzbeitrag bis Ende 2014" durchgehen ließen, will auch das BVA dies akzeptieren. (Quelle: vdek)

Dr. Know
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Beitrag von Dr. Know » 10.08.2012, 20:06

Seit wann sind BVA und Landesaufsichten denn wieder auf einer Welle??? :D

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 11.08.2012, 00:26

Das hat mich auch ein wenig erstaunt. :wink:

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